Sitzung: 16.06.2015 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 5, Enthaltung: 0
Vorlage: 61/062/2015
Beschluss:
„1. Über die im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB,
über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die im Rahmen der erneuten öffentlichen
Auslegung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 34, 1. Änderung „Erikaweg / Leichlinger Straße“ in der
Fassung vom 24.04.2015 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der
Begründung in der Fassung vom 28.04.2015 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden
begrenzt durch die Düsseldorfer Straße, im Osten durch die Bebauung
Düsseldorfer Straße 109 und durch die Ohligser Straße 84, im Süden durch die
Ohligser Straße und den Erikaweg sowie im Westen durch die Leichlinger Straße.
Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“
Abstimmungsergebnis:
32 Ja- und 5 Nein-Stimmen