Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 01.12.2020 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 01.12.2020 wird zugestimmt.

 

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung nördlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Ausgenommen ist das Gelände der IKK. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

3.    Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 01.12.2020 wird beschlossen. Der Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 01.12.2020, wird zugestimmt.

 

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, der Wohnbebauung nördlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.“

 

 


Protokoll:

TA Uwe Bolz erläutert, dass es noch kleinere Änderungen an den Bebauungsplanunterlagen gegeben hat, diese jedoch nicht dazu führten, dass eine neue Offenlage erforderlich ist.

 

Die anwesenden Vertreter aller Parteien bedanken sich für die Fertigstellung der Planung und freuen sich, dass das Verfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht wurde.

 

Stv. Thomas Höhne erkundigt sich nach der Ordnungsverfügung für das RÜB, an welches das Plangebiet angeschlossen ist (Regenüberlaufbecken).

 

Auch der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr weist auf eine Anfrage hin, die die SPD zur Abwassersituation erhalten hat.

 

TA Guido Mering erklärt, dass die Ordnungsverfügung vorschreibt, den bestehenden Einleitungszustand in das Gewässer (Düssel) nicht zu verschlechtern. Dabei ist zwischen Niederschlags- und Schmutzwasser nicht zu unterscheiden. Beides landet zunächst als Mischwasser im Regenüberlaufbecken um die Kläranlage nicht zu überlasten. Der sogenannte Spülstoß (Abfluss von verunreinigten Flächen) wird damit zurückgehalten und dosiert an die Kläranlage weitergeleitet. Weitere Niederschlagswassermengen fließen danach von bereits „gesäuberten“ Flächen ab, die gewässerunschädlich aus dem RÜB überlaufen dürfen. Dabei wird auch das häusliche Schmutzwasser mit in das Gewässer eingeleitet. Aufgrund des hohen Verdünnungsfaktors (Niederschlagswasseranfall ist um ein Vielfaches höher als der Schmutzwasseranfall) ist das jedoch zulässig. Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wurde in Abstimmung mit Kreis und Bezirksregierung nachgewiesen, dass zukünftig nicht mehr Abwasser eingeleitet werden wird.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen