Beschlussvorschlag:

 

1.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 107 „Horst“ i. d. F. vom 06.02.2018 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 06.02.2018 wird zugestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird von Grundstücken an der Kölner Straße/Bahnhofstraße im Norden, der Breidenhofer Straße im Osten, der südlichen Grenze des Flurstücks 205 (Weg „Horst“) und der westlichen Grenze der Flurstücke 214 und 215 umfasst. Er beinhaltet ganz oder teilweise die Flurstücke der Gemarkung Haan, Flur 22, Nr. 2, 10, 11, 184, 185, 186, 197, 205, 212, 213, 214, 215. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen