Beschluss:
„1. Dem
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 176 „Bahnhofstraße“ und der Begründung in der Fassung
vom 20.01.2014 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte / -Süd. Der räumliche Geltungsbereich
wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228), im Osten durch die
Wilhelmstraße, im Westen durch die Heidstraße und im Süden durch die Flurstücke
69, 70 und 83 und 84 in Flur 25, Gemarkung Haan. Die genaue Darstellung des
räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 176 „Bahnhofstraße“ mit der Begründung in der
Fassung vom 20.01.2014 ist gemäß § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB öffentlich
auszulegen.
3. Die
Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 21 für das Gebiet
des
Bebauungsplans Nr. 176 „Bahnhofstraße“ wird gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf
beschlossen.
Das
Gebiet der Veränderungssperre Nr. 21 befindet sich in Haan-Mitte / -Süd.
Es
wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228), im Osten durch die Wilhelmstraße,
im Westen durch die Heidstraße und im Süden durch die Flurstücke 69, 70 und 83
und 84 in Flur 25, Gemarkung Haan.
Die
genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die
zeichnerische Darstellung.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig