Beschluss:
1. Der am 15.12.2020 gefasste Beschluss der 39.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürgerhausareal“ in der Fassung
vom 01.12.2020 mit ihrer Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht,
jeweils in den Fassungen vom 01.12.2020, wird aufgehoben.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten.
Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, der Wohnbebauung südlich der Straße
„Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und
der Düsselberger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches
ergibt sich aus der Planzeichnung.
2. Der
am 15.12.2020 gefasste Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.
93 „Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 01.12.2020 mit seiner Begründung vom
01.12.2020 und dem separat erstellten Umweltbericht in der Fassung vom
03.12.2020 wird aufgehoben.
Das Plangebiet befindet sich in
Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung
südlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97
„Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Ausgenommen ist das Gelände der
IKK. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der
Planzeichnung.
3. Die von den Änderungen berührten Stellen
werden gemäß § 4a (3) BauGB zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans im
Bereich „Bürgerhausareal“ in der unveränderten Fassung vom 01.12.2020 mit ihrer
geänderten Begründung und dem geänderten Umweltbericht, jeweils in den
Fassungen vom 29.03.2021 erneut beteiligt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen