Sachverhalt:

 

Für die Beratung der Haushaltssatzung 2014 werden noch folgende Unterlagen vorgelegt:

 

1.    Änderungen bzw. Verwaltungsvorschläge zu dem Entwurf der Haushaltssatzung 2014 (Anlage 1)

 

2.    Antrag der Stadtverordneten Frau Meike Lukat vom 05.02.2014: “Der HFA/Rat beschließt in Produkt 090110 „Räumliche Planung und Entwicklung“ zur laufenden Nummer 13 die dort eingestellten Mittel unter der Bezeichnung „Verkehrsuntersuchung pauschal“ als zweckgebunden auszuweisen mit der Bezeichnung „Verkehrsentwicklungsplan Stufe II mit LKW-Konzept.“

Anlage 2: Antrag vom 05.02.2014.

 

3.    Antrag der Stadtverordneten Frau Meike Lukat vom 05.02.2014: „Der HFA/Rat beschließt im Produktbereich 15 „Wirtschaft und Tourismus“ eine Produktgruppe „Tourismus“ mit einer Mittelbereitstellung in Höhe von 5.000,--€ einzustellen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt unter Vorbehalt des Fachausschusses des WLA nachdem ein Handlungskonzept „Tourismusförderung“ vorgelegt wurde.“

Anlage 3: Antrag vom 05.02.2014.

 

4.    Antrag der Stadtverordneten Frau Meike Lukat vom 07.02.2014: „Der HFA/Rat beschließt im Produktbereich 050120 für das Integrationsprojekt „Interkulturelle Gärten“ eine Mittelbereitstellung in Höhe vom 4.248,94 € Die Mittelfreigabe erfolgt, sobald der Caritasverband die Förderzusage durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten hat.“

Anlage 4: Antrag vom 07.02.2014 mit Sachstandsbericht der Verwaltung vom 18.02.2014.

 

5.    Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 16.02.2014:

„1. Im Rahmen der Sanierung der B 228 wird ein Radweg (Kampstraße bis Kreisverkehr) angelegt. Die zusätzlichen notwendigen Mittel, die nach Schätzungen der Verwaltung rund 40.000 € betragen, werden im Haushalt 2014 bereitgestellt und so etatisiert, dass sie ggf. bis zur Verwirklichung der Maßnahme auch in den Folgejahren zur Verfügung stehen.

2. Nach Sanierung der B 228 stehen vor den Häusern 22 bis 44 zukünftig keine Parkplätze mehr zur Verfügung, damit der Fahrradschutzstreifen stadteinwärts (Kreisverkehr bis Einmündung Wiesenstraße) realisiert werden kann.“

Anlage 5:  Antrag vom 16.02.2014.

 

6.    Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 17.02.2014: „Für die Kernsanierung der Außentoiletten an der Gruitener Grundschule werden die von der Verwaltung genannten 125.000 EUR im Haushalt 2014 bereitgestellt.“

Anlage 6: Antrag vom 17.02.2014.

 

7.    Antrag der GAL – Haan / Ratsfraktion vom 19.02.2014:

„1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Stufenplan für die schrittweise Sanierung / Erweiterung der GGS/OGS Gruiten zu erstellen.

2. Für die Realisierung der ersten Stufe werden im Haushalt 2014 entsprechende Mittel eingestellt.“

 

8. Antrag der Stadtverordneten Frau Meike Lukat vom 21.03.2014:

   „Der HFA beauftragt die Verwaltung die Planungs- und Investitionskosten zur Errichtung von Parkplätzen am Ortseingang Gruiten Dorf zu ermitteln, um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen und so Gruiten Dorf vom Verkehr nachhaltig zu entlasten. Diese finanziellen Mittel sind in den Haushalt 2014 einzustellen.“

 

 

 

Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für  Investitionen im Finanzplan (kameraler Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten)
hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2013 nach 2014

 

Sachverhalt:

Ermächtigungen (=  Haushaltsmittel) für Auszahlungen für Investitionen bleiben grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Das bedeutet, dass noch nicht in Anspruch genommene aber weiterhin erforderliche Ermächtigungen in das Folgejahr übernommen, d. h. übertragen werden müssen. Sie erhöhen dann die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Nur dieses Verfahren stellt sicher, dass für die dann im Folgejahr erforderlichen Auszahlungen für Investitionen auch die Liquidität eingeplant und verfügbar gemacht wird.

Gemäß § 22 Abs. 4 der Gemeinhaushaltsverordnung NRW ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan 2014 vorzulegen. Es sollen Ermächtigungen aus 2013 für Auszahlungen für Investitionen von rd. 7,1 Mio. EUR nach 2014 übertragen werden (siehe Anlage 9). Aufgrund des noch aufzustellenden Jahresabschlusses  2013 können sich die Beträge verändern.

Die Übertragungen erhöhen die Auszahlungsermächtigungen im Finanzplan 2014. Die jetzt zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen werden durch dafür vorhandene liquide Mittel finanziert.

 

Beschlussvorschläge

 

Zu a)  Stellenplan der Stadt Haan  für 2014

           Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 10/191/2014:

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf verabschiedet.

Den unter 2.4 aufgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird zugestimmt.

Der Weitergewährung der Leistungsentgelte an die Beamten wird zugestimmt.

 

Zu b)  Haushaltssicherungskonzept 2010 ff.

           Beschlussvorschlag:

Das Haushaltssicherungskonzept – bis 2020 für den Ergebnisplan und für 2014 bis 2017 für die Auszahlungen für Investitionen zuzüglich der 2019 eingeplanten Bau- und Einrichtungskosten für den Neubau des Gymnasiums am Altstandort – wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.03.2014 ergibt.

Zu b)  Hebesatz-Satzung für 2014

           Beschlussvorschlag  gemäß Vorlage 20/043/2014/1

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2014 wird mit folgenden Steuersätzen beschlossen:

              Grundsteuer A            209 v. H.          - land- und forstwirtschaftliche Betriebe -

              Grundsteuer B            413 v. H.          - bebaute und unbebaute Grundstücke -

              Gewerbesteuer           411 v. H.         

 

Zu b)  Haushaltssatzung 2014

           Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.03.2014 ergibt.

 

 

 

Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für  Investitionen im Finanzplan (kameraler Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten)
hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2013 nach 2014

 

Beschlussvorschlag:

Die Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen von 2013 nach 2014 entsprechend der Anlage 9  zu dieser Vorlage wird zur Kenntnis genommen.