Beschluss:

 

1.  Die Ausgliederung des Stadtbades in die Stadtwerke Haan GmbH (Großer steuerlicher Querverbund) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (Erhöhung des Stammkapitals der Stadtwerke Haan GmbH) ist mit externer Unterstützung vorzubereiten und spätestens zum 31.08.2017 mit Rückwirkung zum 02.01.2017 (steuerlich 01.01.2017) umzusetzen.

 

2.  Hierzu werden die Trägerschaft des Hallenbades von der Stadt Haan auf die Stadtwerke Haan GmbH übertragen sowie das Stammkapital um 1,00 EUR erhöht. Der den Betrag der Kapitalerhöhung übersteigende Wert der zum Buchwert übertragenen Wirtschaftsgüter in Höhe von 925.409,79 EUR wird der Kapitalrücklage der Stadtwerke Haan GmbH gutgeschrieben, die sich dadurch entsprechend erhöht.

 

3.  Die vom Rat der Stadt Haan entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates werden gem. § 8 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Haan GmbH angewiesen, der Geschäftsführung die Zustimmung zur Ausgliederung des Stadtbades gemäß Ziffer 1 und 2 insbesondere zur Übernahme einer neuen Aufgabe des Unternehmensgegenstandes (§ 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Haan GmbH) zu erteilen.

 

4.  Die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt Haan in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Haan GmbH wird ermächtigt, einer Beschlussfassung im Sinne der Ziffer 2 in der Gesellschafterversammlung zur Ausgliederung des Stadtbades und Annahme dessen Trägerschaft sowie der Erhöhung des Stammkapitals zuzustimmen.

 

5.  Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle Willenserklärungen für die Stadt Haan abzugeben und die entsprechenden Handlungen vorzunehmen, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu Ziff. 1 und 2 notwendig sind. Diese Ermächtigung umfasst dabei insbesondere den Abschluss eines Ausgliederungs-, eines Personalüberleitungsvertrages sowie die Unterzeichnung einer Übernahmeerklärung betreffend den neu ausgegebenen Geschäftsanteil am Stammkapital der Stadtwerke Haan GmbH (vgl. Anlage).

 

 

§ 6 Abs. 5 des Ausgliederungsvertrages wird wie folgt beschlossen:

 

Die übernehmende Gesellschaft verpflichtet sich, Teile des Hallenbads dem Schul- und Vereinsschwimmen wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

  • Schulschwimmen: Mindestens 34 bis zu 42 Stunden pro Woche.

In diesen Stunden sind für das Schulschwimmen ausreichend Kapazitäten / Bahnen zur Verfügung zu stellen. Für die Beaufsichtigung der Schüler/innen sind die Lehrkräfte zuständig. Das Schulschwimmen muss im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten der Schulen (bis 16:30 Uhr) ermöglicht werden.

  • Vereinsschwimmen: insgesamt 13 Stunden pro Woche.

Nach dem öffentlichen Badebetrieb wird in diesen Stunden jeweils das ganze Hallenbad nach Anmeldung durch die Vereine diesen zur Verfügung gestellt. Für die Beaufsichtigung der Schwimmenden ist der jeweilige Verein zuständig.

 

Die Vergütung der zuvor genannten Leistungen erfolgt für das Schul- und Vereinsschwimmen durch die Stadt pro Nutzer nach der gültigen Preisliste auf Basis der 50er-Karte für Jugendliche / Kinder. Hierbei ist der Preis für die 50er-Karte für Jugendliche / Kinder vom Rat der Stadt Haan festzusetzen. Für erwachsene Vereinsmitglieder sind die Leistungen auf Basis der 50er-Karte für Erwachsene durch die Stadt mit der Stadtwerke Haan GmbH abzurechnen.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

32 Ja  /  4 Nein  /  0 Enthaltungen  /  1 nicht teilgenommen

 

Stv. Holberg hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.