Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 96 „Schasiepen“ in der Fassung vom 14.02.2011 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

       Der Begründung in der Fassung vom 18.04.2011 wird zugestimmt.

       Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt

       -    im Westen von der Eisenbahntrasse einschließlich der bahnzugehörigen Flurstücke,

       -    im Norden von den Flächen des Landschaftsschutzgebiets Hühnerbachtal,

       -    im Osten von den Flächen des Gymnasiums und

       -    im Süden von den bebauten Grundstücken „Am Schasiepen“, Nrn. 6, 6a, 6b, 12.

       Die genaue Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung."

 

 


Protokoll:

 

Stv. Wollmann begrüßt die zu Tagesordnungspunkt 1.2 anwesenden Gäste und bittet Herrn Dr. Kamphausen um Vorstellung des Sachverhaltes.

 

Stv. Drennhaus stellt den Antrag, dass zuerst die Verwaltung nochmals den genauen Planungsstand und die gegenüber der letzten Beratung erfolgten Veränderungen aufzeigt, da sich die Beratung aufgrund des Umfanges der Vorlage als schwierig darstelle.

 

StOBR Rautenberg führt aus, das es sich bei dem Planverfahren um ein kooperatives Verfahren handele, bei dem die Stadt eng mit der Firma, dem beauftragten Planungsbüro und dem beauftragten Fachanwalt zusammengearbeitet habe. Er teilt mit, dass sich der Bebauungsplanentwurf seit der öffentlichen Auslegung nicht verändert hat, Änderungen erfolgten ausschließlich in der Begründung zum Planentwurf. Die Abwägung der vorgetragenen Anregungen erfolgte in großer Tiefe, insbesondere wurde in den Abwägungsprozess auch die Bezirksregierung Düsseldorf eingebunden. Als Ergebnis dieses Abwägungsprozesses liegt nunmehr die sehr umfangreiche Sitzungsvorlage vor.

 

Im Anschluss teilt Herr Dr. Kamphausen, Rechtsanwalt der Firma Schüco, mit, dass eine übereinstimmende vertragliche Regelung mit der Nachbarschaft gefunden werden konnte. Da noch eine kleine Nachbesserung des Vertrages am Donnerstag erfolgen soll, konnte der Anwalt die Zurücknahme zur heutigen Sitzung nur ankündigen. Das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Schwarz liege den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor. Im Weiteren erläutert Herr Dr. Kamphausen, dass auch die Bezirksregierung Düsseldorf die Widersprüche der Nachbarschaft zurückweisen werde. Die Firma habe gewisse Auflagen zu erfüllen. Die aktuell durchgeführten Kontrollmessungen haben gezeigt, dass die vorgegebenen Werte am Tag und insbesondere auch zum Zeitraum der Nacht eingehalten werden. Auf Nachfrage teilt er mit, dass es sich bei den von der vertraglichen Regelung betroffenen Nachbarn, um die in der Anlage C unter Punkt Nr. 46 aufgeführten Einwänder handelt.

 

Der Lärmgutachter Herr Hofmann erläutert anschließend die vorgenommenen Schalluntersuchungen. Er führt an, dass die Firma Schüco durch die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen den Schallpegel um 7 d(B)A senken konnte und somit die Werte der damaligen Ordnungsverfügung eingehalten werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Festsetzung von Emissionskontingenten gemäß DIN 45691 sollen nunmehr vertretbare Werte festgeschrieben werden, die der Firma jedoch auch Entwicklungsspielräume ermöglichen. Aufgrund dessen soll durch eine Erhöhung der angenommenen Zielwerte für den Tag um 2 dB(A) ein Lärmzuwachs ermöglicht werden. Für die Nachtzeit verändern sich die Werte hingegen nicht. Im Rahmen der Kontingentierung wurde u.a. auch eine mögliche Belastung durch eine zukünftige gewerbliche Nutzung auf den südlich angrenzenden Fondermannflächen mit betrachtet.

 

Stv. Rehm kritisiert die Erhöhung der Zielwerte um 2 dB(A). Die damalige Ordnungsverfügung habe sich nur auf die Immissionsorte 1-4 bezogen. Die bisher vereinbarten Werte von 58 dB(A) Tags und 45 dB(A) Nachts entsprechen dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Durch die richtungsbezogenen Zusatzkontingente würden nunmehr auch die Immissionsorte westlich der Bahn stärker belastet und die einzuhaltenden Richtwerte der TA-Lärm überschritten. Hierfür sehe er keine Notwendigkeit und es fehle an einer schlüssigen Begründung. Durch die festgesetzte Erhöhung werden nachts zwar nicht die Richtwerte überschritten, es findet aber eine Erhöhung von 40 auf 42 dB(A) statt.

 

Der Lärmgutachter Herr Hofmann verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die bereits bestehende erhebliche Vorbelastung des Gebiets durch den Verkehrslärm. Die durch die Zusatzkontingente hervorgerufenen Erhöhungen werden subjektiv nicht wahrnehmbar sein.

 

Herr Höhmann, Geschäftsführer der Firma Schüco, führt aus, dass der Firma in den letzten Jahren viele Auflagen durch geänderte Richtlinien auferlegt worden seien, z. B. im Bereich der Kühlanlagen, die zu einer Erhöhung der Emissionen geführt haben. Damit der Firma zukünftig ein Spielraum verbleibt, um auf solche gesetzlichen Anforderungen reagieren zu können, benötige sie die höheren Zielwerte. Ansonsten seien seitens der Firma Schüco derzeit keine Änderungen geplant.

 

Stv. Becker fasst zusammen, dass durch den vorliegenden Bebauungsplan nunmehr ein vernünftiges Miteinander geregelt werden solle. Aufgrund dessen werde die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Stv. Strasburg hebt hervor, dass durch den vorliegenden Bebauungsplan insbesondere die Nachtruhe gesichert werde. Auch die FDP-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

Stv. Drennhaus führt aus, dass durch die Planung eine positive Entwicklung für alle Beteiligten hervorgerufen werde. Für das Unternehmen werde Planungssicherheit geschaffen und ein Entwicklungsspielraum eröffnet. Die SPD-Fraktion stimme daher dem Beschlussvorschlag zu.

 

Stv. Rehm teilt mit, dass die GAL den Beschlussvorschlag ablehnen wird. Die Erforderlichkeit für die Erhöhung der Zielwerte beruhe auf rein mündlichen Aussagen und werde in der Begründung nicht ausreichend dargelegt.

 

Stv. Drennhaus bittet darum, dass in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 96 noch deutlicher eine Erläuterung für das zwingende Erfordernis für die Erhöhung des einzuhaltenden Zielwertes von 58 auf 60 dB(A) eingearbeitet wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 Ja- und 3- Nein-Stimmen