Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Lärmaktionsplan, Stufe 1, gem. § 47d BImSchG in der Fassung vom 23.01.2013 wird beschlossen.

3.    Die im Entwurf des Lärmaktionsplans, Stand: 03.11.2011 geplanten Maßnahmen, denen die für die Umsetzung zuständigen Behörden bislang nicht zugestimmt haben, sollen im Rahmen der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung weiterverfolgt werden.“

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Janßen erklärt für die Fraktion Die Linke, die EU-Richtlinie „Umgebungslärm“ enthalte neben kurzfristigen Maßnahmen auch Auflagen für langfristige Strategien zur Lärmverminderung bzw. Lärmvermeidung. Man sei der Ansicht, die vorliegenden Maßnahmen gingen nicht weit genug.

 

Bgo. Alparslan macht deutlich, dass auf der einen Seite noch einige Daten fehlten (Deutsche Bahn), auf der anderen Seite aber auch Fristen einzuhalten seien. Im vorliegenden Werk sei alles derzeit vorliegende Material verwendet worden.

 

Stv. Ruppert fasst zusammen, das allgemeine Unbehagen bei dieser Thematik liege darin begründet, dass eine Verpflichtung für eine Planung bestünde, deren Umsetzung nicht in den Händen der Stadt Haan liege und nennt als Beispiele die Deutsche Bahn und die A 46.

 

Stv. Rehm widerspricht und meint, dass man z. B. die Einrichtung von Tempo 30 - Zonen für städtische Straßen, den barrierefreien Zugang zum Bahnhof Gruiten und eine Optimierung des städtischen Radwegenetzes sehr wohl in der eigenen Hand habe.


Abstimmungsergebnis:

 

35 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen