Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Planungs- und Umweltausschuss

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a (3) Nr. 2 BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 43, 3. Änderung „Untere Landstraße“ in der Fassung vom 21.05.2014 incl. seines Vorhaben- und Erschließungsplans mit Stand vom 09.09.2013 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 21.05.2014 wird zugestimmt. Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Untere Landstraße“ gemäß dem Entwurf vom 09.09.2013 (32. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung angepasst.

       Das Plangebiet liegt in Haan-Ost. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird folgendermaßen begrenzt:

Ø  im Norden durch das Flurstück 1490,

Ø  im Osten durch die Flurstücke 409, 1231 und 1232

Ø  im Süden durch die Straße „Landstraße“,

Ø  im Westen durch die Stichstraße von der „Landstraße“,

       Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 Ja- und 4 Nein-Stimmen