Beschluss:

 

1.    Der am 15.12.2020 gefasste Beschluss der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 01.12.2020 mit ihrer Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 01.12.2020, wird aufgehoben.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, der Wohnbebauung südlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

2. Der am 15.12.2020 gefasste Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 01.12.2020 mit seiner Begründung vom 01.12.2020 und dem separat erstellten Umweltbericht in der Fassung vom 03.12.2020 wird aufgehoben.

     Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung südlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Ausgenommen ist das Gelände der IKK. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

3.    Die von den Änderungen berührten Stellen werden gemäß § 4a (3) BauGB zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bürgerhausareal“ in der unveränderten Fassung vom 01.12.2020 mit ihrer geänderten Begründung und dem geänderten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 29.03.2021 erneut beteiligt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen