Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Planungs- und Umweltausschuss

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Landstraße“ in der Fassung vom 12.03.2014 wird beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 17.07.2014 wird zugestimmt.

 

       Das Plangebiet zur 28. Änderung des FNP befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt

Ø  im Norden durch die Landstraße,

Ø  im Osten durch die gewerbliche Bebauung Landstraße 58,

Ø  im Süden durch landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Fläche im Bereich Irdelen sowie

Ø  im Westen durch die Bebauung Landstraße 42.

       Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 9 die Flurstücke 867, 1331 und 1332 und in Flur 10 die Flurstücke 411 und 725. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3.    Der Bebauungsplan Nr. 173 „Landstraße / Kampheider Straße“ in der Fassung vom 13.03.2014 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 31.07.2014 wird zugestimmt.

 

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich wird umgrenzt

Ø  im Norden durch die Straße „Landstraße“,

Ø  im Osten durch die angrenzende gewerbliche Bebauung Landstraße 58,

Ø  im Süden durch landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Fläche im Bereich Irdelen und

Ø  im Westen durch die Kampheider Straße.

       Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 9 die Flurstücke 404, 405, 515 (teilw.), 788 (teilw.), 1331 und 1332 und in Flur 10 die Flurstücke 411, 721, 725, 792 (teilw.) 890, 891, 892.“

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig