Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Lärmaktionsplan, Stufe 1, gem. § 47d BImSchG in der Fassung vom 23.01.2013 wird beschlossen.

3.    Die im Entwurf des Lärmaktionsplans, Stand: 03.11.2011 geplanten Maßnahmen, denen die für die Umsetzung zuständigen Behörden bislang nicht zugestimmt haben, sollen im Rahmen der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung weiterverfolgt werden.“

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig