Sachverhalt:

 

1. Anlass

 

Mit Schreiben vom 24.08.2011 beantragte die SPD-Fraktion für die Sitzung des Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschusses (BVVFA) am 15.09.2011 einen Tagesordnungspunkt "Auswertung des AK ÖPNV". Der Antrag mit Begründung ist Anlage 1 zu entnehmen. In zwei ergänzenden Schreiben vom 31.08.2011 wurden zusätzlich inhaltliche Anträge nachgereicht. Hierin beantragt die SPD-Fraktion zum einen eine Taktverdichtung auf der Buslinie SB50 ab Januar 2012. Zum anderen handelt es sich um eine Beschlussempfehlung über Prüfaufträge an die Rheinbahn AG zur Neukonzeption des Busliniennetzes. Die Anträge mit den Begründungen sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.

 

 

2. Auswertung des Arbeitskreises ÖPNV

 

Seit der letzten schriftlichen Berichterstattung im BVVFA 1 ist der Arbeitskreis ÖPNV in vier weiteren Sitzungen zusammen gekommen. Die Sitzungen fanden am 19.01.2011, 21.03.20112, 19.05.2011 sowie 06.07.2011 statt. Themenschwerpunkt der Sitzungen im Januar und Mai war die Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Mettmann. Im Fokus der Sitzung im Juli standen die Ergebnisse der Fahrgastzählung für die Haaner Buslinien, die von einem Vertreter der Rheinbahn AG vorgestellt wurden.

 

 

a) Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis Mettmann

 

Nach § 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Mettmann zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben. Der erste Nahverkehrsplan des Kreises wurde im Jahr 1998 beschlossen und 2004 fortgeschrieben. U. a. aufgrund des 2009 umgesetzten S-Bahn-Konzepts des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), das beachtliche Änderungen im über Jahre optimierten Nahverkehrsnetz mit sich brachte, hat die Kreisverwaltung nach Beschluss des Kreistages am 22.03.2010 mit der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans begonnen. Über die geplanten Inhalte der Fortschreibung und die ersten Erarbeitungsschritte im zur Zeit laufenden informellen Vorverfahren hat die Stadtverwaltung bereits berichtet.3 

 

In der Sitzung der AG Nahverkehrsplanung am 12.04.2011 wurden die Städte und Verkehrsunternehmen über die Rolle und vorgesehene Struktur von ÖPNV-Qualitätsstandards bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans informiert. Qualitätsstandards dienen einerseits als Maßstab, nach dem das Nahverkehrsangebot beurteilt wird, andererseits sind die vom Aufgabenträger festgelegten Standards Planungsziel.

 

Der Kreis Mettmann und die beauftragte Planungskooperation befasste sich bisher mit den "Bedienungsstandards", unter denen die "ausreichende Bedienung" mit Angeboten des ÖPNV zu verstehen ist. Die Bedienungsstandards zeigen für differenzierte Gebietskategorien auf,

 

  • welche Erschließungswirkung unter Berücksichtigung differenzierter Einzugsbereiche der Bahnhöfe, Haltepunkte und Haltestellen erreicht werden soll (Erschließungsqualität)

·         welche Bedienungshäufigkeit zur Anbindung des jeweiligen Orts an die Ker nstadt/Innenstadt, das relevante Oberzentrum, die Kreisstadt Mettmann, andere Mittelzentren angemessen ist und wie oft maximal auf diesen Verbindungen notwendige Umstiege zulässig sein sollen (Bedienungs- und Verbindungsqualität).

 

Des Weiteren zeigen sie auf,

 

  • welches Reisezeitverhältnis zwischen ÖPNV und Motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den Verbindungen zur Gewährleistung eines akzeptablen ÖPNV mindestens zu erreichen ist (Reisezeitqualität)
  • welche maximale Umsteigezeit nicht überschritten werden soll (Standard "Anschlussbildung")

 

Der AK ÖPNV der Stadt Haan hat in der Sitzung am 19.05.2011, in der auch der Kreis Mettmann vertreten war, die Bedienungsstandards besprochen. Die Ergebnisse wurden auch im sogenannten „Stadtgespräch“ mit der Kreisverwaltung und dem Gutachterbüro am 16.06.2011 thematisiert. Hierbei wurde insbesondere auf die Abgrenzung der Stadtbereiche in Haan eingegangen, da ein Zusammenhang mit den dort später geltenden Mindestbedienungsstandards besteht.4

 

Mit Email vom 31.08.2011 erhielt die Stadt Haan den aktuellen Stand der bisher erarbeiteten Unterlagen zur Nahverkehrsplanung (siehe Anlage 4). Die Kreisverwaltung beabsichtigt, die im Erläuterungstext definierten Bedienungsstandards am 22.09.2011 im ÖPNV-Ausschuss des Kreises Mettmann zur Beratung vorzulegen sowie ein abschließendes Votum als Grundlage für den weiteren Prozess zur Erstellung des Nahverkehrsplan-Entwurfs herbeizuführen. Die hier definierten Standards werden in Haan zum größten Teil erfüllt, darunter die Standards zur Verbindungsqualität ganz. Bestehende Defizite  - z. B. der Erschließungsqualität -  sind zum größten Teil bereits aus dem Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Haan bekannt.

 

 

b) Ergebnisse der Fahrgastzählung für die Haaner Buslinien

 

Die Ergebnisse der Fahrgastzählung für die Haaner Buslinien sind Anlage 5 zu entnehmen.

 

Aus Sicht der Rheinbahn gibt es für Haan kaum Erfordernisse etwas zu ändern. Die Zusammenlegung zur Verbundlinie der O1/792 sei vor dem Hintergrund der dargestellten Fahrgastverluste zu hinterfragen.5 Seitdem die Busse wieder im Verbund führen, hätten beide Linien deutlich an Fahrgastaufkommen verloren. Demgegenüber seien die Fahrgastzahlen in den Vorjahren nahezu konstant gewesen. Im Hinblick auf den Fahrgastrückgang am Wochenende auf der Linie 786 könne man Maßnahmen diskutieren. Darüber hinaus sollte die Discolinie 5 (DL5) besser vermarktet werden. Die DL5 fährt über Hilden Süd (S) - Hilden, Gabelung - Haan Bf - Haan, Markt - Haan, Rheinische Straße. In Kombination mit der S1 sei die DL5 eine attraktive Nachtverbindung von Düsseldorf nach Haan, die das Angebot des SB50 sowie der S8 in Kombination mit dem O1 ergänze. Das Angebot, das sich hauptsächlich an Jugendliche richte, sei jedoch vielen Jugendlichen nicht bekannt. Deshalb sei eine Marketingaktion ggf. in Kooperation mit der Stadt Haan sinnvoll.

 

Die Stadtverwaltung erkennt aus den Ergebnissen der Fahrgastzählung über die von der Rheinbahn AG vorgetragenen Punkte hinaus keine weiteren Diskussionsthemen. Generell kann festgestellt werden, dass erhebliche Umlagereduzierungen und damit Kostensenkungen für die Stadt Haan eingetreten sind, die weit über die Angebotsrücknahmen im ÖPNV hinaus gehen. Der Beschluss des Haaner Stadtrats zur Kostendeckung im ÖPNV wird damit erheblich unterschritten. Die Entwicklung der VRR-Sonderumlage für die Stadt Haan geht aus Anlage 6 hervor.

 

Im Arbeitskreis ÖPNV wurden die Ergebnisse der Fahrgasterhebung und ggf. hieraus abzuleitende Maßnahmen noch nicht fraktionsübergreifend beraten. Denn in der letzten Sitzung war trotz des gemeinsam abgestimmten Termins und der frühzeitigen Einladung nur eine Fraktion des Haaner Stadtrates vertreten.

 

 

c) Empfehlungen des AK ÖPNV an den BVVFA

 

Der AK ÖPNV hat noch keine konkreten Beschlussempfehlungen für den BVVFA erarbeitet.

 

 

3. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag A der SPD-Fraktion vom 31.08.2011 (Taktverdichtung auf der Buslinie SB 50)

 

Laut Rheinbahn AG ist der nächste Fahrplanwechsel im Januar 2012 vorgesehen. Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Buslinie SB50 ab diesem Fahrplanwechsel außerhalb der Ferienzeiten in der Hauptverkehrszeit (HVZ) am Abend zwischen 17 und 19 Uhr einen 20-Minuten-Takt erhält.

 

In der noch aktuellen 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplans aus dem Jahr 2004 ist unter dem Punkt „Zielkonzept ÖPNV 2009“ folgende Maßnahme zur Taktverdichtung auf der Buslinie SB50 enthalten: „Die Stadt Haan befürwortet unter der Voraussetzung der finanziellen Machbarkeit eine Bedienung der Linie SB50 in der Hauptverkehrszeit im 20-Minuten Takt.“ Die Maßnahme wurde für die HVZ am Morgen umgesetzt. Aus der fachlichen Perspektive ist es weiterhin sinnvoll, die Taktverdichtung auch für die übrige HVZ umzusetzen. Hierbei handelt es sich allein um eine Frage der politischen Prioritätensetzung und finanziellen Machbarkeit. Aufgrund der späten Eingabe konnten jedoch die genauen finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme noch nicht ermittelt werden. Zudem könnte der für eine Fahrplanänderung erforderliche Beschluss wieder nur als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW herbeigeführt werden. Denn zur Umsetzung der Taktverdichtung zum Fahrplanwechsel im Januar 2012, müsste der Rheinbahn AG bis spätestens Ende September ein entsprechender Beschluss der Stadt Haan vorliegen. Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Rates finden jedoch erst Anfang bzw. Mitte Oktober statt.

 

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen und gegebenenfalls den Beschluss über eine mögliche Umsetzung der Taktverdichtung auf der Line SB50 zum dann folgenden Fahrplanwechsel zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sind in Abstimmung mit der Rheinbahn zu prüfen und dann dem BVVFA zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

4. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag B der SPD-Fraktion vom 31.08.2011 (Prüfaufträge an die Rheinbahn zur Neukonzeption des Busliniennetzes)

 

Insbesondere seit der Umsetzung des S-Bahn-Konzepts des VRR im Jahr 2009 werden von einigen Vertretern des AK ÖPNV erhebliche Defizite im Nahverkehrsnetz gesehen, die es gegebenenfalls durch eine Neukonzeption des Netzes zu beseitigen gilt. Im letzten Jahr wurden von mehreren Teilnehmern im AK ÖPNV Varianten zur Optimierung des Busliniennetzes vorgestellt und besprochen. Eine Einigung auf eine favorisierte Variante bzw. die Erarbeitung einer gemeinsamen Variante fand noch nicht statt.

 

Die dem nun eingereichten Prüfauftrag zugrundeliegende Neukonzeption des Busliniennetzes ist weitgehend identisch mit einer Variante, die am 12.07.2010 im AK ÖPNV besprochen wurde. Aufgrund der späten Eingabe kann die Verwaltung zu der dem Prüfauftrag zugrundeliegenden Neukonzeption zwar keine Stellung nehmen. Die wesentlichen Aspekte, die bei der Beurteilung eine Rolle spielen, sind jedoch in der Arbeitskreissitzung diskutiert worden und gehen aus dem Vermerk hierzu hervor (siehe Anlage 7).

 

Die Verwaltung empfiehlt dem BVVFA auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob der Prüfauftrag an die Rheinbahn AG weitergeleitet werden soll.

 

 

5. Weitere Vorgehensweise

 

Aufgrund der Fortschreibung des 2. Nahverkehrsplans für den Kreis Mettmann wird es einen Bedarf für weitere Sitzungen des Arbeitskreises ÖPNV geben. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung im BVVFA berichten.

 



1 vgl. Sitzungsvorlage Nr. 61/036/2010 für die Sitzung des BVVFA am 23.09.2010

 

2 Diese Sitzung fand aufgrund von drei z. Z. nicht besetzten Stellen im Baudezernat bzw. Planungsamt ohne Beteiligung der Verwaltung statt.

 

3 vgl. Mitteilung im BVVFA am 12.05.2011

 

4 Die Abgrenzung der Stadtbereiche in Haan erfolgte zunächst sehr kleinräumig. Dies wirkte sich wegen der wenigen dort wohnenden Einwohner in sehr geringen Mindestbedienungsstandards (überwiegend 60-Minuten-Takt) für diese Bereiche aus. Um mindestens einen 30-Minuten-Takt zur Bedienung der Relationen zu erreichen, regte die Stadt Haan an, nur noch 4 Stadtbereiche mit jeweils mehr als 5.000 Einwohnern zu bilden.

 

5 Am 01.10.2010 hatte die Stadt Haan trotz anderer Empfehlung der Rheinbahn AG und der Stadtverwaltung diesbezüglich eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW getroffen. Diese beinhaltete, die mit dem Fahrplanwechsel am 13.12.2009 erfolgte Trennung der Linien O1 und 792 zum Fahrplanwechsel am 10.01.2011 wieder rückgängig zu machen. Die Rheinbahn AG hat diese Entscheidung umgesetzt.

 

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Haan

hier:    Auswertung des Arbeitskreises ÖPNV;

            Antrag der SPD vom 24.08.2011

 

 

Beschlussvorschlag:

„1.        Der Antrag gemäß Schreiben A der SPD-Fraktion vom 31.08.2011 (Anlage zu dieser Sitzungsvorlage) wird abgelehnt und ist nach Prüfung der finanziellen Auswirkung und Machbarkeit erneut vorzulegen.

 

2.         Die Rheinbahn AG wird beauftragt, die Maßnahmen gemäß Schreiben B der SPD-Fraktion vom 31.08.2011 (Anlage zu dieser Sitzungsvorlage) auch hinsichtlich von Kosten bzw. Einsparungsmöglichkeiten zeitnah zu prüfen.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine

 

 

Anlagen

 

1) Schreiben der SPD-Fraktion vom 24.08.2011
2) Schreiben A der SPD-Fraktion vom 31.08.2011
3) Schreiben B der SPD-Fraktion vom 31.08.2011
4) Unterlagen zur Nahverkehrsplanung des Kreises Mettmann
4.1)     Städtesteckbrief
4.2)     Erläuterungstext „Anforderungen an die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes
            (Bedienungsstandards)“
4.3)     Karte „Gebietskategorien Kreis Mettmann“
4.4)     Karte „ÖPNV-relevanten Ziele – Stadt Haan
4.5)     Karte „ÖPNV-Erschließung – Stadt Haan“, Tabelle mit den Erschließungsdefiziten
4.6)     Schemata zur Verbindungsqualität in der Stadt Haan
5)         Vermerk zum AK ÖPNV am 06.07.2011 (Ergebnisse der Fahrgastzählung für die Haaner Buslinien)

6)         Übersicht „VRR-Sonderumlage für die Stadt Haan in den Jahren 2001-2010“

7)         Vermerk zum AK ÖPNV am 12.07.2010