Beschluss:

 

1.    Für den Bau des Sportheims Gruiten (inklusive der öffentlichen Toiletten) erhält der TSV Gruiten 1884 e.V. auf seinen Antrag vom 09.09.2019 eine Zuwendung von höchstens 2.400.000,- Euro nach Maßgabe des von der Verwaltung erstellten Zuwendungsbescheides.

 

2.    Der TSV Gruiten trägt 25% der jährlichen Bewirtschaftungskosten. Für die ausschließlich vom Verein genutzten Räumlichkeiten (Vereinsheim, Geschäftsstelle) trägt der Verein 100% der jährlichen Bewirtschaftungskosten. Für die Instandhaltungskosten übernimmt der Verein jährlich 1.000,- Euro zzgl. der Inflationssteigerungsrate anhand des Index der Deutschen Bundesbank, welche der Verein in eine Instandhaltungsrücklage einzahlt.

 

3.    Die Kreditaufnahme erfolgt durch die Stadt Haan.

 

4.    Für die Beratung durch einen Fachanwalt für Vergaberecht / fachliche Beratung übernimmt die Stadt Kosten bis zu einer Höhe von 20.000,- Euro.


Protokoll:

 

Stv. Rehm erklärt sich in diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Stv. Ruppert verweist auf die Beschlussempfehlung der vorherigen Sondersitzung des WLSTA und halte diesen für einen vernünftigen Kompromiss.

 

Bgm’in Dr. Warnecke schlägt seitens der Verwaltung vor, dem TSV, nicht wie geplant 10.000,- Euro, sondern 20.000,- Euro für die Beratung durch einen Fachanwalt zur Verfügung zu stellen.

 

Stv. Lukat führt für die WLH-Fraktion aus, dass diese es als Aufgabe der Stadt sehe, das Vereinsheim zu errichten. Es sei nicht Aufgabe des Vereins dieses Projekt alleine zu bewältigen. Es gehe hier nicht darum, das Ehrenamt der verantwortlichen Vereinsmitglieder nicht wertzuschätzen, aber so wie der Sachverhalt derzeit liege, könne die WLH dem nicht zustimmen.

 

Stv. Lemke antwortet hierzu, dass die Verwaltung deutlich dargestellt habe, dass sie dies mit den eigenen Personalressourcen nicht schaffe. Daraufhin hatte der Verein angeboten das Projekt mit Unterstützung durch die Stadt selbst durchzuführen.

 

Stv. Lukat entgegnet, dass sich der Verein nicht von selbst angeboten habe, sondern die Stadt auf den Verein zugekommen sei. Dies sei ein erheblicher Unterschied.

 

Bgm’in Dr. Warnecke stellt um 19:58 Uhr die Nichtöffentlichkeit her, um auch die nichtöffentliche Beratung aus der Sondersitzung des WLSTA in die Beschlussfassung mit einzubeziehen. Die Vertreter des TSV Gruiten dürfen im Sitzungssaal verbleiben und an der nichtöffentlichen Diskussion teilnehmen.

 

Das entsprechende Protokoll ist unter dem Punkt „Infrastruktur Sportplatz Gruiten (nichtöffentliche Beratung)“ aufgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.

mehrheitlich beschlossen

29 Ja  /  3 Nein  /  4 Enthaltungen  /  1 befangen

 

zu 2.

mehrheitlich beschlossen

29 Ja  /  3 Nein  /  4 Enthaltungen  /  1 befangen

 

zu 3.

mehrheitlich beschlossen

29 Ja  /  3 Nein  /  4 Enthaltungen  /  1 befangen

 

zu 4.

mehrheitlich beschlossen

29 Ja  /  3 Nein  /  4 Enthaltungen  /  1 befangen