Sitzung: 26.04.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/109/2016
Beschluss:
„1 Gemäß dem vorliegenden Antrag der Firma Fa.
BMFS GmbH & Co KG vom 31.03.2016
wird gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen, mit dem an der Straße „Zur
Pumpstation“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der Nutzung
im Baudenkmal und eines Erweiterungsbaus geschaffen werden soll.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 186 „Zur Pumpstation“ ist gemäß § 2 (1) i.
V. m. § 12 BauGB im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Das Plangebiet
liegt im Stadtbezirk Unterhaan, westlich der Bahnlinie Wuppertal-Köln und
südlich der Düsseldorfer Straße im Wohnbaugebiet „Zur Pumpstation“. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur
33, Flurstücke Nr. 630 und 631. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches
erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Den Planungszielen entsprechend dieser
Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Der weiteren Planung sind die Vorentwürfe der
Anlage 4 und 5 zugrunde zu legen.
3. Von
der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 i. V
.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird
in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt.
Protokoll:
Es besteht Einvernehmen im Ausschuss, zur Beurteilung der Planung eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Auf Anregung von Herrn Roth, Büro ISR, wird festgelegt, dass die Ortsbesichtigung als Vorab-Programmpunkt zu der noch zu terminierenden öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja- und 3 Nein-Stimmen