Betreff
Städtischer Zuschuss für den Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, in der Breidenhofer Str. 7 - Umstellung des Zuschussverfahrens
Vorlage
51/047/2011
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

1.      Anlass der Vorlage

 

          Der Kreis Mettmann hat mit Wirkung vom 01.01.2011 Richtlinien des Kreises zur Förderung der Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren im Kreis Mettman geändert (siehe Anlage).

          Nach diesen Richtlinien wird – bei Einhaltung der Förderrichtlinie – dem geförderten Seniorentreff ein Sockelbetrag in Höhe von 70 % der Förderung des Jahres 2010 gewährt. Zusätzliche Fördermittel können über ein Bewertungssystem (Punktesystem) erreicht werden. Der im Kreishaushalt insgesamt zur Verfügung stehende Gesamt-Förderbetrag soll sich 2011/2012 nicht verändern.

          Aufgrund der bis Ende 2010 geltenden Förderrichtlinien wurden nach bestimmten Vorgaben der Richtlinien aus dem Personal- und Sachkosten einer Einrichtung anerkannte Betriebskosten errechnet. Auf dieser Basis gewährte der Kreis eine Förderung bis max. 50 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten.

          Die Koppelung an die Bezugsgröße „anerkannte Betriebskosten“ ist ab 2011 mit Einführung der neuen Förderrichtlinien durch den Kreis entfallen. Somit ist die Gewährung des städtischen Zuschusses auf eine andere Basis zu stellen.

         

2.      Entwicklung des städtischen Zuschusses

 

Für den Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt wurde erstmals mit Ratsbeschluss vom 19.01.1968 ein städtischer Zuschuss in Höhe von 25 % der durch den Kreis anerkannten Betriebskosten gewährt, der Zuschuss wurde im Jahre 1973 auf 40 % erhöht und im Rahmen von Haushaltskonsolidie­rungsmaßnahmen abgesenkt in den Jahren 1994, 1996 und 1997 auf zuletzt 20,16 %. Die Zuschusshöhe von 20,16 % wurde durch Ratsbe­schluss am 19.12.2000 nach Umzug des Seni­orentreffs von der Turnstrasse in die Breidenhofer Strasse bestätigt.

Für das Jahr 2010 wurden vom Kreis Betriebskosten in Höhe von 80.805,81 Euro anerkannt, der Kreis gewährte einen Zuschuss in Höhe von (50 % =) 40.402,90 Euro. Auf Grund des vorgenannten Ratsbeschlusses gewährte die Stadt Haan einen Zuschuss in Höhe von 16.290,45 Euro (20,16 % von 80.805,81 Euro).

Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2011 und dem Haushaltssicherungskonzept 2011 - 2015 wurde auch der Ansatz aus dem Jahre 2010 (16.000 Euro) für den städtischen Zuschuss für den Seniorentreff pauschal um 10 % gekürzt und ein Zuschuss in Höhe von 14.400 Euro etatisiert.

 

3.      Zuschuss 2011 ff.

 

         

          Dargestellt wurde, dass die prozentuale Berechnungsgröße keine Anwendung mehr finden kann, da die Bezugsgröße (anerkannte Betriebskosten) in den Kreisrichtlinien entfallen ist.

Die Verwaltung schlägt vor, den städtischen Zuschuss auf den im Haushalt 2011 etatisierten Betrag von 14.400 Euro für 2011 und die Folgejahre - vorbehaltlich künftiger Haushaltsbeschlüsse - festzuschreiben.

Zur Zeit liegt vom Kreis noch kein Bescheid über die Bewertung des Seniorentreffs in der Breidenhofer Str. 7 nach den neuen Richtlinien und damit über die Zuschusshöhe in 2011 vor. Die Art der Richtlinien sowie der Umstand, dass der bisherige Zuschussaufwand für den gesamten Kreis unverändert blieb, lassen keine größeren Verschiebungen bei der Zuschussgewährung für die einzelnen Seniorentreffs erwarten. Die Betrachtung des Seniorentreffs in der Breidenhofer Str. 7 durch den Kreis nach dem Bewertungssystem fiel positiv aus, so dass der Kreiszuschuss für 2011 gegenüber dem in 2010 gewährten Zuschuss nicht abfallen wird, eher kann mit einer geringfügigen Besserstellung gerechnet werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der städtische Zuschuss zu den Betriebskosten für den Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, in der Breidenhofer Str. 7, wird ab dem Jahr 2011 auf jährlich 14.400 Euro festgesetzt.

Der Rat hebt den Beschluss über die Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Finanzierung der Betriebskosten für den Seniorentreff in der Breidenhofer Str. 7, zuletzt bestätigt durch den Ratsbeschluss vom 19.12.2000 sowie durch die jährlichen Beschlüsse über den Haushalt der Stadt Haan, in Form der prozentualen Beteiligung an den vom Kreis anerkannten Betriebskosten auf.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Produkt 050110:   14.400 Euro