hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss des
Rates der Stadt Haan hat am 19.06.2012 den Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 148 „Ellscheider Straße / Nordstraße“ als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB gefasst
und die Planungsziele beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Durchführung
einer Diskussionsveranstaltung nach § 3 Absatz 1 BauGB gefasst.
2./ Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von
Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über alle im Laufe
des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der
Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -
entscheiden. Entsprechend sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren
eingegangenen Stellungnahmen dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
2.1/ Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
Die
Diskussionsveranstaltung fand am 04.07.2012 im Sitzungssaal des Rathauses
statt. Die anonymisierte Niederschrift ist als Anlage A dieser
Sitzungsvorlage zu entnehmen.
2.2/ Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
§ 4 (1) BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Naturschutzverbände wurden mit
Schreiben vom 20.06.2012 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die
Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und Aussagen
zu den voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert und um
Stellungnahme und Äußerung gebeten. Die
vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind
der Anlage B der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
2.3/ Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung nach § 3 (2)
BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
Am 27.11.2012 hat der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan beschlossen, den Entwurf der
Bauleitplanung öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der
Zeit vom 17.12.2012 bis zum 25.01.2013. Gleichzeitig wurden die berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und
Naturschutzverbände mit Schreiben vom 04.12.2012 um Stellungnahme zur Planung
gebeten.
Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung
sind der Anlage C zu entnehmen.
3./ Prüfergebnisse
der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen
entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
3.1/ Änderungen der Planzeichnung
Änderungen
der Planzeichnung sind nicht erforderlich. Auf Grund einer Anregung des
Kreisgesundheitsamtes wurde in den Textlichen Festsetzungen unter Nr. 6 der
Satz, die schallgedämmten Lüftungsanlagen betreffend, um einen
konkretisierenden Zusatz ergänzt (Anlage D: Textliche Festsetzungen, hier
Ergänzung in Fett- Kursivschrift).
Dadurch ergibt sich auch die Änderung des Datums des Planstandes. Da die
Änderungen redaktioneller Natur sind, ist ein erneutes Beteiligungsverfahren
nicht erforderlich.
3.2/ Änderungen der Begründung
Neben
rein redaktionellen Änderungen (Lesbarkeit, Rechtschreibung, nicht
gekennzeichnet) wurde das Kapitel 2.6 Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Beurteilung
der Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet um einen Satz bezüglich der
Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte und einem Zusatz zur
Konkretisierung der Festsetzungen zu den schallgedämmten Lüftungsanlagen (siehe
3.1) ergänzt.
Des
Weiteren wurde das Kapitel 3.4.2 Abschätzung von Vorkommen und
Betroffenheiten im Absatz, die Vogelvorkommen betreffend um den Zusatz
bzgl. Hinweisen zu deren Brutstätten ergänzt.
Schließlich wurde das Kapitel 4 Ver- und Entsorgung
redaktionell-inhaltlich überarbeitet.
Die Änderungen sind in Fett-Kursivschrift kenntlich gemacht
(Anlage E).
4./ Beschlussempfehlung
und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen
in dieser Sitzungsvorlage zu folgen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
148 „Ellscheider Straße / Nordstraße“ gem. § 10 (1) BauGB zu beschließen und
seiner Begründung in der Fassung vom 07.03.2013 zuzustimmen.
Der zugehörige Durchführungsvertrag wurde - nach Beratung im Planungs- und
Umweltausschuss am 04.09.2012 - überarbeitet bzw. ergänzt. Der geänderte
Durchführungsvertrag wird dem Ausschuss im nichtöffentlichen Teil vorgelegt.
Nach Unterzeichnung durch den Vorhabenträger
kann der Bebauungsplan durch den Rat der Stadt Haan als Satzung beschlossen
werden und nach erfolgter Beschlussfassung durch Bekanntmachung des Beschlusses
im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.
Beschlussvorschlag:
„1./ Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2./ Der Bebauungsplan Nr. 148 „Ellscheider Straße / Nordstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 07.03.2013 wird zugestimmt.
Das Plangebiet umfasst das Eckgrundstück Ellscheider Straße / Nordstraße (Gemarkung Haan, Flur 14, Flurstücke Nr. 212 teilweise, 323, 324), sowie einen Teil der Verkehrsfläche der Ellscheider Straße (Gemarkung Haan, Flur 15, Flurstück Nr. 274). Die genaue Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
keine