Sachverhalt:

Aufgrund des Landesgesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) vom 09.12.2011 werden vom Land Konsolidierungshilfen an die teilnehmenden Kommunen ausgezahlt.

Nach §1 des Stärkungspaktgesetzes beteiligen sich die Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen.

In ihrer Kabinettsitzung am 16.07.2013 hat die Landesregierung Eckpunkte der Solidaritätsumlage beschlossen.

 

Mit der Solidaritätsumlage sollen ab 2014 bis 2020 steuerstarke Kommunen (nachhaltig abundante Gemeinden) einen Beitrag zur Finanzierung des Stärkungspakts Stadtfinanzen leisten (181,6 Mio Euro in 2014). Die Stadt Haan soll 2014 mit einer Solidaritätsumlage von 2,838 Mio Euro belastet werden. Es ist eine jährliche Neufestsetzung vorgesehen.

 

Nach den bekannten Informationen ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf im Herbst in den Landtag eingebracht wird. Die Beschlussfassung ist bis Ende 2013 und die Bescheiderteilung Anfang 2014 zu erwarten. Die Bescheiderteilung ist Voraussetzung für die Einreichung der Klage.

 

Vertreter/innen der von der Solidaritätsumlage betroffenen Städte haben in Ihrer Zusammenkunft am 04.09.2013 in Plettenberg über den in Ihren Gemeinden bestehenden Beratungsstand berichtet. Dies betraf u.a. die Durchführung von Protestaktionen sowie die Vorbereitung eines Klageverfahrens.

 

Es bestand bei den Anwesenden die Bereitschaft, sich bei Ihren örtlichen Entscheidungsgremien für ein gemeinsames Klageverfahren einzusetzen. Die Entscheidung über die Koordination und Konkretisierung des Klageverfahrens wird federführend bei der Stadt Düsseldorf unter dem Vorbehalt der dort noch Ende September anstehenden Beratung im Rat gesehen. Nach den bisherigen Gesprächen bzw. der Bewertung der Anwesenden wurde für die Beauftragung die Kanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner aus Düsseldorf favorisiert. Dieses Meinungsbild entspricht auch dem Besprechungsergebnis in der letzten Kämmerertagung des Kreises Mettmann am 29.08.2013.

 

Die betroffenen Gemeinden werden eine Vernetzung zur Weitergabe von Informationen und zur Steuerung von Abstimmungsprozessen realisieren.

 

Nach heutigem Stand wird die Solidaritätsumlage bei der Stadt Haan dazu führen, dass der für das Jahr 2020 geplante Haushaltsausgleich nicht mehr zu erreichen ist.

 

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, sich dem vorgesehenen Klageverfahren anzuschließen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Klage gegen einen Bescheid einzureichen, mit welchem die Stadt Haan zur Leistung der Solidaritätsumlage herangezogen wird. Es ist der Verwaltung freigestellt, das Klageverfahren im Hinblick auf Musterprozesse anderer Städte ruhend zu stellen und  / oder sich im Verbund mit gleichfalls betroffenen Städten an den Musterprozessen zu beteiligen.