Sitzung: 09.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Planungs- und Umweltausschuss
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/007/2014
Beschluss:
„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach §
3 (2) BauGB sowie in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen
wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage
entschieden.
2. Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Landstraße“ in der Fassung vom 12.03.2014 wird beschlossen. Der
Begründung in der Fassung vom 17.07.2014 wird zugestimmt.
Das Plangebiet zur 28. Änderung des FNP
befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt
Ø im Norden durch die Landstraße,
Ø im Osten durch die gewerbliche Bebauung
Landstraße 58,
Ø im Süden durch landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich
genutzte Fläche im Bereich Irdelen sowie
Ø im Westen durch die Bebauung Landstraße 42.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung
Haan in Flur 9 die Flurstücke 867, 1331 und 1332 und in Flur 10 die Flurstücke
411 und 725. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt
durch die Planzeichnung.
3. Der Bebauungsplan Nr. 173 „Landstraße /
Kampheider Straße“ in der Fassung vom 13.03.2014 wird gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 31.07.2014 wird
zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost.
Der räumliche Geltungsbereich wird umgrenzt
Ø im Norden durch die Straße „Landstraße“,
Ø im Osten durch die angrenzende gewerbliche
Bebauung Landstraße 58,
Ø im Süden durch landwirtschaftlich und
forstwirtschaftlich genutzte Fläche im Bereich Irdelen und
Ø im Westen durch die Kampheider Straße.
Das
Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 9 die Flurstücke 404, 405, 515
(teilw.), 788 (teilw.), 1331 und 1332 und in Flur 10 die Flurstücke 411, 721,
725, 792 (teilw.) 890, 891, 892.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig