hier: Auswertung des AK ÖPNV
Sachverhalt:
1. Anlass
Mit Schreiben vom 24.08.2011 beantragte die SPD-Fraktion für
die Sitzung des Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschusses (BVVFA) am
15.09.2011 einen Tagesordnungspunkt "Auswertung des AK ÖPNV". Der
Antrag mit Begründung ist Anlage 1 zu entnehmen. In zwei
ergänzenden Schreiben vom 31.08.2011 wurden zusätzlich inhaltliche Anträge
nachgereicht. Hierin beantragt die SPD-Fraktion zum einen eine Taktverdichtung
auf der Buslinie SB50 ab Januar 2012. Zum anderen handelt es sich um eine
Beschlussempfehlung über Prüfaufträge an die Rheinbahn AG zur Neukonzeption des
Busliniennetzes. Die Anträge mit den Begründungen sind den Anlagen 2 und
3 zu entnehmen.
2. Auswertung des Arbeitskreises ÖPNV
Seit der letzten schriftlichen Berichterstattung im BVVFA 1 ist der Arbeitskreis ÖPNV in vier weiteren Sitzungen
zusammen gekommen. Die Sitzungen fanden am 19.01.2011, 21.03.20112, 19.05.2011 sowie 06.07.2011
statt. Themenschwerpunkt der Sitzungen im Januar und Mai war die Fortschreibung
des Nahverkehrsplans des Kreises Mettmann. Im Fokus der Sitzung im Juli standen
die Ergebnisse der Fahrgastzählung für die Haaner Buslinien, die von einem
Vertreter der Rheinbahn AG vorgestellt wurden.
a) Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis
Mettmann
Nach § 8 des Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Mettmann zur Sicherung
und zur Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan aufzustellen und bei Bedarf
fortzuschreiben. Der erste Nahverkehrsplan des Kreises wurde im Jahr 1998
beschlossen und 2004 fortgeschrieben. U. a. aufgrund des 2009 umgesetzten
S-Bahn-Konzepts des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), das beachtliche
Änderungen im über Jahre optimierten Nahverkehrsnetz mit sich brachte, hat die
Kreisverwaltung nach Beschluss des Kreistages am 22.03.2010 mit der 2.
Fortschreibung des Nahverkehrsplans begonnen. Über die geplanten Inhalte der
Fortschreibung und die ersten Erarbeitungsschritte im zur Zeit laufenden
informellen Vorverfahren hat die Stadtverwaltung bereits berichtet.3
In der Sitzung der AG Nahverkehrsplanung am 12.04.2011 wurden die Städte und Verkehrsunternehmen über die Rolle und vorgesehene Struktur von ÖPNV-Qualitätsstandards bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans informiert. Qualitätsstandards dienen einerseits als Maßstab, nach dem das Nahverkehrsangebot beurteilt wird, andererseits sind die vom Aufgabenträger festgelegten Standards Planungsziel.
Der Kreis Mettmann und die beauftragte Planungskooperation
befasste sich bisher mit den "Bedienungsstandards", unter denen die
"ausreichende Bedienung" mit Angeboten des ÖPNV zu verstehen ist. Die
Bedienungsstandards zeigen für differenzierte Gebietskategorien auf,
- welche Erschließungswirkung
unter Berücksichtigung differenzierter Einzugsbereiche der Bahnhöfe,
Haltepunkte und Haltestellen erreicht werden soll (Erschließungsqualität)
· welche Bedienungshäufigkeit zur Anbindung des jeweiligen Orts an die Ker nstadt/Innenstadt, das relevante Oberzentrum, die Kreisstadt Mettmann, andere Mittelzentren angemessen ist und wie oft maximal auf diesen Verbindungen notwendige Umstiege zulässig sein sollen (Bedienungs- und Verbindungsqualität).
Des Weiteren zeigen sie auf,
- welches Reisezeitverhältnis
zwischen ÖPNV und Motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den
Verbindungen zur Gewährleistung eines akzeptablen ÖPNV mindestens zu
erreichen ist (Reisezeitqualität)
- welche maximale
Umsteigezeit nicht überschritten werden soll (Standard
"Anschlussbildung")
Der AK ÖPNV der Stadt Haan hat in der Sitzung am
19.05.2011, in der auch der Kreis Mettmann vertreten war, die
Bedienungsstandards besprochen. Die Ergebnisse wurden auch im sogenannten
„Stadtgespräch“ mit der Kreisverwaltung und dem Gutachterbüro am 16.06.2011
thematisiert. Hierbei wurde insbesondere auf die Abgrenzung der Stadtbereiche
in Haan eingegangen, da ein Zusammenhang mit den dort später geltenden Mindestbedienungsstandards
besteht.4
Mit Email vom 31.08.2011 erhielt die Stadt Haan den
aktuellen Stand der bisher erarbeiteten Unterlagen zur Nahverkehrsplanung (siehe
Anlage 4). Die Kreisverwaltung beabsichtigt, die im Erläuterungstext
definierten Bedienungsstandards am 22.09.2011 im ÖPNV-Ausschuss des Kreises
Mettmann zur Beratung vorzulegen sowie ein abschließendes Votum als Grundlage
für den weiteren Prozess zur Erstellung des Nahverkehrsplan-Entwurfs
herbeizuführen. Die hier definierten Standards werden in Haan zum größten Teil
erfüllt, darunter die Standards zur Verbindungsqualität ganz. Bestehende
Defizite - z. B. der
Erschließungsqualität - sind zum größten
Teil bereits aus dem Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Haan bekannt.
b) Ergebnisse der Fahrgastzählung für die Haaner Buslinien
Die Ergebnisse der Fahrgastzählung für die Haaner Buslinien
sind Anlage 5 zu entnehmen.
Aus Sicht der Rheinbahn gibt es für Haan kaum Erfordernisse
etwas zu ändern. Die Zusammenlegung zur Verbundlinie der O1/792 sei vor dem
Hintergrund der dargestellten Fahrgastverluste zu hinterfragen.5 Seitdem die Busse wieder im Verbund führen, hätten beide
Linien deutlich an Fahrgastaufkommen verloren. Demgegenüber seien die
Fahrgastzahlen in den Vorjahren nahezu konstant gewesen. Im Hinblick auf den
Fahrgastrückgang am Wochenende auf der Linie 786 könne man Maßnahmen
diskutieren. Darüber hinaus sollte die Discolinie 5 (DL5) besser vermarktet
werden. Die DL5 fährt über Hilden Süd (S) - Hilden, Gabelung - Haan Bf - Haan,
Markt - Haan, Rheinische Straße. In Kombination mit der S1 sei die DL5 eine
attraktive Nachtverbindung von Düsseldorf nach Haan, die das Angebot des SB50
sowie der S8 in Kombination mit dem O1 ergänze. Das Angebot, das sich
hauptsächlich an Jugendliche richte, sei jedoch vielen Jugendlichen nicht
bekannt. Deshalb sei eine Marketingaktion ggf. in Kooperation mit der Stadt
Haan sinnvoll.
Die Stadtverwaltung erkennt aus den Ergebnissen der
Fahrgastzählung über die von der Rheinbahn AG vorgetragenen Punkte hinaus keine
weiteren Diskussionsthemen. Generell kann festgestellt werden, dass erhebliche
Umlagereduzierungen und damit Kostensenkungen für die Stadt Haan eingetreten
sind, die weit über die Angebotsrücknahmen im ÖPNV hinaus gehen. Der Beschluss
des Haaner Stadtrats zur Kostendeckung im ÖPNV wird damit erheblich
unterschritten. Die Entwicklung der VRR-Sonderumlage für die Stadt Haan geht
aus Anlage 6 hervor.
Im Arbeitskreis ÖPNV wurden die Ergebnisse der
Fahrgasterhebung und ggf. hieraus abzuleitende Maßnahmen noch nicht
fraktionsübergreifend beraten. Denn in der letzten Sitzung war trotz des
gemeinsam abgestimmten Termins und der frühzeitigen Einladung nur eine Fraktion
des Haaner Stadtrates vertreten.
c) Empfehlungen des AK ÖPNV an den BVVFA
Der AK ÖPNV hat noch keine konkreten Beschlussempfehlungen
für den BVVFA erarbeitet.
3. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag A der SPD-Fraktion vom 31.08.2011 (Taktverdichtung auf der Buslinie SB 50)
Laut Rheinbahn AG ist der nächste Fahrplanwechsel im Januar
2012 vorgesehen. Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Buslinie SB50 ab diesem
Fahrplanwechsel außerhalb der Ferienzeiten in der Hauptverkehrszeit (HVZ) am
Abend zwischen 17 und 19 Uhr einen 20-Minuten-Takt erhält.
In der noch aktuellen 1. Fortschreibung des
Nahverkehrsplans aus dem Jahr 2004 ist unter dem Punkt „Zielkonzept ÖPNV 2009“
folgende Maßnahme zur Taktverdichtung auf der Buslinie SB50 enthalten: „Die
Stadt Haan befürwortet unter der Voraussetzung der finanziellen Machbarkeit
eine Bedienung der Linie SB50 in der Hauptverkehrszeit im 20-Minuten Takt.“ Die
Maßnahme wurde für die HVZ am Morgen umgesetzt. Aus der fachlichen Perspektive
ist es weiterhin sinnvoll, die Taktverdichtung auch für die übrige HVZ
umzusetzen. Hierbei handelt es sich allein um eine Frage der politischen
Prioritätensetzung und finanziellen Machbarkeit. Aufgrund der späten Eingabe
konnten jedoch die genauen finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme noch nicht
ermittelt werden. Zudem könnte der für eine Fahrplanänderung erforderliche
Beschluss wieder nur als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung
NRW herbeigeführt werden. Denn zur Umsetzung der Taktverdichtung zum
Fahrplanwechsel im Januar 2012, müsste der Rheinbahn AG bis spätestens Ende
September ein entsprechender Beschluss der Stadt Haan vorliegen. Die Sitzungen
des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Rates finden jedoch erst Anfang bzw.
Mitte Oktober statt.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag
abzulehnen und gegebenenfalls den Beschluss über eine mögliche Umsetzung der
Taktverdichtung auf der Line SB50 zum dann folgenden Fahrplanwechsel zu fassen.
Die finanziellen Auswirkungen sind in Abstimmung mit der Rheinbahn zu prüfen
und dann dem BVVFA zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag B der SPD-Fraktion vom 31.08.2011 (Prüfaufträge an die Rheinbahn zur Neukonzeption des Busliniennetzes)
Insbesondere seit der Umsetzung des S-Bahn-Konzepts des VRR im Jahr 2009 werden von einigen Vertretern des AK ÖPNV erhebliche Defizite im Nahverkehrsnetz gesehen, die es gegebenenfalls durch eine Neukonzeption des Netzes zu beseitigen gilt. Im letzten Jahr wurden von mehreren Teilnehmern im AK ÖPNV Varianten zur Optimierung des Busliniennetzes vorgestellt und besprochen. Eine Einigung auf eine favorisierte Variante bzw. die Erarbeitung einer gemeinsamen Variante fand noch nicht statt.
Die dem nun eingereichten Prüfauftrag zugrundeliegende
Neukonzeption des Busliniennetzes ist weitgehend identisch mit einer Variante,
die am 12.07.2010 im AK ÖPNV besprochen wurde. Aufgrund der späten Eingabe kann
die Verwaltung zu der dem Prüfauftrag zugrundeliegenden Neukonzeption zwar
keine Stellung nehmen. Die wesentlichen Aspekte, die bei der Beurteilung eine
Rolle spielen, sind jedoch in der Arbeitskreissitzung diskutiert worden und
gehen aus dem Vermerk hierzu hervor (siehe Anlage 7).
Die Verwaltung empfiehlt dem BVVFA auf dieser Grundlage zu
entscheiden, ob der Prüfauftrag an die Rheinbahn AG weitergeleitet werden soll.
5. Weitere Vorgehensweise
Aufgrund der Fortschreibung des 2. Nahverkehrsplans für den Kreis Mettmann wird es einen Bedarf für weitere Sitzungen des Arbeitskreises ÖPNV geben. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung im BVVFA berichten.
1 vgl. Sitzungsvorlage
Nr. 61/036/2010 für die Sitzung des BVVFA am 23.09.2010
2 Diese Sitzung fand
aufgrund von drei z. Z. nicht besetzten Stellen im Baudezernat bzw. Planungsamt
ohne Beteiligung der Verwaltung statt.
3 vgl. Mitteilung im BVVFA am
12.05.2011
4 Die Abgrenzung der
Stadtbereiche in Haan erfolgte zunächst sehr kleinräumig. Dies wirkte sich
wegen der wenigen dort wohnenden Einwohner in sehr geringen
Mindestbedienungsstandards (überwiegend 60-Minuten-Takt) für diese Bereiche
aus. Um mindestens einen 30-Minuten-Takt zur Bedienung der Relationen zu
erreichen, regte die Stadt Haan an, nur noch 4 Stadtbereiche mit jeweils mehr
als 5.000 Einwohnern zu bilden.
5 Am 01.10.2010 hatte die
Stadt Haan trotz anderer Empfehlung der Rheinbahn AG und der Stadtverwaltung
diesbezüglich eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW
getroffen. Diese beinhaltete, die mit dem Fahrplanwechsel am 13.12.2009
erfolgte Trennung der Linien O1 und 792 zum Fahrplanwechsel am 10.01.2011
wieder rückgängig zu machen. Die Rheinbahn AG hat diese Entscheidung umgesetzt.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Haan
hier: Auswertung
des Arbeitskreises ÖPNV;
Antrag
der SPD vom 24.08.2011
Beschlussvorschlag:
„1. Der Antrag gemäß Schreiben A der
SPD-Fraktion vom 31.08.2011 (Anlage zu dieser Sitzungsvorlage) wird abgelehnt
und ist nach Prüfung der finanziellen Auswirkung und Machbarkeit erneut
vorzulegen.
2. Die Rheinbahn AG wird beauftragt, die
Maßnahmen gemäß Schreiben B der SPD-Fraktion vom 31.08.2011 (Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage) auch hinsichtlich von Kosten bzw. Einsparungsmöglichkeiten
zeitnah zu prüfen.“
Finanz. Auswirkung:
keine
Anlagen
1) Schreiben der SPD-Fraktion vom
24.08.2011
2) Schreiben A der SPD-Fraktion vom 31.08.2011
3) Schreiben B der SPD-Fraktion vom 31.08.2011
4) Unterlagen zur Nahverkehrsplanung des Kreises Mettmann
4.1) Städtesteckbrief
4.2) Erläuterungstext „Anforderungen
an die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes
(Bedienungsstandards)“
4.3) Karte „Gebietskategorien Kreis
Mettmann“
4.4) Karte „ÖPNV-relevanten Ziele –
Stadt Haan
4.5) Karte „ÖPNV-Erschließung – Stadt
Haan“, Tabelle mit den Erschließungsdefiziten
4.6) Schemata zur Verbindungsqualität
in der Stadt Haan
5) Vermerk zum AK ÖPNV am
06.07.2011 (Ergebnisse der Fahrgastzählung für die Haaner Buslinien)
6) Übersicht
„VRR-Sonderumlage für die Stadt Haan in den Jahren 2001-2010“
7) Vermerk zum AK ÖPNV am 12.07.2010