Beschluss:

 

„1.   Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 143 „Windhövel“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

       Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 143 umfasst die Fläche zwischen dem Neuen Markt, einschließlich seiner Platzfläche, der Kaiserstraße, der Schillerstraße und dem Schillerpark. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung, Anlage 4 in der diesbezüglichen Sitzungsvorlage.

 

2.    Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Nr. 2 BauGB durchgeführt.

 

3.    Eine erneute Beratung auf Grundlage noch einzuholender Unterlagen ( u.a.  CIMA-Gutachten, Votum des Investors) erfolgt zu gegebener Zeit im Rat der Stadt Haan.“


Protokoll:

 

Die Vorsitzende, Stv. Wollmann, eröffnet mit der Bemerkung, dass sie die Vorwürfe der Bürgerinitiative Innenstadt Haan gegenüber Verwaltung und Politik entschieden zurück weise.

 

Stv. Rehm bekräftigt für die GAL-Fraktion, dass man nachwievor der Überzeugung sei, das Einkaufscenter werde Haan gut tun. Seit 7 Jahren aber habe die Politik keine neue inhaltliche Diskussion mehr hierzu geführt. Es sei lediglich auf Gerichtsurteile reagiert und geheilt worden. Ihm fehle vor allem ein aktuelles CIMA-Gutachten und ein deutliches Votum des Investors, weiterhin an der Realisierung des in Rede stehenden Projektes interessiert zu sein. Ferner rege er eine Befassung mit dieser Thematik in einer der nächsten Sitzungen des Rates an, um der Öffentlichkeit das Signal zu geben, dass die Politik sich aktuell mit diesem Thema auseinandersetze.

 

StOBR Rautenberg erklärt, aufgrund der Kosten, die eine erneute Gutachten-Beauftragung verursachen, benötige die Verwaltung eine solide Grundlage in Form eines heutigen Aufstellungsbeschlusses.

 

Stv. Kohl teilt die Meinung des Stv. Rehm und erinnert an die Möglichkeit, dass der Rat nach der Gemeindeordnung Themen, die er zur Beratung und Entscheidung an seine Ausschüsse delegiert habe, wieder zu sich heranziehen könne. Dennoch sei eine heutige Beschlussempfehlung an den Rat aber möglich und wünschenswert.

 

Auch Stv. Lukat unterstützt den Vorschlag des Stv. Rehm und moniert, der Vorlage ermangele es an einer Kostenschätzung für die Zukunft. Daher könne ihr nicht zugestimmt werden. Zudem habe die Verwaltung dem OVG-Urteil in der Vorlage keine Rechnung getragen, weil die dort geforderte besondere Begründung für die sonstigen Wohnungen fehle.

 

StOBR Rautenberg erklärt in dieser Hinsicht den Wohnungsbestand der Objekte Windhövel 1, Kaiserstr. und südlicher Neuer Markt für beurteilungsrelevant. Ziel müsse sein, den Charakter eines Kerngebietes zu erhalten. Wohnungen sorgten für Leben außerhalb der Geschäftszeiten und eine soziale Kontrolle. Die heutige Vorlage stelle keine Begründung für den Bebauungsplan dar.

 

Stv. Lukat fragt, warum das Wohnen in diesem Bereich nicht ausgeschlossen werde.

 

StOBR Rautenberg betont, das OVG würde dann eine abwägungsfehlerhafte Festsetzung monieren. Die Funktionsmischung in der Innenstadt sei gewollt.

 

AM Schniewind hält angesichts zweier Niederlagen vor dem OVG den Zeitpunkt für gekommen, zunächst ein Gesamtkonzept für die weitere Planung der Stadt Haan (Rathauskurve, Neuer Markt, Windhövel) zu entwerfen und erst dann in die weitere Detailplanung einzusteigen.

 

Stv. Ruppert erläutert, die FDP-Fraktion halte an den Zielen Belebung der Innenstadt und Stärkung der Haaner Kaufkraft fest. Er bitte die Verwaltung, die erheblichen Konsequenzen, die die Planung für das Wohnungsangebot im Plangebiet bereit halte, in der Vorlage deutlicher darzustellen. Zudem beantrage die FDP-Fraktion die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages in das Gegenteil zu verkehren. Eine öffentliche Diskussion könne helfen, Irritationen zu verhindern und Ängste abzubauen.

 

Stv. Greeff erklärt für seine Fraktion, keine Grundsatzdiskussionen über Gesamtkonzepte mehr führen zu wollen. Vielmehr müsste alles unternommen werden, um Haan vom ewigen Image der Schlafstadt zu befreien. Dazu müsse man sich dem Wettbewerb der umliegenden Städte stellen, wolle man ein Abfließen der Kaufkraft verhindern. Mit Blick auf die Demografie erachte man fußläufige Einkaufsmöglichkeiten für zunehmend wichtig. Die Öffentlichkeit solle wieder beteiligt werden.

 

Bgm. vom Bovert führt aus, dass es sich hierbei um d a s zentrale Thema für die Haaner Bürger handele und er daran interessiert sei, die bestehenden Bedenken bestmöglich auszuräumen. Der erneuten Diskussion im Rat stehe er positiv gegenüber. Zwar führe eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zu weiteren Verzögerungen im Verfahren, doch hiermit werde der Investor leben müssen. Das Risiko eines Investor-Absprungs werde zugunsten der bestmöglichen Transparenz für die Haaner Bürger eingegangen. Er bitte den Ausschuss aber um ein heutiges Signal in Richtung Investor, dass die Politik weiterhin vom Projekt überzeugt sei.

 

AM Schniewind trägt die Bedenken der Fraktion Die Linke dahingehend vor, dass die vielen Leerstände in der Haaner Innenstadt neben den Sortimentslücken zunehmend auf den zunehmenden Internet-Handel zurückzuführen sei und das geplante Center auch diese Ursache nicht beheben könne.

 

AM Eisner hält die Einbindung in ein Verkehrskonzept und das Einbeziehen in die Planung zur Rathauskurve für erforderlich.

 

Stv. Lukat bittet darum, in der entsprechenden Sitzung des Rates die voraussichtlichen weiteren Kosten des Verfahrens zu benennen.

 

Stv. Greeff betont, den Bürgern müsse deutlich gemacht werden, dass die Bürgerinitiative bewusst oder unbewusst Fehlinformationen streue.

 

Stv. Rehm besteht auf einer Festlegung einer zeitlichen Abfolge. Eine Diskussion im Rat ohne Vorliegen eines aktuellen CIMA-Gutachtens bzw. einer Stellungnahme des Investors sei gegenstandslos.

 

Der Vorsitzende des WLA, Stv. Kohl, empfiehlt den vorliegenden Beschlussvorschlag derart zu modifizieren, dass unter 1. der PlUA dem Rat empfehle, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und unter 2. der PlUA ausdrücklich eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung wünsche.

 

Bgm. vom Bovert appelliert an den PlUA, konsequenter Weise den Aufstellungsbeschluss bereits heute zu fassen, da er rechtlich eine Umkehr erlaube, andererseits dem Investor ein wichtiges Signal gebe. Mit dem von Stv. Kohl vorgetragenen Kompromiss könne die Verwaltung aber auch leben.

 

Stv. Rehm fragt, ob der Auftrag für das Gutachten nicht auch ohne Aufstellungsbeschluss möglich sei.

 

Bgm. vom Bovert erläutert, haushaltsrechtlich handele es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, die eine solide Beschlusslage benötige.

 

Auf Anfrage der Stv. Lukat nach den voraussichtlichen Kosten des CIMA-Gutachtens, beziffert StOBR Rautenberg diese in Anlehnung an das letzte CIMA-Gutachten auf ca. 30.000 €.

 

Stv. Wetterau sieht in einer reinen Empfehlung an den Rat ein zu zögerliches Verhalten bei Punkt Null, welches der Sache nicht dienlich sei.

 

Nach einer 10-minütigen Sitzungsunterbrechung erklärt AM Dr. Pech für die CDU-Fraktion, der zuständige PlUA müsse das Verfahren auf den Weg bringen, Ziffer 1 sei zuzustimmen und Ziffer 2 als Gegenteil zu beschließen. Die weitere Diskussion solle dem Rat vorbehalten bleiben, wenn die entsprechenden Unterlagen vorlägen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.) 17 Ja- und 2 Nein-Stimmen

 

Zu 2.) einstimmig

 

Zu 3.) einstimmig