Sitzung: 15.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/023/2021
Beschluss:
1.
Dem
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ und
seiner Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.05.2021 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan-West und erstreckt sich westlich und südlich
der Bebauung Flurstraße 23. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu
entnehmen.
2.
Der
beschlossene Planentwurf mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, die
Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Protokoll:
Stv. Andreas Rehm erkundigt
sich nach der Zufahrt zur Tiefgarage, die sich jetzt im Westen befindet und
fragt, ob eine Ampel zur Zufahrtssteuerung geplant ist. Weiterhin fragt er,
wieso in Zeiten von „Schottergärten“ bei den Vorgartenflächen nicht auf
Versickerungsfähigkeit Wert gelegt werde. In Bezug auf die Versickerungsanlage
erkundigt er sich, wie sichergestellt wird, dass die Anlage immer gewartet
wird.
Herr Carsten Lang vom durch
den Investor beauftragen Planungsbüro äußert, dass der an der Zufahrt zur
Tiefgarage vorgesehene Wartebereich ausreiche. Bei den Vorgartenflächen handele
es sich um Funktionsflächen, deswegen sei ein Vergleich mit klassischen
„Schottergärten“ nicht zielführend. Des Weiteren werde das anfallende
Niederschlagswasser ohnehin auf dem Grundstück versickert. In Bezug auf die
Versickerungsanlage weist Herr Lang auf die geplante Verwallung hin, die im
Fall eines Ausfalls bzw. einer Überlastung der Versickerungsanlage eine
Überschwemmung der Nachbargrundstücke verhindern soll.
Stv. Walter Drennhaus begrüßt das weitere Abrücken von den Bäumen und regt für die SPD-Fraktion an, dass der Anteil an öffentlich geförderter Wohnfläche in Höhe von 30 % auch verbindlich und nicht nur als „circa“ definiert werden muss.
AM Ernst Adam erkundigt sich für die WLH-Fraktion nach den Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung und fragt wo diese durchgeführt werden. Weiterhin regt er an, bei den Baumaßnahmen die Wurzeln durch Wurzelvorhänge zu schützen.
Herr Carsten Lang antwortet, dass die Ersatzpflanzungen noch nicht verortet wurden und führt aus, dass ein Ausgleich auch im übrigen Stadtgebiet möglich wäre. Regelungen zum Schutz der Wurzeln werden in den Durchführungsvertrag aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
8 Ja / 2 Nein / 0 Enthaltungen
Stv. Meike Lukat hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Sie wurde von AM Ernst Adam vertreten.