Beschluss:

 

 „1.  Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 für den Teilbereich „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ in der Fassung vom 23.05.2008 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom  05.01.2008 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnhofstraße, der Eisenbahnstraße und der Ludwigstraße. Es umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Nrn. 123, 129, 222, 226, 228, 448, 462, 463, 464, 465, 469, 470, 471, 472 und 473. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Buckesfeld erläutert den aktuellen Sachstand.

 

Die Fraktionen von SPD und FDP signalisieren ihre Zustimmung.

 

Stv. Rehm erwartet zwar Parkplatzkonflikte, die GAL werde aber dennoch zustimmen.

 

AM Dr. Pech erklärt für die CDU-Fraktion, man halte die geplante Einrichtung am geplanten Standort für nicht tragfähig und werde den Beschlussvorschlag daher ablehnen.

 

Bgo. Buckesfeld betont, die Frage, ob die Park&Ride-Parkplätze mit in die Planung einbezogen würden, sei eine bauordnungsrechtliche Ermessensentscheidung. Die vorliegende Begründung präjudiziere keinen Bedarf.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja- und 8 Nein-Stimmen