Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 96 „Schasiepen“ in der Fassung vom 14.02.2011 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

       Der Begründung in der Fassung vom 18.04.2011 wird zugestimmt.

       Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt

       -    im Westen von der Eisenbahntrasse einschließlich der bahnzugehörigen Flurstücke,

       -    im Norden von den Flächen des Landschaftsschutzgebiets Hühnerbachtal,

       -    im Osten von den Flächen des Gymnasiums und

       -    im Süden von den bebauten Grundstücken „Am Schasiepen“, Nrn. 6, 6a, 6b, 12.

       Die genaue Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung."

 


Protokoll:

 

 

Stv Drennhaus begrüßt, dass nach langer Vorberatungsphase im Planungsausschuss, endlich über den Bebauungsplan entschieden werden könne. Die SPD werde der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Stv Rehm teilt mit, dass die Ergänzung zur Beschlussvorlage nichts an der ablehnenden Haltung der GAL ändern würde. Die GAL wären zwar grundsätzlich  für eine Standorterhaltung, jedoch würde man die Begründung nicht als ausreichend erachten.

 

Stv Henchoz bezweifelt, dass man bei einer Anhebung der Lärmemission um 2 dB, also von 58 auf 60 dB, noch von einer leichten Anhebung sprechen könne. Es handele sich um eine schwierige Situation und die Anwohner seien hier durchaus belastet.

 

Stv Holberg erläutert, das die CDU-Fraktion dem Beschlussantrag zustimme.

 

Stv Schneider fügt ergänzend hinzu das die SPD-Fraktion dem Antrag zustimme, da dies für alle Betroffenen eine Verbesserung darstelle.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:  37 Stimmen     Nein: 6  Stimmen