Sitzung: 27.06.2017 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: BM/015/2017/1
Beschluss:
1. Die Ausgliederung des Stadtbades in die Stadtwerke Haan GmbH
(Großer steuerlicher Querverbund) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten
(Erhöhung des Stammkapitals der Stadtwerke Haan GmbH) ist mit externer
Unterstützung vorzubereiten und spätestens zum 31.08.2017 mit Rückwirkung zum
02.01.2017 (steuerlich 01.01.2017) umzusetzen.
2. Hierzu werden die Trägerschaft des Hallenbades von der Stadt Haan
auf die Stadtwerke Haan GmbH übertragen sowie das Stammkapital um 1,00 EUR
erhöht. Der den Betrag der Kapitalerhöhung übersteigende Wert der zum Buchwert
übertragenen Wirtschaftsgüter in Höhe von 925.409,79 EUR wird der
Kapitalrücklage der Stadtwerke Haan GmbH gutgeschrieben, die sich dadurch
entsprechend erhöht.
3. Die vom Rat der Stadt Haan entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates
werden gem. § 8 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Haan
GmbH angewiesen, der Geschäftsführung
die Zustimmung zur Ausgliederung des Stadtbades gemäß Ziffer 1 und 2
insbesondere zur Übernahme einer neuen Aufgabe des Unternehmensgegenstandes (§
10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Haan GmbH) zu erteilen.
4. Die Bürgermeisterin als Vertreterin der
Stadt Haan in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Haan GmbH wird
ermächtigt, einer Beschlussfassung im Sinne der Ziffer 2 in der
Gesellschafterversammlung zur Ausgliederung des Stadtbades und Annahme dessen
Trägerschaft sowie der Erhöhung des Stammkapitals zuzustimmen.
5. Die Bürgermeisterin
wird ermächtigt, alle Willenserklärungen für die Stadt Haan abzugeben und die
entsprechenden Handlungen vorzunehmen, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu
Ziff. 1 und 2 notwendig sind. Diese Ermächtigung umfasst dabei insbesondere den
Abschluss eines Ausgliederungs-, eines Personalüberleitungsvertrages sowie die
Unterzeichnung einer Übernahmeerklärung betreffend den neu ausgegebenen
Geschäftsanteil am Stammkapital der Stadtwerke Haan GmbH (vgl. Anlage).
§ 6 Abs. 5 des Ausgliederungsvertrages wird wie folgt beschlossen:
Die übernehmende Gesellschaft verpflichtet sich, Teile des Hallenbads dem Schul- und Vereinsschwimmen wie folgt zur Verfügung zu stellen:
- Schulschwimmen: Mindestens 34 bis zu 42 Stunden pro Woche.
In diesen Stunden sind für das Schulschwimmen ausreichend Kapazitäten / Bahnen zur Verfügung zu stellen. Für die Beaufsichtigung der Schüler/innen sind die Lehrkräfte zuständig. Das Schulschwimmen muss im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten der Schulen (bis 16:30 Uhr) ermöglicht werden.
- Vereinsschwimmen: insgesamt 13 Stunden pro Woche.
Nach dem öffentlichen Badebetrieb wird in diesen Stunden jeweils das ganze Hallenbad nach Anmeldung durch die Vereine diesen zur Verfügung gestellt. Für die Beaufsichtigung der Schwimmenden ist der jeweilige Verein zuständig.
Die Vergütung der zuvor genannten Leistungen erfolgt für das Schul- und Vereinsschwimmen durch die Stadt pro Nutzer nach der gültigen Preisliste auf Basis der 50er-Karte für Jugendliche / Kinder. Hierbei ist der Preis für die 50er-Karte für Jugendliche / Kinder vom Rat der Stadt Haan festzusetzen. Für erwachsene Vereinsmitglieder sind die Leistungen auf Basis der 50er-Karte für Erwachsene durch die Stadt mit der Stadtwerke Haan GmbH abzurechnen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
32 Ja / 4 Nein / 0 Enthaltungen / 1 nicht teilgenommen
Stv. Holberg hat an
der Abstimmung nicht teilgenommen.