Beschluss:

 

 „1.  Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 für den Teilbereich „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ in der Fassung vom 23.05.2008 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom  05.01.2008 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnhofstraße, der Eisenbahnstraße und der Ludwigstraße. Es umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Nrn. 123, 129, 222, 226, 228, 448, 462, 463, 464, 465, 469, 470, 471, 472 und 473. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert schickt vorweg, nach erneuter Besichtigung der Örtlichkeit heute für den Beschlussvorschlag stimmen zu wollen, die Investoren sollten nicht brüskiert werden. Die zweitbeste Lösung sei besser als gar keine Lösung. Es sei nicht Aufgabe des Rates, Wettbewerb zu verhindern.

 

Stv. Pohler bekräftigt die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Beschlussvorschlag. In einem Bebauungsplan sollten nur die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Vorliegend werde durch das Vorhaben eine Baulücke geschlossen, die Erschließung sei durch den nahen Bahnhof und die Bushaltestellen gesichert.

 

Stv. Lemke wiederholt die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion. Dem Projekt fehle es an Qualität und der Standort sei für eine derartige Nutzung ungeeignet. Er widerspricht seinem Vorredner und ist der Ansicht, der Rat sei Träger der kommunalen Planungshoheit und könne nicht nur über Rahmenbedingungen entscheiden.

 

Stv. Ruppert erklärt für die FDP-Fraktion, man sehe sich außer Stande, die Qualität der geplanten Einrichtung zu beurteilen, stimme der Änderung des Bebauungsplanes zu.

 

Stv. Malovic erklärt für die UWG-Fraktion, man lehne die Änderung ab.

 

Stv. Sack sieht die Für- und Wider-Argumente in dieser Frage im Gleichgewicht und kündigt seine Enthaltung an.


Abstimmungsergebnis:

 20 Ja- und 16 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen