hier: Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 6 BauGB
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Haan hat am 16.12.2014 die
30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str.“
beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung eines
Sondergebietes „Baumarkt“, die Ausweisung einer Fläche für ergänzende, kleinere
Fachmärkte sowie die Ausweisung einer Wohnbaufläche im südlichen Plangebiet.
Die Planunterlagen wurden mit Schreiben vom 21.01.2015 an die Bezirksregierung
Düsseldorf zur Genehmigung verschickt. Mit Schreiben vom 17.04.2015 wurde die
Genehmigung erteilt (s. Anlage 1). Als Nebenbestimmung wurde eine redaktionelle
Ergänzung in der Begründung vorgegeben. So sind in der Begründung noch Angaben
zur artenschutzrechtlichen Prüfung anzuführen. Die Änderungen wurden bereits
mit der Bezirksregierung Düsseldorf vor Erteilung der Genehmigung abgestimmt.
Die redaktionell ergänzte Begründung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die
Ergänzungen befinden sich auf den Seiten 15-16 der Begründung und wurden gelb
hinterlegt (in der kopierten Anlage grau). Die Begründung erhält zudem als neue
Anlage 4 die im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 34, 1.
Änderung erarbeitete Artenschutzprüfung mit Stand vom 15.02.2014. Sie ist
dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt worden, wobei sie aufgrund ihres
Umfanges und der farbigen Darstellungen nur dem Ratsinformationssystem zu
entnehmen ist.
Die Anlagen 1-3 der Begründung wurden dieser
Sitzungsvorlage nicht mehr beigefügt, da diese bereits im Rahmen der
Beschlussfassung zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes am 16.12.2015
(61/027/2014) dem Rat vorgelegen haben.
Beschlussempfehlung
Bevor die 30. Änderung des
Flächennutzungsplanes öffentlich bekannt gemacht werden kann und somit wirksam
wird, muss der Rat der Stadt Haan die redaktionellen Änderungen zustimmend zur
Kenntnis nehmen. Entsprechend empfiehlt die Verwaltung, den entsprechenden
Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Die redaktionell geänderte Begründung zur.
30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str.“
mit Stand vom 27.04.2015 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.