Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, das ehemalige Bürgerhausareal zu veräußern.

 

2.    Für die Gebiete WA I und WA II ist jeweils ein Investorenwettbewerb durchzuführen. Grundlage für die Auswahl des Investors in den Bereichen WA I und WA II ist der jeweilige Kriterienkatalog gemäß Anlage 1, ergänzt um das Kriterium Bestandshalter gemäß Anlage 1 und 2.

 

3.    In den Vermarktungskriterien des WA I (Anlage 1 der Vorlage) wird unter V der Satzteil „mehr als 8 Wohnungen“ durch „mehr als 9 Wohnungen“ ersetzt.

 

4.    Das Gebiet WA III wird durch die Stadt vermarktet. Eine Entscheidungsmatrix über die Verkaufskriterien sowie die Investorenauswahl sind vom Rat der Stadt Haan zu beschließen. Entsprechende Einzelbeschlüsse über den Verkauf der Reihenhausgrundstücke sind vom Rat der Stadt Haan zu beschließen.

 

5.    Die Erschließung des Areals erfolgt durch die Stadt Haan. Entsprechende Mittel laut Sitzungsvorlage werden im Haushalt bereitgestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen