Betreff
Kindertageseinrichtungen, Investitionsmaßnahmen zum U 3-Ausbau - Gewährung von städtischen Zuschüssen an den Waldorfkindergarten Haan e. V. und die Private Kindergruppe Haan e. V.
Vorlage
51/046/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die in den vergangenen Jahren übliche Förderpraxis wurde seit Ende 2010 nicht fortgeführt. Die nach den bisherigen Förderrichtlinien aus 2008 beim Land gestellten Förderanträge wurden in 2011 nach diesen Richtlinien nicht abgewickelt. Vom Landesjugendamt wurde mitgeteilt, dass seitens des Landes an einer Änderung des Verfahrens zur Förderung gearbeitet wird.

 

Mit Bescheid des Landesjugendamtes vom 22.06.2011 stellt das Land NRW der Stadt Haan eine fachbezogene Pauschale – Sonderprogramm 2011 - 2012 – in Höhe von 198.314 € für 2011 und in Höhe von 118.989 € für 2012 zur Verfügung (siehe Anlage).

 

Mit dem Sonderprogramm wurden die Rahmenbedingungen für die Förderung  u. a. in der Begrenzung der Höchstfördersätze verändert (siehe nachfolgende Übersicht). Bei den Höchstfördersätzen nach dem Sonderprogramm ist kein Eigenanteil zu berücksichtigen.

 

Förderart

Höchstförderbeträge

Förderrichtlinien 2008

(abzgl. 10 % Eigenanteil)

Sonderprogramm

 2011 - 2012

Neubau (inkl. Ausstattung)

18.000 Euro

17.000 Euro  

Umbau

7.650 Euro

5.100 Euro

Ausstattung

3.150 Euro

1.700 Euro

 

 

Wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.10.2011 dargestellt, sollen die beim Landesjugendamt beantragten Investitionsmaßnahmen für die Kindertageseinrichtungen in der Parkstr. 29 (Träger: Waldorfkindergarten Haan e.V.) und in der Guttentag-Loben-Str. 10a (Träger: Privat Kindergruppe Haan e. V.) aus dem Sonderprogramm 2011 - 2012 gefördert werden. Die Bescheiderteilung erfolgt durch die Stadt Haan. Die Bescheiderteilung durch die Stadt Haan setzt zwingend voraus die Beteiligung des Landesjugendamtes - Heimaufsicht - (für beide Maßnahmen wurde durch das Landesjugendamt Entscheidungsreife erklärt und nach Abschluss der Baumaßnahmen die Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt) sowie die Rücknahme der beim Landesjugendamt vorliegenden Förderanträge.

 

Gegenüber den Förderrichtlinien aus 2008 entstehen bei den beiden Maßnahmen aufgrund der im Sonderprogramm abgesenkten Höchstförderbeträge  Finanzierungsdefizite. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2011 beschlossen, dem HFA und Rat zu empfehlen, die Finanzierungsdefizite durch städtische Zuschüsse auszugleichen. Die Gewährung der zusätzlichen städtischen Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht.

 

 

 

Zur Kindertageseinrichtung in der Parkstr. 29

 

In seiner Sitzung am 11.08.2009 (siehe Vorlage 51/042/2009/2) beschloss der Rat der Stadt Haan für den U 3-Ausbau (6 Plätze) in der Kindertageseinrichtung in der Parkstr. 29 einen Förderantrag mit einer Investitionssumme von 82.450 Euro an das Land zu richten und die Übernahme des förderfähigen 10 %igen Eigenanteils in Höhe von 8.245 Euro. Nach Abstimmungen mit dem Landesjugendamt und nach Veränderung des Bauprogramms konnte der Gesamtaufwand auf rd. 67.890 Euro reduziert werden, nach den alten Förderrichtlinien aus 2008 würde die Landesförderung rd. 61.100 Euro (Förderung als Umbau- sowie Ausstattungsmaßnahme) bei einem 10 %igen Eigenanteil von rd. 6.790 Euro betragen.

 

Aufgrund des Sonderprogramms beträgt die Landesförderung

 

            - Umbau                    5.100 Euro x 6 Plätze =       30.600 Euro

            - Ausstattung                        1.700 Euro x 6 Plätze =       10.200 Euro

                                                                                               

insgesamt                                                                             40.800 Euro.

 

Das Finanzierungsdefizit beträgt somit

 

            - Gesamtaufwand                                                    67.890 Euro

            - Landesförderung                                             ./.   40.800 Euro

            - Übernahme des 10 %igen Eigen-

   anteils aufgrund Ratsbeschluss               ./.        6.790 Euro 

 

Finanzierungsdefizit                                                           20.300 Euro.

 

 

Dem Träger ist somit ein zusätzlicher städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 20.300 Euro zu gewähren.

 

Der Träger erklärte, die gewährten Landesmittel entsprechend den Förderrichtlinien bis 31.12.2011 zu verausgaben. Der von hier zu erlassene Bescheid wird eine entsprechende Auflage enthalten.

 

 

Zur Kindertageseinrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10a

 

In seiner Sitzung am 29.03.2011 (siehe Vorlage 51/031/2011) beschloss der Rat der Stadt Haan für den U 3-Ausbau (10 Plätze) in der Kindertageseinrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10a einen Förderantrag mit einer Investitionssumme von 216.523 Euro an das Land zu richten und die Übernahme des förderfähigen 10 %igen Eigenanteils in Höhe von 20.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Antragstellung erklärte der Träger, er wolle versuchen, den Gesamtaufwand auf den förderfähigen Höchstbetrag (nach den Richtlinien aus 2008) zu senken (= 200.000 Euro).

 

Aufgrund des Sonderprogramms beträgt die Landesförderung

 

            - Neubau                   17.000 Euro x 10 Plätze =  170.000 Euro

                                                                                               

 

Das Finanzierungsdefizit beträgt somit

 

            - Gesamtaufwand                                        216.523 Euro

            - Landesförderung                                 ./.   170.000 Euro

            - Übernahme des 10 %igen Eigen-

   anteils aufgrund Ratsbeschluss                  ./.     20.000 Euro           

 

Finanzierungsdefizit                                                 26.523 Euro.

 

 

Dem Träger ist somit ein zusätzlicher städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 26.523 Euro zu gewähren. Ob und inwieweit der Gesamtaufwand und damit der Zuschussbedarf gesenkt werden können, bleibt abzuwarten. In diesem Zusammenhang spielt die schwierige bauliche Situation aufgrund der Gegebenheiten vor Ort eine besondere Rolle.

 

Der Träger erklärte, er sehe sich in die Lage versetzt, bis zum 31.12.2011 rd. 60.000 Euro aus dem Sonderprogramm 2011 zu verausgaben, der Betrag von rd. 110.000 Euro ist aus dem Sonderprogramm 2012 bis zum 31.12.2012 zu verausgaben. Der von hier zu erlassene Bescheid wird die genannten Daten als Auflage enthalten

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Für die Investitionsmaßnahme des Waldorfkindergartens Haan e. V. in der Kindertageseinrichtung in der Parkstr. 29 zur Schaffung von 6 U 3-Plätzen wird ergänzend zum Ratsbeschluss vom 11.08.2009 über die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils dem Träger ein zusätzlicher städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 20.300 Euro gewährt.

 

2.    Für die Investitionsmaßnahme der Privaten Kindergruppe Haan e. V. in der Kindertageseinrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10a zur Schaffung von 10 U 3-Plätzen wird ergänzend zum Ratsbeschluss vom 29.03.2011 über die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils dem Träger ein zusätzlicher städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 26.523 Euro gewährt.

 

3.    Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass die Kommunalaufsicht dem Mehraufwand (freiwillige Leistungen) von insgesamt 46.823 Euro zustimmt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Produkt 060 110      

 

Für die zusätzlichen städtischen Zuschüsse entsteht ein Mehraufwand in Höhe von 46.823 Euro.

 

Die Mittel stehen zur Verfügung, da verschiedene in 2011 etatisierte Maßnahmen (Maßnahmen in der Breidenhofer Str. 1, Hochdahler Str. 14 und Düsseldorfer Str. 7) in 2011 nicht durchgeführt werden können.