hier: Aufstellungsbeschluss, § 2 (1) BauGB,
Beschluss der Planungsziele,
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung, § 3 (1) BauGB
Sachverhalt:
Sachverhalt:
In der jüngeren Vergangenheit ist die Zahl der Flüchtlinge nach
Deutschland stark angestiegen. Die Kommunen sind verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge / Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass die Zahl der Unterbringungsfälle für
Asylbewerber / Flüchtlinge auf hohem Niveau bleiben wird. Für die der Stadt
Haan zugewiesenen Personen reichen die vorhandenen Unterkünfte nicht aus.
Seitens der Verwaltung wurde bis Ende des Jahres 2016 ein Defizit von rd. 150
Unterbringungsplätzen ermittelt.
Der Rat der Stadt Haan hat sich mit Beschluss vom 06.05.2014 für eine
bedarfsorientierte Beseitigung des Unterbringungsdefizits unter Einbeziehung
einer Entwicklung am Standort Kampstraße ausgesprochen.[1] Vorrausgegangen war
eine das Stadtgebiet umfassende Analyse möglicher Unterbringungsstandorte /
Unterbringungsmöglichkeiten durch die Verwaltung. Um den Standort Kampstraße
entsprechend städtebaulich entwickeln zu können, ist die Einleitung der im
Beschlussvorschlag genannten Bauleitplanverfahren erforderlich. Die jeweiligen
Plangebiete und die Begründung sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
Die Begründung ist Anlage 3 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 180
"Kampheider Straße", die Aufstellung der 34. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich „Kampheider Straße“ sowie die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB in Form einer öffentlichen
Diskussionsveranstaltung zu beschließen. Nach erfolgtem Beschluss werden die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)
BauGB von der Aufstellung der Planung unterrichtet und zur Äußerung
aufgefordert und die Planung der Bürgerschaft im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung
vorgestellt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen fließen in die
Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs ein. Ebenso sind die erforderlichen
Fachgutachten zur Bauleitplanung zu erarbeiten (Umweltbericht / Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag / Artenschutz, Entwässerung, evtl. Altlasten, Schall). Der Entwurf
des Bebauungsplans wird anschließend zusammen mit der Begründung und den
Fachgutachten dem Ausschuss mit der Empfehlung zur Durchführung der Offenlage
gemäß § 3 (2) BauGB vorgelegt.
[1] siehe Vorlage Nr. 65/070/2014 „Unterbringungskonzept für Asylbewerber in der Stadt Haan“ für den Rat der Stadt Haan am 06.05.2014
Beschlussvorschlag:
"1. Die
34. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Kampheider Straße" ist
gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich
der Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder
teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647 und 285. Die genaue Festlegung
des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 180 "Kampheider Straße" ist gemäß § 2 (1) BauGB im
Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet
sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der Kampheider Straße. Es
umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder teilweise die städtischen
Flurstücke 646, 647 und 285. Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
3. Den
Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind
dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen.
4. Die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer
öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf
die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen.“
Finanz. Auswirkung:
Für die Planung entstehen voraussichtlich Kosten in der Höhe von rd. 25.000
Euro. Haushaltsmittel stehen unter dem Sachkonto 090110 „Räumliche Planung und
Entwicklung“ zur Verfügung.