Sachverhalt:
Im Jahre 2007 hat
die Verwaltung eine Strategievorlage (HFA/89 – Anlage 1) zur Beratung in
den HFA und Rat eingebracht. Seit dieser Zeit haben sich etliche Veränderungen
ergeben.
Nachdem der Nothaushalt in diesem Jahr verlassen wurde
und für die nächsten Jahre eine positive Erwartungshaltung insbesondere bei den
Gewerbesteuereinnahmen bestand, sieht die Verwaltung bedingt durch die Mitteilung der Fa. Johnson Controls, den Firmensitz z.
Zt. nicht nach Haan zu verlegen, die
Notwendigkeit, allen Entscheidungsträgern
ein aktuelles Gesamtbild über die
in den nächsten Jahren anstehenden Maßnahmen zu vermitteln. In Anbetracht der
weiterhin schwierigen Finanzsituation soll eine Priorität der Abarbeitung der
verschiedenen Maßnahmen festgelegt werden.
Außerdem wird
dargestellt, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die anstehenden Maßnahmen
gesehen werden.
In der Tabelle 1 der o. a. Strategievorlage aus dem Jahre 2007 sind die Sanierungs- und Modernisierungskosten für Maßnahmen aufgeführt, die sich insbesondere aus dem Gutachten von Gieselmann + Partner vom 30.1.2006 ergeben haben. Die Verwaltung hat in der Anlage 2 dargestellt, welche Maßnahmen seit dieser Zeit mit welchem Kostenaufwand durchgeführt wurden bzw. welche der im Jahre 2007 aufgeführten Maßnahmen z. B. durch Aufgabe des Standortes nicht mehr erforderlich sind.
In der Anlage 3 sind die Maßnahmen aufgeführt, für die bereits Mittel im Haushalt veranschlagt sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Maßnahmen – wie geplant – durchgeführt werden. Außerdem geht die Verwaltung davon aus, dass die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlichen unabwendbaren Investitionen (z. B. die Anschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr) weiterhin erfolgen.
Die Verwaltung hat abschließend am 28.8.2012 in einer Amtsleiterbesprechung die Priorität der Maßnahmen (siehe Tabelle 1) nach der aus ihrer Sicht gebotenen Dringlichkeit festgelegt. Bei dieser Festlegung wurde neben den baulichen Gegebenheiten auch berücksichtigt, ob es sich um Pflicht- oder Freiwillige Aufgaben handelt.
Tabelle1:
Maßnahmen (Hochbau) nach Priorität,
für die keine Haushaltsmittel veranschlagt sind |
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Priorität
Nr. |
Gebäude |
Kosten ca. |
Mittel
im HH |
Maßnahme/Bemerkungen |
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1 |
Kita Hasenhaus |
250.000 € |
nein |
Einrichtungskosten |
2 |
Kita Hochdahler Str. |
400.000 € |
nein |
U3 Ausbau |
3 |
GS Bachstraße |
nn |
nein |
Umb.wg.Vermarktung./Umnutz. Kita |
4 |
Gymnasium Adlerstr. |
25.000.000 € |
nein |
Ertüchtig. Bestand/Neubau(mit VHS) |
5 |
GS Gruiten |
1.500.000 € |
nein |
Dachsan., Ersatz abg. Pavillon, OGS |
6 |
GS Steinkulle |
1.500.000 € |
nein |
Erweiterung, zusätzlicher Bedarf |
7 |
Turnhalle Gruiten |
300.000 € |
nein |
Sanierung Duschen |
8 |
GS Bollenberg |
550.000 € |
nein |
Instandsetzung Turnhalle |
9 |
GS Don Bosco |
658.000 € |
nein |
Instandsetzung Turnhalle |
10 |
GS Bollenberg |
500.000 € |
nein |
Ersatz abgängiger Kita-Pavillon |
11 |
GS Dieker Straße |
600.000 € |
nein |
Instandsetzung Turnhalle |
12 |
Verw. Alleestr./Kaiserstr. |
2.450.000 € |
nein |
Mindest-Instandsetzungsbedarf |
13 |
SZ Walder Straße |
6.000.000 € |
nein |
zukünftig weitere Instandsetzungen |
14 |
GS Don Bosco |
1.400.000 € |
nein |
Instandsetzung Schule/HM-Haus |
15 |
GS Bollenberg |
1.200.000 € |
nein |
Fassaden-, Dachsanierung |
16 |
GS Steinkulle |
2.273.300 € |
nein |
Sanierung Schulgebäude |
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Städtische Unterkünfte |
nn |
nein |
Unterbringung von Asyl./Obdachl. |
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VHS Dieker Straße |
2.500.000 € |
nein |
Unterbringung VHS in Musikschule |
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Feuerwehr Gruiten |
800.000 € |
nein |
Sanierung |
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Hallenbad |
nn |
nein |
Sanierung |
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Bahnhof Gruiten |
nn |
nein |
Behindertengerechter Ausbau |
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich
bei den o. a. Beträgen um Schätzkosten handelt. Die Ermittlung von genauen Kosten würde
kostenträchtig sein und einen erheblichen
Verwaltungsaufwand erfordern, der für die Festlegung einer Priorität
nicht erforderlich ist und auch nicht
für alle Maßnahmen geleistet werden kann. |
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Die Verwaltung möchte mit der Festlegung der Priorität für alle Beteiligten (Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Schulen, Gewerbe, Politik usw. ) Klarheit schaffen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge durchgeführt werden sollen.
Dabei zeigt sich, dass spätestens bei der Priorität 4 (Ertüchtigung im Bestand oder Neubau Gymnasium mit VHS) die Finanzierungsfragen in den Vordergrund treten und Maßnahmen mit niedrigerer Priorität wahrscheinlich in nächster Zeit kaum umzusetzen sind.
Bevor eine Diskussion primär über die Hochbaumaßnahmen erfolgt, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die immer wieder aufgeschobenen Straßensanierungsmaßnahmen (keine Bereitstellung von Mitteln in den letzten Jahren) erhebliche Kostensteigerungen in der Straßenunterhaltung verursachen und es dringend erforderlich ist, dass in den nächsten Jahren zumindest die nachstehend aufgeführten Maßnahmen (siehe Tabelle 2) entsprechend Ihrer Priorität durchgeführt werden.
Tabelle 2:
Maßnamen (Straßensanierungsprogramm) nach
Priorität,
für die keine Haushaltsmittel veranschlagt sind |
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Nr. |
Straße |
Geschätzte Kosten aus Progr. 2005 |
Schätzkosten einschl. 1,5% Kostensteigerung/a |
Mittel |
Bauaus- |
Jahreskosten |
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im |
führung |
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von - bis |
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Haushalt |
neu |
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€ |
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geplant |
€ |
1 |
Königstraße Kaiserstr. - K.-A.-Jung-Platz |
350.000 |
394.272 |
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2013 |
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|
|
nein |
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2 |
Kirchstraße M.-Luther-Str. - Königgrätzer Str. |
225.000 |
257.263 |
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2013 |
651.535 |
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|
|
nein |
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3 |
Talstraße komplett |
580.000 |
663.166 |
|
2014 |
663.166 |
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|
|
nein |
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4 |
Dieker Straße Neuer Markt - Flurstraße |
430.000 |
499.033 |
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2015 |
499.033 |
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|
|
nein |
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5 |
Schillerstraße komplett |
440.000 |
518.298 |
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2016 |
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|
|
|
nein |
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6 |
Ellscheider Straße Grünstraße - Nordstraße |
115.000 |
135.464 |
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2016 |
653.762 |
|
|
|
|
nein |
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7 |
Goethestraße komplett |
70.000 |
83.693 |
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2017 |
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|
|
nein |
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8 |
Körnerstraße komplett |
105.000 |
125.540 |
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2017 |
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|
|
nein |
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9 |
Neustraße Talstraße - Körnerstraße |
140.000 |
167.387 |
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2017 |
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|
|
nein |
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10 |
Friedrichstraße Ellscheider Str. - Nordstr. |
100.000 |
119.562 |
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2017 |
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|
|
|
nein |
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11 |
Dornerfeld Talstraße - Körnerstraße |
21.000 |
25.108 |
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2017 |
521.290 |
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|
|
nein |
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Nicht in die Liste der Maßnahmen wurden die Kosten aufgenommen, die in Verbindung mit dem 2. BA des Technologieparks stehen. Für den kompletten Grunderwerb (ca. 4.270.000 €) und die gesamte Erschließung (ca. 2.115.000 €) sind zwar erhebliche Mittel erforderlich, diese können jedoch durch die Grundstücksvermarktung vorbehaltlich einer evtl. notwendigen Genehmigung durch die Fachaufsicht refinanziert werden. Zunächst sollen nur die Teilflächen vermarktet werden, die bereits im Eigentum der Stadt stehen. Außerdem muss noch Bauplanungsrecht geschaffen werden.
Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang, dass der Straßenausbau für den 1. BA im Technologiepark für 2014 im Haushalt mit 660.000 € vorgesehen ist. Dieser ist zwingend durchzuführen, da hierfür bereits Ablösebeiträge gezahlt wurden. Außerdem ist die Begrünung mit 370.000 € für die Jahre 2012 und 2013 eingeplant.
Außerdem ist auf den Ausbau der polnischen Mütze hinzuweisen. In der Vorlage 23/067/2012 ist u. a. ausgeführt, dass die von der Stadt Haan zu tragenden Kosten bei ca. 100.000 € liegen werden und im Haushalt 2013 zu veranschlagen sind.
2. Finanzierung:
2.1 Steuern und Gebühren
Die Finanzierung der o. a. Maßnahmen wird in erster Linie durch Steuererhöhungen erfolgen müssen.
Dabei ist davon auszugehen, dass eine Erhöhung der
- Gewerbesteuer pro 10 Punkte ca. 500.000 €
- Grundsteuer pro 10 Punkte ca. 135.000 €
erbringt.
Die Erschließung sonstiger neuer regelmäßiger Einnahmemöglichkeiten von erheblicher Bedeutung wird von der Verwaltung nicht gesehen. Die in der Vorlage HFA/89 aufgeführte Gebühr zum Ausgleich der Wasserführung wurde bisher von keiner Kommune im Kreis erhoben. Grund dürfte u. a. der erhebliche Verwaltungsaufwand sein, der mit der Erhebung der Gebühr verbunden ist.
Nach Sanierung der Sporthallen bzw. Sportplätze kann darüber beraten werden, die Sportflächennutzungsverordnung zu überarbeiten. Die zusätzlichen Einnahmen, die ggfls. zu erzielen sind, halten sich allerdings in Grenzen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Landrat in mehreren Gesprächen deutlich gemacht hat, dass zur Finanzierung der o. a. Maßnahmen zunächst die Einnahmen, insbesondere bei den Steuern, auszuschöpfen sind, bevor mit den Aufsichtsbehörden (Kreis bzw. Bezirksregierung) über weitere Kreditaufnahmen verhandelt werden kann.
2.2. Veräußerung von Immobilien
Insbesondere bedingt durch den U3-Ausbau und die Diskussion um den zukünftigen Standort der VHS wurden in letzter Zeit verschiedene - auch veräußerbare – Immobilien benannt, ohne dass letztendlich Entscheidungen getroffen wurden. Die Verwaltung kann und möchte diesen Entscheidungen nicht vorgreifen und hat daher ohne Rücksicht auf mögliche anderweitige Nutzungen nachstehend die aus ihrer Sicht veräußerbaren Immobilien aufgelistet (bei den Beträgen handelt es sich um die Bodenrichtwerte abzüglich der Abrisskosten):
Bürgerhaus Gruiten (2.500.000 €)
Rathauskurve (1.268.000 €)
Hallenbad (2.000.000 €)
GS Bachstraße (1.600.0000 €)
Dieker Str. (1.000.000 €)
Die Realisierung der aufgeführten Nettoerlöspotentiale richten sich nach der jeweiligen Marktsituation und können von daher von den genannten Werten abweichen, im Einzelfall auch erheblich.
Die Einrechnung der genannten Nettoerlöspotentiale setzt teilweise die vorherige Schließung oder Aufgabe der Einrichtung und Ersatzbauten oder Nutzung anderer Räumlichkeiten voraus (z. B. Neubau eines Hallenbades durch die Stadtwerke Haan GmbH).
Hinweis: Eine unmittelbare Aufrechnungsmöglichkeit mit den o. a. Maßnahmen ist nicht gegeben, weil diese Einnahmen vorrangig für den Schuldenabbau einzusetzen sind.
2.3 Ausgabenreduzierungen:
Durch die in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen bzw. durch die Schließung von Einrichtungen konnten die laufenden Ausgaben erheblich reduziert werden. Dieser positive Trend wird bei Durchführung weiterer Maßnahmen fortgesetzt, allerdings durch die steigenden Energiekosten teilweise aufgefangen.
In diesem Zusammenhang sind auch Überlegungen zum Hallenbad, zum öffentlichen Personennahverkehr, zur VHS usw. erforderlich.
Außerdem ist die gesamte Zuschussgewährung erneut auf den Prüfstand zu stellen.
2.4 Verwaltungsorganisation/Personalkosten
Seit Vorlage des
Personalentwicklungskonzeptes (siehe Anlage 4) im Jahre 2006 wurde die
Verwaltungsorganisation wie folgt geändert:
- Zuordnung des
Amtes für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Kultur (Amt 23) zum Bürgermeister
unter Wegfall der Amtsleiterstelle 23
- Zusammenlegung der
Ämter 20 + 21 unter Einbeziehung des NKF-Teams
- Auflösung des
Amtes 40 (Schule, Sport + Kultur) und Eingliederung in die Ämter 23 bzw. 51
- Auflösung des
Rechnungsprüfungsamtes (Beauftragung des Kreises)
Zur Zeit untersucht
die Gemeindeprüfungsanstalt das Amt für
Jugend, Soziales und Schule. Das Ergebnis der Organisationsuntersuchung soll am
16.10.2012 im AK Personal- und Organisationsentwicklung präsentiert werden.
Durch den Wechsel
des Planungsamtsleiters in eine andere ka Kommune und das bevorstehende
Ausscheiden von zwei weiteren Führungskräften im Baudezernat in den nächsten
zwei Jahren soll die Zahl der Ämter und damit auch die der Führungskräfte
weiter reduziert werden. Über die ersten Weichenstellungen in diese Richtung
soll im Beisein des neuen Baudezernenten ebenfalls am 16.10.2012 beraten
werden.
Zusätzliche
Veränderungen können sich durch das bevorstehende Ausscheiden von weiteren
Führungskräften in den nächsten Jahren ergeben.
Dazu wird
fortwährend geprüft, inwieweit durch Kooperationen, Ausgliederungen bzw. die
Beauftragung von Dritten weitere Einsparungsmöglichkeiten bestehen.
Die Zahl der Stellen
konnte nur bedingt reduziert werden, weil
aufwändige zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung übertragen wurden.
Bei der Stellenausweisung für die Gesamtverwaltung bedeutet dies, dass zwar
20,3 Stellen eingespart werden konnten, durch die unten aufgeführten Ausweisungen aber 15,2 Stellen zusätzlich
ausgewiesen werden mussten und daher nur eine tatsächliche Stellenverringerung
von 5,1 Stellen seit 2009 (vorher ist ein Vergleich durch die Vollzeitverrechnung
im NKF nicht möglich) erfolgen konnte.
So wurden in den
letzten Jahren Stellen für folgende Aufgaben ausgewiesen:
- Bildung und Teilhabe (2,4 Stellen)
- Jugendhilfeplanung (1,0 Stellen)
- Aufsuchende Jugendarbeit (1,0 Stellen)
- Prävention (0,5 Stellen)
- Seniorenbeirat (0,3 Stellen)
Außerdem ist zu
berücksichtigen, dass durch eine veränderte Stellenausweisung bei den Beamten (Ausweisung von Stellen für
Beamte in der Probezeit/ wirkt sich derzeit nur bei der Feuerwehr aus) 4
Stellen zusätzlich ausgewiesen werden mussten (keine Auswirkungen auf die
Personalkosten). Durch die geänderten
Anforderungen bzw. eine Neuberechnung des Personalschlüssels bei der Feuerwehr mussten seit 2007
allerdings weitere 6 Stellen bei der Feuerwehr (mit Auswirkungen auf die
Personalkosten) ausgewiesen werden.
3. Fazit:
Auch unter
Berücksichtigung der Realisierung von verschiedenen der o. a. Einnahmemöglichkeiten
und Reduzierung von Kosten sieht die
Verwaltung als
Hauptfinanzierungsmöglichkeit der aufgeführten Maßnahmen nur die Erhöhung der
Gewerbe- und Grundsteuer.
Die Entscheidung
über die Priorität der einzelnen Maßnahmen liegt bei der Politik. Die Verwaltung
geht davon aus, dass - sollte nicht ein anderweitiger Beschluss gefasst werden
– die Realisierung der Maßnahmen in der vorgesehenen Reihenfolge erfolgen soll.
In Anbetracht der
geschätzten Kosten und der aufgeführten Mehreinnahme pro 10 Punkten bei den
Steuern ist schnell erkennbar, dass bereits für die Durchführung der geplanten
Straßensanierungen und der Hochbaumaßnahmen bis zur Priorität 4 eine Erhöhung
der Realsteuern um ca. 30 – 40 Punkte erforderlich sein wird.
Die Verwaltung
erwartet von der Politik vor Eintritt in die Haushaltsplanberatungen 2013 eine
Entscheidung über die Prioritäten und im Rahmen der dann anstehenden Beratungen
zum Haushalt und zum Finanzplan für die Jahre 2014 - 2017 entsprechende Beschlüsse des Rates zu
den Realsteuern. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die bisher nicht
eingeplante Abundanz-Abgabe, sollte sie 2014 beschlossen werden, zu einer erheblichen Verschlechterung der
Haushaltssituation führen würde.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der
in der Tabelle 1 aufgeführten Reihenfolge der durchzuführenden Baumaßnahmen zu.
Der Rat stimmt der
in der Tabelle 2 aufgeführten Reihenfolge der durchzuführenden
Straßensanierungen zu.
alternativ:
Die Reihenfolge der
durchzuführenden Baumaßnahmen/Straßensanierungen wird wie folgt geändert: