Beschluss:

 

  1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

  1. Der Lärmaktionsplan der 4. Runde gem. § 47d BImSchG in der Fassung vom 16.08.2024 wird beschlossen

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat stellt den unmittelbaren Nutzen der Lärmaktionsplanung für den Bürger in Frage. Es handele sich oft nur um Geldausgaben, um EU-Vorgaben zu erfüllen. So sei die Einrichtung von Tempo 30 auf der B 228 für Straßen.NRW uninteressant.

 

Hr. Heistermann weist darauf hin, dass der Bundestag die StVO angepasst habe und es nun einfacher sei, eine Tempo 30-Zone auszuweisen.

 

Die Nachfrage von Stv. Dürr, wann hier mit Erlass der Durchführungsbestimmungen zu rechnen sei, kann er nicht beantworten.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig