Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 149 „Am Teichkamp“ i. d. F. vom 16.05.2017 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 16.05.2017 wird zugestimmt.

Das Plangebiet liegt an der östlichen Stadtgrenze der Stadt Haan nördlich der BAB 46. Es wird begrenzt durch rückwärtige Grundstücksflächen am Wibbelrather Weg im Norden, die Straße ‚Am Teichkamp’ im Osten, eine ehemalige Straßenbahntrasse (heute Fußweg) im Süden und landwirtschaftliche Flächen / Brachflächen im Westen. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

13 Ja / 4 Nein / 0 Enthaltungen