Beschluss:

 

1.    Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ und seiner Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.05.2021 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich in Haan-West und erstreckt sich westlich und südlich der Bebauung Flurstraße 23. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

2.    Der beschlossene Planentwurf mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 


Protokoll:

 

Stv. Andreas Rehm erkundigt sich nach der Zufahrt zur Tiefgarage, die sich jetzt im Westen befindet und fragt, ob eine Ampel zur Zufahrtssteuerung geplant ist. Weiterhin fragt er, wieso in Zeiten von „Schottergärten“ bei den Vorgartenflächen nicht auf Versickerungsfähigkeit Wert gelegt werde. In Bezug auf die Versickerungsanlage erkundigt er sich, wie sichergestellt wird, dass die Anlage immer gewartet wird.

 

Herr Carsten Lang vom durch den Investor beauftragen Planungsbüro äußert, dass der an der Zufahrt zur Tiefgarage vorgesehene Wartebereich ausreiche. Bei den Vorgartenflächen handele es sich um Funktionsflächen, deswegen sei ein Vergleich mit klassischen „Schottergärten“ nicht zielführend. Des Weiteren werde das anfallende Niederschlagswasser ohnehin auf dem Grundstück versickert. In Bezug auf die Versickerungsanlage weist Herr Lang auf die geplante Verwallung hin, die im Fall eines Ausfalls bzw. einer Überlastung der Versickerungsanlage eine Überschwemmung der Nachbargrundstücke verhindern soll.

 

Stv. Walter Drennhaus begrüßt das weitere Abrücken von den Bäumen und regt für die SPD-Fraktion an, dass der Anteil an öffentlich geförderter Wohnfläche in Höhe von 30 % auch verbindlich und nicht nur als „circa“ definiert werden muss.

 

AM Ernst Adam erkundigt sich für die WLH-Fraktion nach den Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung und fragt wo diese durchgeführt werden. Weiterhin regt er an, bei den Baumaßnahmen die Wurzeln durch Wurzelvorhänge zu schützen.

 

Herr Carsten Lang antwortet, dass die Ersatzpflanzungen noch nicht verortet wurden und führt aus, dass ein Ausgleich auch im übrigen Stadtgebiet möglich wäre. Regelungen zum Schutz der Wurzeln werden in den Durchführungsvertrag aufgenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

8 Ja  / 2 Nein  /  0 Enthaltungen

 

Stv. Meike Lukat hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Sie wurde von AM Ernst Adam vertreten.