Beschlussvorschlag:

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf verabschiedet.

 

Den unter 2.9 aufgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird zugestimmt.

 

Die Einrichtung von neuen Planstellen ist aufgrund des Ratsbeschlusses vom 12.05.2015 (TOP 9.2.2) weiterhin nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Rates zulässig.

 

Überstunden sind nur gegen Freizeitausgleich zu genehmigen. Ausnahmen können mit Zustimmung des Rates zugelassen werden (Beschluss des Rates vom 12.05.2015, TOP 9.2.2). Die Auszahlung der anfallenden Überstunden im Brandschutz sowie im Krankentransport und Rettungsdienst wird bis zum 31.12.2023 verlängert.


Protokoll:

 

Stv. Ruppert merkt an, dass es im Haushalt nur zwei Teile gebe: Personal und Sachdienstleistungen. Er weist darauf hin, dass man nicht so weitermachen könne, als sei nichts passiert. Die Personalstellen seien seit 2015 um 50% gestiegen. Hier sei Führung gefragt. Die Verwaltung müsse dringend gegensteuern, da die Stadt ansonsten in ein HSK käme.

 

Der Vorsitzende Lemke stellt folgende TOP’s zur Abstimmung, da diese bereits in den vorherigen Fachausschüssen einstimmig angenommen worden sind:

 

TOPs 3.1 bis 3.10, 3.11, 3.14 und 3.15

 

Im Anschluss werden die weiteren TOPs beraten.

 

 

Nach Beratung und Beschlussfassung zu den TOPs 3.1 bis 3.21 wird die generelle Beratung des Gesamtstellenplans wieder aufgenommen.

 

StOVR Titzer weist darauf hin, dass an den Stellen:

 

32/55

32/56

32/101

 

das „Z“ bei der Übertragung vergessen wurde und dies noch nachgetragen werden müsse.

 

Stv. Braun-Kohl stellt fest, dass in einigen Bereichen eine „Null“ bei den Auszubildenden stehe und fragt nach dem Hintergrund.

 

StOVR Titzer zitiert Seite 13 der Stellenplanvorlage und erläutert, dass über Bedarf ausgebildet werde, dies aber nur leicht, damit wir nicht für andere ausbilden.

 

Stv. Lukat fragt, ob überlegt werde, den Eigenreinigungsanteil zu erhöhen und ob es Wirtschaftlichkeitsberechnungen dazu gebe?

 

StOVR Titzer ist persönlich für Eigenreinigungskräfte, weil diese sich in der Regel mit „ihrem Objekt“ identifizieren und dementsprechend gut arbeiteten, aber wenn diese Kraft ausfalle, gebe es erstmal keinen Ersatz. Hierüber müsse man sich bei einer Fremdvergabe keine Gedanken machen. In diesem Zusammenhang weist StOVR Titzer darauf hin, dass die Personalabteilung bei immer mehr Personal auch mehr Leute brauche und dass die Arbeit in diesem Umfang überhaupt nur noch so gut geleistet werden könne, weil alle Mitarbeiterinnen sich weit über dem Durchschnitt engagierten und jede Menge Überstunden leisten würden.

 

Stv. Rehm fragt, warum im Amt 70 nur ein Azubi ausgebildet werde.

 

StOVR Titzer erläutert, dass man sich zertifizieren lassen müsse, um ausbilden zu dürfen. Des Weiteren koste Ausbildung auch immer Ressourcen, die häufig nicht vorhanden seien.

 

Stv. Braun-Kohl erläutert den Antrag der CDU zum Bürgerbüro.

 

Stv. Stracke weist darauf hin, dass der Antrag im FOA nicht behandelt worden sei, weil dies der falsche Ausschuss sei. Er könnte sich einer Organisationsuntersuchung zwar anschließen, aber nicht, wenn das einzige Ziel sei, eine Stelle einsparen zu wollen. Ggf. müsste nach einer Untersuchung ja sogar noch eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden.

 

Bürgermeisterin Dr. Warnecke verweist auf die in diesem Jahr in den Ämtern 65 und 70 geplanten Organisationsuntersuchungen und die damit verbundenen Kosten. Sie fragt, warum man etwas untersuchen solle, wenn etwas gut laufe. Wenn es weniger Personal gebe, könne es auch nur noch einen deutlich eingeschränkten Service, wie beispielsweise den Samstag geben.

Zu den Vorschlägen im Detail stellt sie fest, dass die Themen Wartenummern, Kinderreisepässe und auch die Terminvergabe bereits liefen. Bei der Terminvergabe gebe es sogar noch den zusätzlichen Service, dass man ihn telefonisch vereinbaren könne, wenn dem Bürger kein PC zur Verfügung stehe.

 

AM Lennartz berichtet als Mitarbeiterin eines Bürgerbüros in einer anderen Stadt, dass bpw. Kinderreisepässe häufiger als nur alle sechs Jahre beantragt würden, weil sich die Kinder in dieser Zeit naturgemäß deutlich veränderten und nicht mehr zu erkennen seien. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass es bei Urlaub und Krankheit bei nur fünf Mitarbeitern zwangsläufig zu Problemen kommen müsse.

 

Stv. Braun-Kohl berichtet, dass jemand aus ihrer Fraktion versucht habe, einen Onlinetermin zu vereinbaren und festgestellt habe, dass es keine Engpässe zu geben scheine.

 

Personalratsvorsitzender Butz erläutert, dass Außenstehende sicher nicht mitbekämen, dass es bspw. häufig Probleme bei den Mitarbeitenden gebe, eine Mittagspause machen zu können.

 

Stv. Braun-Kohl zieht den Antrag aufgrund der vorgetragenen Argumente zurück.

 

Stv. Lukat erläutert, dass sie zunächst die Beratung zum Kommunalen Ordnungsdienst abwarten möchte und dem Stellenplan deshalb nicht zustimmen könne.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

10 Ja  /  4 Nein  /  3 Enthaltungen