Sitzung: 03.09.2024 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/097/2024
Beschluss:
- Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
- Der Lärmaktionsplan der 4. Runde gem. § 47d BImSchG in der Fassung vom 16.08.2024 wird beschlossen
Protokoll:
Stv. Lukat stellt den unmittelbaren Nutzen der Lärmaktionsplanung für den Bürger in Frage. Es handele sich oft nur um Geldausgaben, um EU-Vorgaben zu erfüllen. So sei die Einrichtung von Tempo 30 auf der B 228 für Straßen.NRW uninteressant.
Hr. Heistermann weist darauf hin, dass der Bundestag die StVO angepasst habe und es nun einfacher sei, eine Tempo 30-Zone auszuweisen.
Die Nachfrage von Stv. Dürr, wann hier mit Erlass der Durchführungsbestimmungen zu rechnen sei, kann er nicht beantworten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig