Beschluss:

 

a)

 

„1. Der Haushalt 2012 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Auswirkungen aus den Beschlüssen des Rates vom 28.02.2012 zu den Vorlagen 51/060/2012 und 51/060/2012/1 - Kindergartensituation in Haan - unter dem Beratungsergebnis des JHA vom 08.03.2012 zur Vorlage 51/066/2012/1 beschlossen.

 

1.1 Für Maßnahmen der Ev. Kirchengemeinde Haan in den Kindertageseinrichtungen in der Bismarckstr. 10, Kurze Str. 4 und Kampstr. 70 werden zur Sicherung vorhandener und zur Schaffung von bis zu 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen für unter Dreijährige im Ergebnisplan für 2013 bei Produkt 060110 insgesamt 638.000 € veranschlagt.

 

1.2 Von dem Betrag unter 1.1 wird für die Ausbaumaßnahme in der Kindertageseinrichtung in der Kampstr. 70 ein Betrag von 51.000 € mit einem Sperrvermerk versehen, die Freigabe erfolgt durch den Rat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss.

 

2. Der Stellenplan 2012 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 3) unter der Prämisse beschlossen, dass die Stelle 51/3 nicht gestrichen, die Besetzung der Stelle aber erst nach Entwicklung eines Konzeptes durch den JHA erfolgt.

 

3. Das Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 4) beschlossen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt alle Möglichkeiten zu prüfen, um die Errichtung eines städtischen Gebäudes für eine Kindertagesstätte spätestens zu Beginn des Kindergartenjahres 2014/15, möglichst aber früher, zu gewährleisten.“

 

b)

 

„Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf (Vorlage 10/124/2012) und unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Rates vom 27.03.2012 verabschiedet. Den unter 2.4 aufgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird zugestimmt.“

 

c1)

 

„Das Haushaltssicherungskonzept - bis 2020 für den Ergebnisplan und für 2012 bis 2015 für die Auszahlungen für Investitionen - wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und Beratungsergebnissen des Rates vom 27.03.2012 ergibt.“

 

c2)

 

„Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2012 (Vorlage 20/024/2012/1) wird mit folgenden Steuersätzen beschlossen:

 

Grundsteuer A          200 v.H.         - land- und forstwirtschaftliche Betriebe

 

Grundsteuer B          398 v.H.         - bebaute und unbebaute Grundstücke

 

Gewerbesteuer         398 v.H.“

 

c3)

 

„Die Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Rates vom 27.03.2012 ergibt.“

 

c4)

 

„Die Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen und für Auszahlungen aufgrund Instandhaltungsrückstellungen von 2011 nach 2012 entsprechend der Anlage 4 (Vorlage 20/024/2012) wird zur Kenntnis genommen.“


Protokoll:

 

a)

 

Stv. Lukat fragt bzgl. der Landesbezuschussung der Tagespflegestellen, wer für die Kosten aufkomme, wenn diese Stellen nicht über das örtliche Jugendamt vergeben und mit Kindern von außerhalb Haans belegt würden. Weiterhin möchte sie wissen, ob Haaner Kandidaten diese dann mit auswärtigen Kindern belegten Stellen einklagen könnten.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat in dieser Sache eine Anfrage an den Städte- und Gemeindebund NRW gerichtet, bislang aber noch keine Antwort erhalten. Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung hierüber informieren.

 

Stv. Sack verleiht seiner Freude Ausdruck, dass die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung im U3-Bereich mittlerweile auch von den anderen Fraktionen gesehen werde. Redaktionell weist er darauf hin, dass es in den Beschlussempfehlungen unter Ziffer 4 des Buchstaben a) 2014/15 statt 2012/13 heißen müsse.

 

Stv. Pohler beantragt, die Stelle für die aufsuchende Jugendarbeit im Stellenplan zu belassen. Eine sofortige Wiederbesetzung der Stelle des städtischen Jugendpflegers sei ebenfalls unumgänglich. Die Verknüpfung zwischen freien Trägern und der öffentlichen Jugendarbeit müsse erhalten bleiben.

 

StOVR Terhardt erklärt, bereits dem AK Personal und dem HFA zugesagt zu haben, dass die Stelle des städtischen Jugendpflegers umgehend wiederbesetzt werde, sobald der Kreis dem Haushalt 2012 mit Haushaltssicherungskonzept zugestimmt und damit den Nothaushalt aufgehoben habe.

 

Stv. Lukat nimmt Bezug auf die Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten zum Stellenplan und bittet die Verwaltung um Stellungnahme aus welchen Gründen die Personalveränderungen im letzten Jahr erfolgten.

 

StOVR Terhardt erinnert an den Sparbeschluss des Rates im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes. Die Einstellung der aufsuchenden Jugendarbeit innerhalb des Amtes 51 sei notwendig gewesen, um den laufenden Betrieb dort aufrecht zu erhalten.

 

Stv. Sack möchte von der Verwaltung wissen, ob die Arbeit der aufsuchenden Jugendarbeit erfolgreich gewesen sei. Die Verwaltung sei gefordert, eine Konzeption zu erstellen, sonst bringe die Stelle nichts ein.

 

Stv. Wetterau bekräftigt, die Tätigkeit sei nach einem ¾ Jahr eingestellt worden und die Stelleninhaberin habe die Stelle in eine Verwaltungstätigkeit mitgenommen.

 

Stv. Ruppert mahnt, der Rat sollte der Verwaltung nicht aufgeben, Stellen einzurichten und zu sparen und diese damit in die Verlegenheit bringen, sagen zu müssen, dass gewisse Arbeiten wegen fehlender personeller Ressourcen nicht erledigt werden könnten.

 

Stv. Lukat bemängelt, die Verwaltung habe selbst dem AK Personal nie eine entsprechende Vorlage zukommen lassen, dass die Streichung der Stelle beabsichtigt werde, für die sich so keine sachliche Begründung erschließe.

 

Bgm. vom Bovert erwidert, dass freiwillige Leistungen im Nothaushalt auf den Prüfstand gehörten.

 

Stv. Wolfsperger meint, die Stelle existiere noch und müsse nur in ein anderes Aufgabengebiet verschoben werden. Er glaube an die Wichtigkeit der aufsuchenden Jugendarbeit und hält die Erarbeitung einer Konzeption durch den Jugendhilfeausschuss für machbar.

 

Stv. Sack würde die Erstellung einer solchen Konzeption im JHA in einem Gesamtzusammenhang mit der Jugendarbeit in Haan betrachten wollen.

 

Auf seine Erkundigung, wann die Bewerbergespräche zur Besetzung der Stelle des Jugendhilfeplaners starten, erklärt Bgm. vom Bovert, dies sei am 25.4.2012 der Fall.

 

Stv. Pohler fragt die Verwaltung, welche Schritte bzgl. der neuen gesetzlichen Regelungen beim Kinderschutz unternommen worden seien.

 

1. Bgo. Formella verweist auf die Beratungen in der stattgefundenen Jugend-Dezernenten-Konferenz des Landesverbandes Rheinland. Mitte April werde eine Fachtagung stattfinden, in der konkrete Handlungsstrategien überregional abgestimmt würden.

 

StOVR Terhardt schlägt vor, die Stelle ggfls. in den Stellenplan 2013 wieder aufzunehmen, da angesichts des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens eine Besetzung vor Anfang 2013 nicht realistisch sei.

 

Stv. Wolfsperger entgegnet, die Stelle müsse nicht neu eingerichtet werden, weil sie von der Bewerberin mitgenommen worden sei in die Verwaltungstätigkeit.

 

StOVR Terhardt macht deutlich, dass dies nicht der Fall sei. Die Verwaltung mache mit der Vorlage des Stellenplans 2012 auch auf Grund des Nothaushaltes bzw. vorliegendem Ratsbeschluss zur Personalkostenreduzierung den Vorschlag, die Stelle zu streichen, die momentan unbesetzt sei.

 

Stv. Stracke betont, die Verwaltung sei zum nachhaltigen Handeln verpflichtet und stellt die Frage, welche Kosten durch einen Verzicht auf die aufsuchende Jugendarbeit mittel- bis langfristig entstünden.

 

1. Bgo. Formella stellt klar, dass es unmöglich sei, Präventionsarbeit monetär zu quantifizieren. Die Bewertungsgrundlage müsse die Freiwilligkeit der Aufgabe im Nothaushalt sein.

 

Stv. Wetterau empfiehlt vor dem Hintergrund zusätzlich anstehender Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes keine Einzelentscheidungen vorwegzunehmen.

 

1. Bgo. Formella führt aus, die zu priorisierenden Handlungsfelder würden der GPA für die Organisationsuntersuchung vorgelegt und dem AK Personal nach vorheriger verwaltungsinterner Abstimmung mit Personalrat und Gleichstellungsbeauftragter präsentiert.

 

StOVR Terhardt schlägt vor, die Stelle der aufsuchenden Jugendarbeit im Stellenplan zu belassen und mit einer Wiederbesetzungssperre zu versehen, bis das Ergebnis der Organisationsuntersuchung der GPA vorläge.

 

b)

 

Stv. Ruppert erkundigt sich, ob die Verwaltung beabsichtige, die Stellen 40/25 und 40/26 zu streichen.

 

StOVR Terhardt verneint dies unter Hinweis darauf, dass die Verwaltung habe klarstellen wollen, wie viele Personen sich hinter den 1,3 Stellen verbergen.

 

Stv. Pohler erklärt für die SPD-Fraktion, mit dem Erstellen von Ergebnisprotokollen erkläre man sich einverstanden, die Stelle 10/30 könne gestrichen werden. Insofern unterstütze man auch den UWG-Antrag, einer elektronischen Zustellung aller Unterlagen und den Verzicht auf Papier. Die Einrichtung eines Klimaschutzmanagers sehe man als notwendig an, zumal das know-how innerhalb der Verwaltung nicht vorgehalten werde und nur ein geringer Eigenanteil des Gehaltes zu bestreiten wäre, wenn die entsprechenden Anträge rechtzeitig gestellt würden. Die Stelle eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten müsse realisiert werden, die Demission des Herrn Kuhn habe gezeigt, dass eine rein ehrenamtliche Arbeit nicht möglich sei. Von der Verwaltung erwarte er zeitnah eine Vorlage zur Satzungsänderung. Die Streichung der Stelle Badewärterin dürfe nicht zu Lasten der Frühschwimmer und Familien gehen.

 

Stv. Wetterau beklagt das wenig produktive Vorgehen der Verwaltung aufgrund der großen Anzahl an Unterlagen und der geringen Übersichtlichkeit des Beratungsverfahrens. Grundsätzlich belaste jede neue Stelle den Haushalt, das Wünschenswerte sei dem Machbaren unterzuordnen.

 

Stv. Lukat erklärt, dem Stellenplan nicht zuletzt aufgrund des noch immer nicht vorgelegten Personal- und Organisationsentwicklungskonzept nicht zustimmen zu können. Sie verweist auf zahlreiche versteckte Personalkosten wie den Sicherheitsdienst, der vom Ordnungsamt befürwortet werde.

 

Stv. Sack pflichtet bei, das Vorgehen der Verwaltung werde in der Stelle zur Erhebung der Sozialdaten widergespiegelt. Der AK Personal komme seiner eigentlichen Aufgabe, der Entwicklung eines Personal- und Organisationskonzeptes nicht nach.

 

1. Bgo. Formella erwidert, dass diese Stelle auf Grund der politischen Vorgabe, keine zusätzlichen Personalkosten zu bewirken, nie existent gewesen sei. Die Aufgabe sei nur einige Monate über eine von der Arbeitsagentur eingesetzte und refinanzierte Kraft erledigt worden.

 

Stv. Abel betont für die UWG-Fraktion, man vertraue auf die sachgerechte Handhabung durch die Verwaltung. Die Ergebnisse seien wichtiger als das Verfahren.

 

Stv. Stracke bittet die Verwaltung um zeitnahe Einberufung des AK Personal, um die Aufgaben eines Klimaschutzmanagers festzulegen.

 

Nach einem Zuruf zur Geschäftsordnung seitens des Stv. Daniel auf Schluss der Rednerliste und strukturierte Beratung des Stellenplanes, besteht Einvernehmen über die Beratungsfolge.

 

Stelle 10/30

 

Stv. Rehm möchte  wissen, welche Form die Ergebnisprotokolle bekämen.

 

StOVR Terhardt legt dar, dass grundsätzlich nur noch die gefassten Beschlüsse wiedergegeben würden. Einzelne Statements seien auf Verlangen der Fraktionen bzw. Ausschussmitglieder aufzunehmen.

 

Stv. Sack meint, ein Ergebnisprotokoll sei weder ein Beschluss- noch ein Verlaufsprotokoll. Daher solle die Verwaltung skizzieren, welche Art von Protokollen die Politik künftig erwarte.

 

StOVR Terhardt erklärt, die Geschäftsordnung des Rates regele alle Fragen hierzu.

 

Stv. Abel erklärt für die UWG, dass 50 % der kreisangehörigen Städte bereits auf ein Verlaufsprotokoll verzichteten.

 

Die Streichung der Stelle 10/30 aus dem Stellenplan 2012 wird mit 34 Ja- und 6 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Stelle 03/01

 

Stv. Rehm erklärt, vor ca. einem Jahr einen Bericht zum Klimaschutz seitens der Stabsstelle Strategie erhalten zu haben, was beweise, dass es sehr wohl eine Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung gebe. Sollte diese Stelle vorübergehend nicht in den Stellenplan aufgenommen werden, bitte er das Thema in den entsprechenden Fachausschüssen zu diskutieren.

 

Stv. Lukat argumentiert, man solle mögliche Fördermittel nicht verfallen lassen.

 

Stv. Stracke unterstützt den Vorschlag des Stv. Rehm und bittet die Verwaltung, die entsprechenden Förderanträge bereits im November dieses Jahres zu stellen. Ein Klimaschutzkonzept müsse bereits nach den Sommerferien vorliegen, um die breite Diskussion in den Fachausschüssen hierüber zu ermöglichen.

 

Bgm. vom Bovert erklärt, hierfür stünden der Verwaltung keine personellen Ressourcen zur Verfügung.

 

Stv. Ruppert möchte keine Alibi-Stelle schaffen. Die Nichtaufnahme in den Stellenplan bedeute nicht, dass Haan gegen den Klimaschutz sei. Diese Stelle sei aber mit dem Aufbringen nicht unerheblicher Eigenmittel verbunden und deren Finanzierung daher keineswegs gesichert.

 

Stv. Rehm sieht das Problem weniger in den fehlenden Personalressourcen als vielmehr im fehlenden Verständnis für die Wichtigkeit der Aufgabe Klimaschutz in den Köpfen der Verwaltung.

 

Stv. Wetterau meint, man müsse ein Signal für die finanzielle Notlage nach außen senden.

 

Die Streichung der Stelle 03/01 aus dem Stellenplan 2012 wird mit 29 Ja- und 11 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Stelle 51/65

 

Stv. Stracke betont, Herr Kuhn habe deutlich gemacht, dass die Stelle als Ehrenamtler nicht mehr zu schaffen sei. Die Stelle zu streichen heiße, die Behinderten in Haan alleine zu lassen.

 

Stv. Ruppert meint, auch eine halbe hauptamtliche Stelle innerhalb der Verwaltung könne das persönliche Engagement eines Ehrenamtlers nicht aufwiegen. Bisher habe für die Belange der Behinderten stets ein Ansprechpartner in der Verwaltung zur Verfügung gestanden. In Hilden biete der Kreis eine Behindertenberatung an, evtl. könnten davon auch Haaner Bürger profitieren.

 

Stv. Zerhusen-Elker stellt klar, die Stadt Hilden leiste sich einen Behindertenbeirat, der den Kreis in seinen Bemühungen unterstütze. Behindertenarbeit könne nicht allein durch ehrenamtliches Engagement getragen werden.

 

Stv. Lukat bekräftigt, die Stellenressource sei bereits vorhanden, die Verwaltung müsse nur die Prioritäten richtig setzen.

 

1. Bgo. Formella stellt fest, dass als Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung die Amtsleitung des Amtes 51 eingesprungen sei. Eine Stellenressource sei nicht vorhanden.

 

Stv. Schneider zeigt sich enttäuscht, dass der Beschluss aus dem Sozialausschuss keine Berücksichtigung finden solle. Fast alle kreisangehörigen Städte hätten einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten.

 

Die Streichung der Stelle 51/65 aus dem Stellenplan 2012 wird mit 22 Ja- und 18 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Stelle 70/16

 

Die Streichung der Stelle 70/16 aus dem Stellenplan 2012 wird mit 33 Ja- und 5 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen.

 

Stelle 32/89

 

StOVR Terhardt erläutert die s.g. opt-out-Regelung, wonach die Wochenarbeitszeit der Feuerwehr übergangsweise bis zum 31.12.2013 mit 54 statt der gesetzlich vorgegebenen 48 Stunden höher angesetzt sei. Sollte diese Ausnahmeregelung nicht wieder verlängert oder nicht alle Mitarbeiter der Feuerwehr hiermit einverstanden sein, ergebe sich ein höherer Personalbedarf. Da sich einige Mitarbeiter in der parallelen Ausbildung zum Rettungsassistenten befänden und somit dem Feuerwehrdienst nicht zur Verfügung stünden, beabsichtige die Verwaltung für den Herbst des Jahres zwei Auszubildende einzustellen.

 

Stv. Ruppert spricht sich dafür aus, die Probleme erst zu lösen, wenn sie aufträten und rät von Vorratsbeschlüssen ab. Stattdessen möge die Verwaltung eine Kooperation mit Nachbarstädten prüfen.

 

Stv. Lukat streicht heraus, die Probleme seien in Form der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr bereits da, es sei lediglich eine Ausnahmeregelung in Kraft.

 

Stv. Elker warnt davor, an der Sicherheit der Haaner Bürger zu sparen.

 

Stv. Wetterau sieht sich bestätigt und moniert eine fehlende Gesamtkonzeption für den Bereich Feuerwehr.

 

Stv. Pohler hält das Vorgehen der Verwaltung für vorausschauend und richtig. Die Kooperation mit Nachbarstädten sei bereits mit geringem Erfolg getestet worden.

 

Stv. Ruppert schlägt vor, die Stelle mit einem Sperrvermerk zu versehen und durch den AK Personal aufheben zu lassen, wenn die Gesamtproblematik Feuerwehr hinreichend beraten wurde.

 

Stv. Pohler erklärt, die SPD-Fraktion akzeptiere den Beratungsbedarf, mahnt aber an, die Verwaltung müsse handlungsfähig bleiben.

 

Die zusätzliche Stelle 32/98 wird im Stellenplan ausgewiesen, die Besetzung erfolgt erst nach Beratung der Gesamtproblematik Feuerwehr im AK Personal..

 

Hierzu besteht Einvernehmen.

 

Hinweis der Verwaltung: Da es sich beim AK Personal nicht um ein Beschlussgremium handelt, kann eine Aufhebung des Sperrvermerkes nicht durch dieses Gremium erfolgen!

 

Stelle 20/3

 

Stv. Wetterau beantragt eine Streichung der Stelle, da auch hier ein Gesamtkonzept für die Aufgabenerfüllung in der Kämmerei fehle.

 

Stv. Sack ist anderer Meinung, da die Kennzahlen im Haushaltsplan fehlten.

 

Stv. Wolfsperger meint, die Verwaltung habe eine falsche Begründung für den Beibehalt der Stelle geliefert, da die Kennzahlen aus den Fachämtern stammten.

 

1. Bgo. Formella führt aus, dass auf der Grundlage des WIBERA-Gutachtens aus dem Jahr 2009 eine neue Organisationsstruktur realisiert worden sei. Sie betont, dass die Konkretisierung und der Umfang der Kennzahlen bislang auf Grund der fehlenden Personalressource in der Abteilung 20-1 nur unzureichend möglich gewesen sei. Bei einer Streichung der Stelle könne der bisherige Standard nicht verändert werden.

 

Die Streichung der Stelle 20/3 aus dem Stellenplan 2012 wird mit 33 Ja- und 6 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Stelle 02/01

 

Stv. Drennhaus unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, einen Anteil von 0,3 für die Tätigkeit als soziale Ansprechpartnerin vorzusehen.

 

Stv. Wetterau sieht die Aufgaben der sozialen Ansprechpartnerin als zusätzliche Aufgabe, die neben den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten durchzuführen seien. Die CDU-Fraktion sei aber damit einverstanden, wenn dem AK Personal zeitnah eine detaillierte Stellenbeschreibung vorgelegt werde.

 

Die Stelle 02/01 wird einvernehmlich unter der Prämisse genehmigt, dass dem AK Personal in Kürze eine detaillierte Stellenbeschreibung vorgelegt werde.

 

Stelle 32/15

 

Bgm. vom Bovert begründet die Ausweisung der Verwaltung, dass die Arbeit des Stelleninhabers der Wertigkeit nach A 15 entspreche. Die Mitarbeiter müssten motiviert sein und mitgenommen werden.

 

Stv. Lukat vertritt die Auffassung, die Führungsriege der Verwaltung müsse Homogenität aufweisen. Der guten Arbeit seien die Fülle an rechtlichen Beistandskosten gegenüber zu stellen.

 

Die Stelle 32/15 wird im Stellenplan 2012 nicht nach A 15 ausgewiesen (39 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen).

 

Stellen 40/2+40/3

 

StOVR Terhardt erklärt den Antrag der UWG-Fraktion, die Verwaltungskräfte des Hallenbades mit einem kw-Vermerk zu versehen für nicht umsetzbar, da diese anderweitig in der Verwaltung unterzubringen seien.

 

Stv. Abel zieht den Antrag der UWG-Fraktion zurück.

 

Stelle 40/59

 

Bgm. vom Bovert verweist auf die Beratungen des HFA, wonach die weiteren Beratungen im kommenden Schul- und Sportausschuss abgewartet werden sollen.

 

Stelle 10/12

 

Hier schlägt Stv. Wetterau eine analoge Handhabung wie bei Stelle 02/01 vor.

 

Die Stelle 10/12 wird einvernehmlich unter der Prämisse genehmigt, dass dem AK Personal in Kürze eine detaillierte Stellenbeschreibung vorgelegt werde.

 

Stv. Drennhaus möchte wissen, warum sich die Stadt zwei Gartenbaumeister leiste und stellt das Setzen eines kw-Vermerkes zur Diskussion.

 

StOVR Terhardt schlägt vor, zur Erörterung der Erforderlichkeit den Amtsleiter des Betriebshofes in den AK Personal einzuladen. Ein kw-Vermerk wirke sich erst in 20 Jahren aus, weil ein Gärtner sonst in der Verwaltung nicht einsetzbar sei.

 

Bgm. vom Bovert gibt zu bedenken, dass es für einen Mitarbeiter nicht angenehm sei, 20 Jahre auf einer Stelle zu arbeiten, die als verzichtbar angesehen werde.

 

Stv. Stracke erklärt zu Stelle 10/17, andere Städte hätten keinen hauptamtlichen Brandschutzbeauftragten. Er bitte um eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung zum kommenden AK Personal.

 

Stv. Lukat beantragt, einen Stellenanteil von 0,4 bei Stelle 51/57 für die Tätigkeiten eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten zu verwenden. Der Stellenanteil für die UVG-Tätigkeit habe sich als unrentierlich erwiesen und sei von daher verzichtbar.

 

StOVR Terhardt erwidert, eine pflichtige Aufgabe könne nicht ohne weiteres wegen vermeintlicher Unwirtschaftlichkeit aus dem Stellenplan gestrichen werden.

 

Stv. Lukat beruft sich auf die Empfehlung der GPA.

 

1. Bgo. Formella bittet zwischen der Veranlagung und der Rückforderung des UVG zu unterscheiden, dies seien zwei unterschiedliche Aufgabengebiete. Die heutigen Fallzahlen seien zudem höher als zum Zeitpunkt der Erstellung des GPA-Berichtes, so dass nicht auszuschließen sei, dass die GPA heute zu einem anderen Ergebnis käme.

 

Der Antrag der Stv. Lukat, einen Stellenanteil von 0,4 bei Stelle 51/57 für die Tätigkeiten eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten zu verwenden wird mit 2 Ja- und 37 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

Stv. Ruppert bittet die Personalkostensteigerung bei der Feuerwehr innerhalb eines Jahres um 20 % im nächsten AK Personal zu spiegeln.

 

Stv. Wetterau äußert seine Zufriedenheit über die Stellenplanberatungen und meint, die Einsparung von fünf Stellen könne sich sehen lassen und sei ein wichtiges Signal an die Aufsichtsbehörde, dass es die Stadt Haan mit dem Sparen ernst meine.

 

Stv. Pohler erklärt für die SPD-Fraktion, dem Stellenplan nicht zustimmen zu können.

 

c)

 

Stv. Lukat moniert, die Verwaltung sei der verständlichen Bitte des Kollegiums des Gymnasiums auf sofortige Einleitung von Sanierungsmaßnahmen nicht nachgekommen. Sie erinnert an die gesetzliche Verpflichtung der Stadt nach Arbeitsschutzgesetz, die Mitarbeiter zu schützen. Es solle ferner ein Signal an Eltern und Schüler gegeben werden. Daher beantrage sie, einen entsprechenden Betrag hierfür in den Haushalt 2012 einzustellen.

 

1. Bgo. Formella macht deutlich, dass es sich um investive unrentierliche Mittel handele und der Spielraum bereits ausgereizt sei. Bei einer Einplanung weiterer größerer Budgets könne dies auch zu einer Nichtgenehmigung des Haushaltes durch den Kreis führen.

 

Stv. Stracke fragt, wie die Verwaltung mit dem anhängigen Schreiben der Bezirksregierung umzugehen gedenke.

 

1. Bgo. Formella erklärt, die Gesprächsrunden zur Reflexion bzw. Gewichtung würden noch stattfinden, dennoch stehe alles unter dem klaren Vorbehalt der finanziellen Machbarkeit. Ferner seien in diesem Haushalt umfangreiche Mittel für Grundlagenuntersuchungen eingeplant.

 

Stv. Pohler meint, nicht nur erste Maßnahmen sondern eine Konzeption sei nötig, um das Gymnasium in einen würdigen Zustand zu versetzen. Der Zeitplan zum Kindergarten-Ausbau bedürfe einer dringenden Überarbeitung, dem Rechtsanspruch müsse man gerecht werden. Vor diesem Hintergrund sei es umso unverständlicher, dass die Verwaltung in den vergangenen Jahren auf die Ausweisung des fiktiven Gewerbesteuerhebesatzes verzichtet habe. Dieser könne u.a. die Daseinsvorsorge der Bevölkerung sichern helfen. Daher beantrage die SPD-Fraktion, den Gewerbesteuerhebesatz auf 411 v. H. anzuheben.

 

Bgm. vom Bovert meint, der Nothaushalt rechtfertige eine Ausnutzung aller fiktiven Hebesätze, dies gebiete die Gerechtigkeit.

 

Stv. Stracke sieht die Belastung der Bürger durch Steuern und Gebühren bereits jetzt als zu hoch an und möchte auf eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuern verzichten.

 

Stv. Ruppert erklärt, die Mittel aus Steuererhöhungen seien noch nie zur Haushaltskonsolidierung genutzt sondern als Mehrausgaben verwendet worden. Den fiktiven Hebesatz des Landes NRW nennt er einen Finanztrick, da bedingt durch die einheitlichen fiktiven Hebesätze für Großstädte und kleine Gemeinden sich das Geld vom kreisangehörigen Raum in die großen Städte verschiebe. Die kommende Abundanzabgabe bedrohe die Stadt Haan noch zusätzlich. Kurzfristige Vorteile in Form von Mehrerträgen könnten sich ganz schnell zu Nachteilen in Konsequenz von Abwanderungen des Gewerbes wandeln.

 

1. Bgo. Formella erläutert, die Planungskosten für den Bau des städtischen Gebäudes für eine Kindertageseinrichtung würden 2012 von 107.100 € um 92.900 € auf 200.000 € angehoben. Zur Finanzierung würden die Ausgabemittel für den Ausbau der Königstraße 2015 um 92.900 € auf 1090.560 € verringert. Nach einer aktuellen Mitteilung des Kreises ergäben sich in 2012 Minderausgaben in Höhe von 19.447 € aus der VRR-Umlage. Dies werde noch in den Haushalt eingearbeitet.

 

Bgm. vom Bovert verliest den Antrag der SPD-Fraktion zur Vorlage 65/048/2012.

 

Stv. Wolfsperger erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Die Zukunft Gruitens dürfe nicht verbaut werden, es bedürfe einer vorausschauenden und nachhaltigen Planung. Dabei müssten die zur Verfügung stehenden Flächen des Bürgerhaus-Geländes den Bedarfen wie Neubau Kindertageseinrichtung, bedarfsgerechte Versammlungsstätte als Bürgerhaus-Ersatz und die Verlegung der Gruitener Feuerwache gegenüber gestellt werden. Das Geld des Zuwendungsbescheides dürfe unter keinen Umständen verfrüht ausgezahlt werden, der Pfarrsaal könne nicht als Bürgerhaus-Ersatz dienen. Die Ansiedlung eines gastronomischen Betriebes im Dorf werde begrüßt, diese Entwicklung dürfe nicht durch den Pfarrsaal konterkariert werden. Er bitte daher, dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen.

 

Stv. Ruppert kritisiert die fortwährende virtuelle Entwicklung von Einnahmen und die Lancierung von Ausgaben. Die Lösung Pfarrsaal sei die im Moment bestmögliche für Gruiten.

 

Stv. Wasgien weist den Antrag nicht zuletzt aufgrund fehlender konkreter Zahlen als populistisch zurück. Der Pfarrsaal werde die alternative Versammlungsstätte in Gruiten, wolle aber kein Ersatz für das Bürgerhaus werden.

 

Stv. Lemke ergänzt, das in Rede stehende Grundstück könne nicht bis 2020 als Vorratsfläche erhalten bleiben. Gruiten brauche schnellstmöglich eine alternative Versammlungsstätte. Er freue sich, dass die langwierigen Verhandlungen mit den Beteiligten ein positives Ende gefunden hätten.

 

Stv. Wolfsperger bekräftigt, es gehe darum, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, ob eine neue Feuerwache für Gruiten oder neue Baugebiete wegen der Ansiedlung von Johnson Controls vonnöten seien. Eine entsprechende Infrastruktur sei vorzuhalten.

 

Stv. Abel erklärt für die UWG-Fraktion, dass man auf plötzliche Bedarfe reagieren können müsse und der Pfarrsaal kein Ersatz für das Bürgerhaus darstelle. Daher werde der SPD-Antrag unterstützt.

 

Stv. Kohl meint, der Erteilung des Prüfauftrages offen gegenüber zu stehen, die Verbindung mit der Nichtauszahlung des in Rede stehenden Betrages an Dritte sei aber nicht akzeptabel. Die SPD-Fraktion könne diesen Antrag splitten. Für den Moment sei mit dem Pfarrsaal als alternativer Versammlungsstätte für Gruiten das Optimale herausgeholt worden.

 

Stv. Wolfsperger betont, die Dringlichkeit für die alternative Versammlungsstätte nicht erkennen zu können. Derzeit wichen die bisherigen Bürgerhaus-Nutzer ins Bürgerhaus Hochdahl oder den Pfarrsaal der evangelischen Kirchengemeinde aus.

 

Stv. Ruppert bittet darum, ehrlich zu den Bürgern zu sein, dass Prioritäten gesetzt werden müssten und nicht alles umgesetzt werden könne, was wünschenswert sei.

 

TA Eden wirft ein, das Arbeiten mit einem Sperrvermerk verschiebe den vorgesehenen Projektzeitplan erheblich. Es müsse in einem solchen Falle klar sein, welche Vorteile eine Verschiebung bringe.

 

Stv. Stracke sieht viele Ungereimtheiten nicht nur in den Nebenstimmungen des Vertrages. So erwarte er mit dem deutlich ansteigenden Kfz-Verkehr Probleme mit der Anzahl der Parkplätze, Ruhestörungen in der Nacht und zunehmenden Lärm am Tage für die Anwohner. Er glaube nicht, dass aufgrund der Größe des Pfarrsaals wirklich alle Veranstaltungen, die das Bürgerhaus in den letzten Jahren beherbergt habe, hier durchgeführt werden könnten. Er wehre sich dagegen, in Zeiten knapper öffentlicher Kassen unnötig Geld zu versenken.

 

Stv. Wasgien entgegnet, die Anzahl der Parkplätze entspreche den Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung.

 

Stv. Stracke bezweifelt dies, es handele sich um 23 Parkplätze für maximal 150 Besucher. Er fragt, ob der Rückfluss des Geldes sichergestellt sei.

 

Bgm. vom Bovert erläutert, die Kirche sei jederzeit liquide.

 

Stv. Rehm schlägt eine Vertagung bis zur nächsten Ratssitzung vor, um dem Beratungsbedarf gerecht zu werden und eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.

 

Stv. Lemke erinnert daran, dass der Rat vor einem Jahr schweren Herzens die Entscheidung getroffen habe, das Bürgerhaus zu schließen. Er frage die Kritiker, ob man sich ein Jahr lang nicht um Alternativen gekümmert habe. Die CDU-Fraktion habe eine Alternative ausfindig gemacht und die Kontakte hergestellt. Sicher seien kleinere Details noch offen, doch nun gelte es, das Projekt auf die Schiene zu bringen und nicht hinauszuzögern.

 

Stv. Pohler erweitert den Antrag der SPD-Fraktion dahingehend, dass er eine fundierte Analyse der Situation im WLA beantragt. Die Verträge könnten im nicht-öffentlichen Teil beraten werden.

 

Bgm. vom Bovert führt aus, auch die Verwaltung sei von dem Bestreben getrieben gewesen, so schnell wie möglich zu helfen. Vor dem Hintergrund vieler anderer wichtiger Baustellen sei es nicht möglich gewesen, jedes kleinste Vertragsdetail auszuhandeln. Zwar seien noch wenige Details zu klären, doch handele es sich um seriöse Ansprech- und Verhandlungspartner auf allen Ebenen, so dass dieses geringe Risiko aus Verwaltungssicht eingegangen werden könne.

 

Aus Sicht von Stv. Ruppert sei eine weitere Klärung im WLA nicht nötig, da die SPD-Fraktion zu erkennen gebe, den Pfarrsaal als alternative Versammlungsstätte komplett abzulehnen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, eine vorherige Situationsanalyse im WLA durchzuführen und die Zahlung an Dritte mit einem Sperrvermerk zu versehen, wird mit 14 Ja- und 23 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

 

Mit 24 Ja- und 12 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen beschließt der Rat:

 

„1. Der Sachstandsbericht zur Sanierung und Umnutzung des katholischen Pfarrgemeindesaals in Gruiten-Dorf zu einer Begegnungsstätte wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Bewilligung von 436.000 € für die zweckgebundene Sanierung des katholischen Pfarrgemeindesaals in Gruiten wird zugestimmt.

 

3. Die Projektfreigabe wird erteilt.“

 

Aus Sicht von Stv. Ruppert kann auf die vorgesehene Neumöblierung des Ratssaals verzichtet werden. Er schlägt die Ausweisung mit einem Sperrvermerk (Freigabe durch den Rat) vor.

 

Hierzu besteht Einvernehmen.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 17.04.2012 ist zum wiederholten Male ein Stuhl unter der Last seines Teilnehmers zusammengebrochen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, den Gewerbesteuerhebesatz auf 411 v. H. anzuheben, wird mit 18 Ja- und 22 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

a) einstimmig

 

b) 24 Ja- und 12 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen

 

c1) 24 Ja- und 16 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung

 

c2) 21 Ja- und 18 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen

 

c3) 24 Ja- und 17 Nein-Stimmen

 

c4) einstimmig