Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Haan, nachrichtliche Übernahme der Richtfunkstrecke Brauweiler - Velbert, Funkfeld 2
hier: Beschluss der nachrichtlichen Übernahme
Vorlage
61/074/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass

Mit Schreiben vom 13.01.2012 (Anlage 1) bittet die SAG GmbH um Übernahme der Richtfunkstrecke Brauweiler - Velbert, Funkfeld 2 in den Flächennutzungsplan der Stadt Haan. Sie weist darauf hin, dass die Richtfunkstrecke durch Erteilung einer Frequenzurkunde durch die Bundesnetzagentur genehmigt worden sei.[1] Mit dem beigefügten Übersichtsplan informiert sie über den Verlauf der Richtfunkstrecke. Die SAG teilt mit, dass der Schutzstreifen beidseitig 100 m beträgt.

 

Von der Richtfunkstrecke und dem Schutzstreifen sind kleinere Flächen am westlichen Rand der Stadt Haan betroffen.

 

 

 

Beschlussempfehlung

Nach § 5 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sollen im Flächennutzungsplan Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen werden. Damit soll eine umfassende Orientierung über alle raumrelevanten Planungen und Nutzungsregelungen erfolgen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Haan sind bereits nachrichtliche Übernahmen zum Richtfunk enthalten. Die Verwaltung empfiehlt, auch die Richtfunkstrecke Brauweiler - Velbert, Funkfeld 2 gem. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich in den Flächennutzungsplan der Stadt Haan zu übernehmen (Entwurf siehe Anlage 2). Zum einen liegt die nachrichtliche Übernahme nicht im freien Ermessen der Gemeinde. Denn bei „Soll-Vorschriften“ besteht im Regelfall eine allgemeine Verpflichtung, von der nur in besonderen Ausnahmefällen abgesehen werden darf. Zum anderen kann der Flächennutzungsplan seine Informationsfunktion diesbezüglich nur erfüllen, wenn er auf dem laufenden Stand gehalten wird.

 

 

 

Verfahren

Es handelt sich um eine nicht konstitutive Änderung des Flächennutzungsplans. Die Richtfunkstrecke wurde auf der Grundlage anderer gesetzlicher Vorschriften genehmigt. Sie erhält durch die nachrichtliche Übernahme nicht die Rechtsqualität einer bauleitplanerischen Darstellung. Es ist kein Bauleitplanverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, Nachbargemeinden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Eine Genehmigung durch die Bezirksregierung ist ebenfalls nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird lediglich mit der gem. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommenen Richtfunkstrecke und dem Schutzstreifen erneut öffentlich bekannt gemacht.

 



[1] Die Urkunde wurde bei dem von der SAG GmbH benannten Ansprechpartner bei der Amprion GmbH mit Email vom 25.01.2012 angefordert. Sie liegt der Stadtverwaltung zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Sitzungsvorlage noch nicht vor.

Beschlussvorschlag:

 

"1.  Die 27. nicht konstitutive Änderung des Flächennutzungsplans (nachrichtliche Übernahme der Richtfunkstrecke Brauweiler - Velbert, Funkfeld 2 gem. § 5 Abs. 4 BauGB) in der Fassung vom 03.02.2012 wird beschlossen. Von der Änderung sind Flächen am westlichen Rand der Stadt Haan betroffen.

 

2.    Der Flächennutzungsplan wird erneut öffentlich bekannt gemacht."

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine