Betreff
Städtischer Zuschuss für den Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, in der Breidenhofer Str. 7
Vorlage
51/047/2011/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Vorlage 51/047/2011 für die Sitzung des Sozialausschusses am 09.11.2011 unterbreitete die Verwaltung den Beschlussvorschlag, den städtischen Zuschuss ab 2011 auf jährlich 14.400 € (etatisierter Betrag) festzuschreiben und vor dem Hintergrund der geänderten Kreisrichtlinien über die Bezuschussung der Seniorentreffs den Ratsbeschluss über die prozentuale Koppelung des städtischen Zuschusses an die durch den Kreis anerkannten Betriebskosten aufzuheben, da die Betriebskosten keine Bezugsgröße mehr darstellen.

 

In seiner Sitzung am 09.11.2011 beschloss der Sozialausschuss:

 

„Aufgrund weiteren Beratungsbedarfs erfolgt heute kein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt sondern geht zur weiteren Beratungen zurück in die Fraktionen.“

 

In einem Gespräch der Verwaltung mit dem Vorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, stellte dieser nochmals seine Gründe für die Beibehaltung der prozentualen Koppelung an den Kreiszuschuss und den dadurch erhöhten städtischen Zuschuss heraus. Die Gründe (insbesondere die steigenden Betriebskosten auch durch eine jährliche Lohnkostenerhöhung sowie dem erhöhten Aufwand durch die Kompensation des entfallenden Zivildienstes) wurden zuletzt vom Vorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt in der Sitzung des Sozialausschusses am 09.11.2011 vorgetragen.

 

Bis einschl. 2010 gewährte der Kreis einen Zuschuss in Höhe von 50 v. H. der anerkannten Betriebskosten. Die Stadt gewährte einen Zuschuss in Höhe von 20,16 % der vom Kreis anerkannten Betriebskosten.

 

Für 2011 gewährte der Kreis nach den geänderten Richtlinien einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 41.317,90 €.

 

Sofern das bisherige System der Bezuschussung durch die Stadt Haan beibehalten werden soll, bietet sich an, den Kreiszuschuss als Bezugsgröße heranzuziehen (entspricht wie in den Vorjahren annähernd 50 % der Betriebskosten zzgl. eines geringen Mehrbetrags auf Grund der guten qualitativen Bewertung). Da die bisherige Ausgangslage für den städtischen Zuschuss 100 % der anerkannten Betriebskosten war, wäre der dann errechnete städtische Zuschuss mit dem Faktor 2 zu versehen.

 

Hieraus ergäbe sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von

 

41.317,90 € (Kreiszuschuss) x 20,16 % x 2 =      16.659,38 €

./. 10 % auf Grund HSK-Beschluss in 2011 =  ./.   1.665,94 €

 

                                                                                      14.993,44 € .

 

Gegenüber dem von dem Beschlussvorschlag aus Vorlage 51/047/2011

ergäbe sich ein Mehrbetrag von derzeit 593,44 €.

 

Beschlussvorschlag:

 

Empfehlung nach Beratung für die Haushaltsberatung 2012.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Produkt 050110:

 

Im Haushaltsplanentwurf 2012 von der Verwaltung eingeplant sind 14.400 €.