Betreff
Zukünftige Organisation und Gebührenregelung für die Sperrmüllabfuhr
Vorlage
60/028/2011/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage:

 

In der Sitzung des PlUA vom 13.09.2011 wurde beschlossen, wegen weiterem Beratungsbedarf in den Fraktionen bezüglich der Erhebung / Änderung der Sperrmüllgebühr und –menge eine Verschiebung ohne Beschlussempfehlung in den HFA vorzunehmen.

 

 

Erläuterungen:

 

In der Fachausschusssitzung war angeregt worden, die Gebühr für eine Sperrmüllabholung -analog der Regelung in Langenfeld- auf 20 € festzusetzen bei gleichzeitiger Anhebung der Maximalmenge von 3 auf 5 m³. Dieser Betrag ist nach Ansicht der Verwaltung zu hoch, er dürfte abschreckende Wirkung haben. Zudem sieht die Verwaltung für eine Gebührenanhebung keinen Anlass, da die Kosten und auch die übrigen Gebühren im Abfallbereich (seit Jahren) im wesentlichen unverändert sind. Die Sperrmüllgebühr zu verdoppeln ist kaum zu begründen und dürfte auf Unverständnis stoßen.

Genauso sieht die Verwaltung eine ebenfalls im PlUA diskutierte Gebührensenkung auf „null“  als nicht sachgerecht an (Ausführungen dazu in der Ursprungsvorlage 60/028/2011 – höhere Anmeldezahlen und damit verbunden größerer Logistikaufwand). Die Erhebung der Sperrmüllgebühr in Haan in Höhe von 10,00 € für die Abfuhr von 3 m³ stellt zum Einen einen kleinen Beitrag zu den anfallenden Kosten dar, zum Anderen verhindert die Gebühr, dass für jedes überflüssige Einzelteil im Haushalt eine Sperrmüllabfuhr angefordert wird.

 

Die Einrichtung eines Recyclinghofes, auf dem auch die Abgabe von Sperrgut möglich ist (im Fachausschuss wurde das Hildener Angebot zur Sprache gebracht), kann in Haan aufgrund der Personalkapazität und der derzeit laufenden Großprojekte im Gebäudemanagement frühestens Mitte nächsten Jahres geplant werden.

 

Im PlUA war um Zahlen bzgl. der Beseitigung „Wilder Kippen“ im Stadtgebiet gebeten worden:

In Haan wurden 2010 ca. 10 t Müll aus „Wilden Kippen“ abgefahren. Hierfür sind einschließlich Personal- und Fahrzeugeinsatz des Betriebshofs Kosten i.H.v. rd. 11.000 € angefallen. Über die Anzahl der Anfahrtsstellen in der Stadt wurde keine Statistik geführt.

 

 

Vergleich mit anderen kreisangehörigen Städten:

 

Im Vergleich zu den anderen kreisangehörigen Städten liegt Haan bei der Gebührenhöhe und der Abfuhrmenge im „Mittelfeld“. Es zeigt sich im Vergleich, dass bei den Städten, bei denen keine Gebühr erhoben wird, umgerechnet pro Einwohner mehr Sperrgutabholung angefordert wird als in den Städten, in denen eine Gebühr erhoben wird. Die Sperrmüllmenge ist bei den Städten ohne Mengenbeschränkung ebenfalls entsprechend höher.

 

Im Vergleich mit den anderen Städten im Kreis Mettmann ist auch bei den Städten mit Recyclinghof, soweit eine Statistik hierüber geführt wird, die Anzahl der „Wilden Kippen“ bzw. der dadurch anfallenden Kosten für die Beseitigung nicht geringer als in Haan. Eine Vermeidung von Mülltourismus bzw. Wilden Kippen ist daher durch einen Recyclinghof oder eine Sperrmüllabfuhr ohne Gebühr nicht zu erkennen.

 

 

Verwaltungsmeinung:

 

 

 

Es erscheint sinnvoll, die bisherige Handhabung beizubehalten.

Beschlussvorschlag:

 

Die Organisation und Gebührenerhebung der Sperrmüllabfuhr wird nicht geändert.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine