Beschluss:

 „1   Gemäß dem vorliegenden Antrag der Firma Fa. BMFS GmbH & Co KG vom 31.03.2016 wird gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen, mit dem an der Straße „Zur Pumpstation“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der Nutzung im Baudenkmal und eines Erweiterungsbaus geschaffen werden soll.

       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 186 „Zur Pumpstation“ ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Unterhaan, westlich der Bahnlinie Wuppertal-Köln und südlich der Düsseldorfer Straße im Wohnbaugebiet „Zur Pumpstation“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Flurstücke Nr. 630 und 631. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

2.    Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Der weiteren Planung sind die Vorentwürfe der Anlage 4 und 5 zugrunde zu legen.

3.    Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 i. V .m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt.

 

 


Protokoll:

 

Es besteht Einvernehmen im Ausschuss, zur Beurteilung der Planung eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Auf Anregung von Herrn Roth, Büro ISR, wird festgelegt, dass die Ortsbesichtigung als Vorab-Programmpunkt zu der noch zu terminierenden öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt werden soll.

 


Abstimmungsergebnis:

 14 Ja- und 3 Nein-Stimmen