Betreff
Zweite Strategievorlage
Vorlage
10/145/2012
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Im Jahre 2007 hat die Verwaltung eine Strategievorlage (HFA/89 – Anlage 1) zur Beratung in den HFA und Rat eingebracht. Seit dieser Zeit haben sich etliche Veränderungen ergeben.

 

Nachdem der  Nothaushalt in diesem Jahr verlassen wurde und für die nächsten Jahre eine positive Erwartungshaltung insbesondere bei den Gewerbesteuereinnahmen bestand, sieht die Verwaltung bedingt  durch die Mitteilung der  Fa. Johnson Controls, den Firmensitz z. Zt.  nicht nach Haan zu verlegen, die Notwendigkeit, allen Entscheidungsträgern  ein aktuelles  Gesamtbild über die in den nächsten Jahren anstehenden Maßnahmen zu vermitteln. In Anbetracht der weiterhin schwierigen Finanzsituation soll eine Priorität der Abarbeitung der verschiedenen Maßnahmen festgelegt werden.

 

Außerdem wird dargestellt, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die anstehenden Maßnahmen gesehen werden.

 

In der Tabelle 1 der o. a. Strategievorlage aus dem Jahre 2007 sind die Sanierungs- und Modernisierungskosten für Maßnahmen aufgeführt, die sich insbesondere aus dem Gutachten von Gieselmann + Partner vom 30.1.2006  ergeben haben. Die Verwaltung hat in der Anlage 2  dargestellt, welche Maßnahmen seit dieser Zeit mit welchem Kostenaufwand durchgeführt wurden bzw. welche der im Jahre 2007 aufgeführten Maßnahmen z. B. durch Aufgabe des Standortes nicht mehr erforderlich sind.

 

In der Anlage 3 sind die Maßnahmen aufgeführt, für die bereits Mittel im Haushalt  veranschlagt sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Maßnahmen – wie geplant – durchgeführt werden. Außerdem geht die Verwaltung davon aus, dass die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlichen unabwendbaren Investitionen (z. B. die Anschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr)  weiterhin erfolgen.

 

Die Verwaltung hat abschließend am 28.8.2012 in einer Amtsleiterbesprechung die Priorität der Maßnahmen (siehe Tabelle 1) nach der aus ihrer Sicht gebotenen Dringlichkeit festgelegt. Bei dieser Festlegung wurde neben den baulichen Gegebenheiten auch berücksichtigt, ob es sich um Pflicht- oder Freiwillige Aufgaben handelt.

 

 

Tabelle1:

Maßnahmen (Hochbau) nach Priorität,                                                                                                                  für die keine Haushaltsmittel veranschlagt sind

 

 

 

 

 

Priorität         Nr.

Gebäude

Kosten ca.

Mittel             im HH

Maßnahme/Bemerkungen

 

 

 

 

 

1

Kita Hasenhaus

250.000 €

nein

Einrichtungskosten

2

Kita Hochdahler Str.

400.000 €

nein

U3 Ausbau

3

GS Bachstraße

nn

nein

Umb.wg.Vermarktung./Umnutz. Kita

4

Gymnasium Adlerstr.

25.000.000 €

nein

Ertüchtig. Bestand/Neubau(mit VHS)

5

GS Gruiten

1.500.000 €

nein

Dachsan., Ersatz abg. Pavillon, OGS

6

GS Steinkulle

1.500.000 €

nein

Erweiterung, zusätzlicher Bedarf

7

Turnhalle Gruiten

300.000 €

nein

Sanierung Duschen

8

GS Bollenberg

550.000 €

nein

Instandsetzung Turnhalle

9

GS Don Bosco

658.000 €

nein

Instandsetzung Turnhalle

10

GS Bollenberg

500.000 €

nein

Ersatz abgängiger Kita-Pavillon

11

GS Dieker Straße

600.000 €

nein

Instandsetzung Turnhalle

12

Verw. Alleestr./Kaiserstr.

2.450.000 €

nein

Mindest-Instandsetzungsbedarf

13

SZ Walder Straße

6.000.000 €

nein

zukünftig weitere Instandsetzungen

14

GS Don Bosco

1.400.000 €

nein

Instandsetzung Schule/HM-Haus

15

GS Bollenberg

1.200.000 €

nein

Fassaden-,  Dachsanierung

16

GS Steinkulle

2.273.300 €

nein

Sanierung Schulgebäude

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Städtische Unterkünfte

nn

nein

Unterbringung von Asyl./Obdachl.

 

VHS Dieker Straße

2.500.000 €

nein

Unterbringung VHS in Musikschule

 

Feuerwehr Gruiten

800.000 €

nein

Sanierung

 

Hallenbad

nn

nein

Sanierung

 

Bahnhof Gruiten

nn

nein

Behindertengerechter Ausbau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den o. a. Beträgen um Schätzkosten handelt.  Die Ermittlung von genauen Kosten würde kostenträchtig sein und einen erheblichen  Verwaltungsaufwand erfordern, der für die Festlegung einer Priorität nicht erforderlich ist und  auch nicht für alle Maßnahmen geleistet werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung möchte mit der Festlegung der Priorität für alle Beteiligten (Bürgerinnen  und Bürger, Vereine, Schulen, Gewerbe, Politik usw. ) Klarheit schaffen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge durchgeführt werden sollen.

 

Dabei zeigt sich, dass  spätestens bei der Priorität 4 (Ertüchtigung im Bestand oder Neubau Gymnasium mit VHS) die Finanzierungsfragen in den Vordergrund treten und  Maßnahmen mit niedrigerer Priorität wahrscheinlich in nächster Zeit kaum  umzusetzen sind.

 

Bevor eine Diskussion primär  über die Hochbaumaßnahmen erfolgt, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die immer wieder aufgeschobenen Straßensanierungsmaßnahmen (keine Bereitstellung von Mitteln in den letzten Jahren) erhebliche Kostensteigerungen  in der Straßenunterhaltung verursachen und es dringend erforderlich ist, dass in den nächsten Jahren zumindest  die nachstehend aufgeführten Maßnahmen (siehe Tabelle 2) entsprechend Ihrer Priorität durchgeführt werden. 

Tabelle 2:

Maßnamen (Straßensanierungsprogramm) nach Priorität,                                                                             für die keine Haushaltsmittel veranschlagt sind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.

Straße

Geschätzte Kosten aus Progr. 2005

Schätzkosten einschl. 1,5% Kostensteigerung/a

Mittel

Bauaus-

Jahreskosten

 

 

 

 

im

führung

 

 

von - bis

 

 

Haushalt

neu

 

 

 

 

 

geplant

1

Königstraße                                Kaiserstr. - K.-A.-Jung-Platz

350.000

394.272

 

2013

 

 

                           

 

nein

 

 

2

Kirchstraße                                 M.-Luther-Str. - Königgrätzer Str.

225.000

257.263

 

2013

651.535

 

                                         

 

nein

 

 

3

Talstraße                                   komplett

580.000

663.166

 

2014

663.166

 

 

 

 

nein

 

 

4

Dieker Straße                            Neuer Markt - Flurstraße            

430.000

499.033

 

2015

499.033

 

 

 

 

nein

 

 

5

Schillerstraße                                 komplett

440.000

518.298

 

2016

 

 

 

 

 

nein

 

 

6

Ellscheider Straße                      Grünstraße - Nordstraße

115.000

135.464

 

2016

653.762

 

 

 

 

nein

 

 

7

Goethestraße                                 komplett

70.000

83.693

 

2017

 

 

 

 

 

nein

 

 

8

Körnerstraße                                       komplett

105.000

125.540

 

2017

 

 

 

 

 

nein

 

 

9

Neustraße                                        Talstraße  - Körnerstraße

140.000

167.387

 

2017

 

 

 

 

 

nein

 

 

10

Friedrichstraße                           Ellscheider Str. - Nordstr.

100.000

119.562

 

2017

 

 

 

 

 

nein

 

 

11

Dornerfeld                                         Talstraße - Körnerstraße

21.000

25.108

 

2017

521.290

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

Nicht in die Liste der Maßnahmen wurden die Kosten aufgenommen, die in Verbindung  mit dem 2. BA des Technologieparks  stehen. Für den kompletten Grunderwerb (ca. 4.270.000 €)  und die gesamte Erschließung (ca. 2.115.000 €) sind zwar erhebliche Mittel erforderlich, diese können jedoch durch die Grundstücksvermarktung vorbehaltlich einer evtl. notwendigen Genehmigung durch die Fachaufsicht  refinanziert werden.  Zunächst sollen nur die Teilflächen vermarktet werden, die bereits im Eigentum der Stadt stehen. Außerdem muss noch Bauplanungsrecht geschaffen werden. 

 

Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang, dass der Straßenausbau für den 1. BA im Technologiepark für 2014 im Haushalt mit 660.000 € vorgesehen ist. Dieser ist zwingend durchzuführen, da hierfür bereits Ablösebeiträge gezahlt wurden. Außerdem ist die Begrünung mit 370.000 € für die Jahre 2012 und 2013 eingeplant.

 

Außerdem ist auf den Ausbau der polnischen Mütze hinzuweisen. In der Vorlage             23/067/2012 ist u. a. ausgeführt, dass die von der Stadt Haan zu tragenden Kosten bei ca. 100.000 € liegen werden und im Haushalt 2013 zu veranschlagen sind.

     

 

2. Finanzierung:

 

2.1 Steuern und Gebühren

 

Die Finanzierung der o. a. Maßnahmen wird in erster Linie durch Steuererhöhungen erfolgen müssen. 

 

Dabei ist davon auszugehen, dass eine Erhöhung der

- Gewerbesteuer pro 10 Punkte ca. 500.000 €

- Grundsteuer  pro 10 Punkte ca. 135.000 €

erbringt.

 

Die Erschließung sonstiger neuer regelmäßiger Einnahmemöglichkeiten von erheblicher Bedeutung wird von der Verwaltung nicht gesehen. Die in der Vorlage HFA/89 aufgeführte Gebühr zum Ausgleich der Wasserführung wurde bisher von keiner Kommune im Kreis erhoben. Grund dürfte u. a.  der erhebliche Verwaltungsaufwand sein, der mit der Erhebung der Gebühr verbunden ist.

 

Nach Sanierung der Sporthallen bzw. Sportplätze kann darüber beraten werden, die Sportflächennutzungsverordnung zu überarbeiten. Die zusätzlichen Einnahmen, die ggfls. zu erzielen sind, halten  sich allerdings in Grenzen.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Landrat  in mehreren Gesprächen deutlich gemacht hat, dass zur  Finanzierung der o. a. Maßnahmen zunächst  die Einnahmen, insbesondere bei den Steuern, auszuschöpfen sind, bevor mit den Aufsichtsbehörden (Kreis bzw. Bezirksregierung)  über weitere Kreditaufnahmen verhandelt werden kann.  

 

2.2. Veräußerung von Immobilien

 

Insbesondere bedingt durch den U3-Ausbau und die Diskussion um den zukünftigen Standort der VHS wurden in letzter Zeit verschiedene - auch veräußerbare – Immobilien benannt, ohne dass letztendlich Entscheidungen getroffen wurden. Die Verwaltung kann und möchte diesen Entscheidungen nicht vorgreifen und hat daher ohne Rücksicht auf mögliche anderweitige Nutzungen nachstehend die aus ihrer Sicht veräußerbaren Immobilien aufgelistet (bei den Beträgen handelt es sich um die Bodenrichtwerte abzüglich der Abrisskosten):

 

Bürgerhaus Gruiten (2.500.000 €)

Rathauskurve (1.268.000 €)

Hallenbad (2.000.000 €)

GS Bachstraße  (1.600.0000 €)

Dieker Str. (1.000.000 €)

 

Die Realisierung der aufgeführten Nettoerlöspotentiale richten sich nach der jeweiligen Marktsituation und können von daher von den genannten Werten abweichen, im Einzelfall auch erheblich.

Die Einrechnung der genannten Nettoerlöspotentiale setzt  teilweise die vorherige Schließung oder Aufgabe der Einrichtung  und Ersatzbauten oder Nutzung anderer Räumlichkeiten voraus (z. B. Neubau eines Hallenbades durch die Stadtwerke Haan GmbH).

 

Hinweis: Eine unmittelbare Aufrechnungsmöglichkeit mit den o. a. Maßnahmen ist nicht gegeben, weil diese Einnahmen  vorrangig für den Schuldenabbau einzusetzen sind. 

 

 

2.3 Ausgabenreduzierungen:

 

Durch die in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen bzw. durch die Schließung von Einrichtungen konnten die laufenden Ausgaben erheblich reduziert werden.  Dieser positive Trend wird bei Durchführung weiterer Maßnahmen fortgesetzt, allerdings durch die steigenden Energiekosten teilweise aufgefangen. 

 

In diesem Zusammenhang sind auch Überlegungen zum Hallenbad, zum öffentlichen Personennahverkehr, zur VHS usw. erforderlich.

 

Außerdem ist die gesamte Zuschussgewährung erneut auf den Prüfstand zu stellen.

 

 

2.4 Verwaltungsorganisation/Personalkosten

 

Seit Vorlage des Personalentwicklungskonzeptes (siehe Anlage 4) im Jahre 2006 wurde die Verwaltungsorganisation wie folgt geändert:

 

- Zuordnung des Amtes für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Kultur (Amt 23) zum Bürgermeister unter Wegfall der Amtsleiterstelle 23

- Zusammenlegung der Ämter 20 + 21 unter Einbeziehung des NKF-Teams

- Auflösung des Amtes 40 (Schule, Sport + Kultur) und Eingliederung in die Ämter 23 bzw. 51

- Auflösung des Rechnungsprüfungsamtes (Beauftragung des Kreises)

 

Zur Zeit untersucht die Gemeindeprüfungsanstalt  das Amt für Jugend, Soziales und Schule. Das Ergebnis der Organisationsuntersuchung soll am 16.10.2012 im AK Personal- und Organisationsentwicklung präsentiert werden.

 

Durch den Wechsel des Planungsamtsleiters in eine andere ka Kommune und das bevorstehende Ausscheiden von zwei weiteren Führungskräften im Baudezernat in den nächsten zwei Jahren soll die Zahl der Ämter und damit auch die der Führungskräfte weiter reduziert werden. Über die ersten Weichenstellungen in diese Richtung soll im Beisein des neuen Baudezernenten ebenfalls am 16.10.2012 beraten werden.

 

Zusätzliche Veränderungen können sich durch das bevorstehende Ausscheiden von weiteren Führungskräften in den nächsten Jahren ergeben.

 

Dazu wird fortwährend geprüft, inwieweit durch Kooperationen, Ausgliederungen bzw. die Beauftragung von Dritten weitere Einsparungsmöglichkeiten bestehen.  

 

Die Zahl der Stellen konnte nur bedingt reduziert werden, weil  aufwändige zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung übertragen wurden. Bei der Stellenausweisung für die Gesamtverwaltung bedeutet dies, dass zwar 20,3 Stellen eingespart werden konnten, durch die unten aufgeführten   Ausweisungen aber 15,2 Stellen zusätzlich ausgewiesen werden mussten und daher nur eine tatsächliche Stellenverringerung von 5,1 Stellen seit 2009 (vorher ist ein Vergleich durch die Vollzeitverrechnung im NKF nicht möglich) erfolgen konnte.

 

So wurden in den letzten Jahren Stellen für folgende Aufgaben ausgewiesen:

 

-  Bildung und Teilhabe (2,4 Stellen)

-  Jugendhilfeplanung (1,0 Stellen)

-  Aufsuchende Jugendarbeit (1,0 Stellen)

-  Prävention (0,5 Stellen)

-  Seniorenbeirat (0,3 Stellen)

 

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass durch eine veränderte Stellenausweisung  bei den Beamten (Ausweisung von Stellen für Beamte in der Probezeit/ wirkt sich derzeit nur bei der Feuerwehr aus) 4 Stellen zusätzlich ausgewiesen werden mussten (keine Auswirkungen auf die Personalkosten).  Durch die geänderten Anforderungen bzw. eine Neuberechnung des Personalschlüssels  bei der Feuerwehr mussten seit 2007 allerdings weitere 6 Stellen bei der Feuerwehr (mit Auswirkungen auf die Personalkosten) ausgewiesen werden. 

 

 

 

3. Fazit:

 

Auch unter Berücksichtigung der Realisierung von verschiedenen der o. a. Einnahmemöglichkeiten und Reduzierung von Kosten sieht  die Verwaltung  als Hauptfinanzierungsmöglichkeit der aufgeführten Maßnahmen nur die Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer.

 

Die Entscheidung über die Priorität der einzelnen Maßnahmen liegt bei der Politik. Die Verwaltung geht davon aus, dass - sollte nicht ein anderweitiger Beschluss gefasst werden – die Realisierung der Maßnahmen in der vorgesehenen Reihenfolge erfolgen soll.

 

In Anbetracht der geschätzten Kosten und der aufgeführten Mehreinnahme pro 10 Punkten bei den Steuern ist schnell erkennbar, dass bereits für die Durchführung der geplanten Straßensanierungen und der Hochbaumaßnahmen bis zur Priorität 4 eine Erhöhung der Realsteuern um ca. 30 – 40 Punkte erforderlich sein wird. 

 

Die Verwaltung erwartet von der Politik vor Eintritt in die Haushaltsplanberatungen 2013 eine Entscheidung über die Prioritäten und im Rahmen der dann anstehenden Beratungen zum Haushalt und zum Finanzplan für die Jahre 2014 -  2017 entsprechende Beschlüsse des Rates zu den Realsteuern. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die bisher nicht eingeplante Abundanz-Abgabe, sollte sie 2014 beschlossen werden,  zu einer erheblichen Verschlechterung der Haushaltssituation führen würde. 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der in der Tabelle 1 aufgeführten Reihenfolge der durchzuführenden Baumaßnahmen zu.

Der Rat stimmt der in der Tabelle 2 aufgeführten Reihenfolge der durchzuführenden Straßensanierungen zu.

 

alternativ:

Die Reihenfolge der durchzuführenden Baumaßnahmen/Straßensanierungen wird wie folgt geändert: