Sitzung: 19.02.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/106/2013
Beschluss:
„1. Über
die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Beteiligungen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen
wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Lärmaktionsplan, Stufe 1, gem. § 47d
BImSchG in der Fassung vom 23.01.2013 wird beschlossen.
3. Die
im Entwurf des Lärmaktionsplans, Stand: 03.11.2011 geplanten Maßnahmen, denen die für die
Umsetzung zuständigen Behörden bislang nicht zugestimmt haben, sollen im Rahmen
der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung weiterverfolgt werden.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig