hier: Aufstellungsbeschluss, § 2 (1) BauGB
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung, § 3 (1) BauGB
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr hat in seiner Sitzung am 30.04.2015 beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt den Standort für den Kindergarten
Bachstraße gemäß Variante 1 weiter zu entwickeln. Die in der Diskussion
vorgebrachten Anregungen zur Wohnbebauung werden in der weiteren Planung durch
die Verwaltung eingearbeitet.“
Die
Anregungen bezogen sich im Wesentlichen auf die folgenden Punkte:
- Es wurde angeregt zu
prüfen, ob der Spielplatz zwischen dem Schulpavillon und der Bachstraße
ersatzweise an anderer Stelle untergebracht werden kann.
- Hinsichtlich der
topografischen Begebenheiten des Areals wurde ein Höhenschnitt des
Geländes gewünscht.
- Klimaschutzziele sollten in
der Planung berücksichtigt werden.
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit den
städtebaulichen Entwurf gem. Variante 1 überarbeitet und den
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und die
Neuaufstellung eines Bebauungsplans erstellt.
Der heute noch
zwischen dem Schulpavillon und der Bachstraße gelegene öffentliche Spielplatz
kann in das KITA-Gelände integriert werden, entfällt dann allerdings als
öffentlicher Spielplatz. Der vorhandene, im Wald gelegene Spielplatz
nordöstlich des Plangebiets, bzw. westlich des Sanddornweges wird über eine
Fußwegeverbindung an das Plangebiet angeschlossen. Für Kinder bestehen somit
Spielmöglichkeiten im Bereich des neugeplanten Wohnangers und des nahgelegenen
„Waldspielplatzes“ westlich des Sanddornweges. Im Rahmen der Erstellung eines
Spielflächenleitplanes für das gesamte Stadtgebiet ist zu prüfen, ob und ggfs.
wie der „Waldspielplatz“ aufgewertet werden kann.
Zur Verdeutlichung der topografischen
Verhältnisse wurden zwei Geländeschnitte skizzenhaft erstellt (s. Anlage 5).
Grundsätzlich berücksichtigt der Entwurf mit
der Ausrichtung der Gebäude in solarenergetisch günstige Himmelsrichtungen
wesentliche Voraussetzungen für einen reduzierten Primärenergiebedarf der
Bebauung. Weitere Einzelheiten werden im Rahmen der Erstellung des
Rechtplanentwurfs geregelt.
Formal sind das Aufstellungsverfahren zur
35. FNP-Änderung und zum Bebauungs-plan Nr. 183 zwei separate
Bauleitplanverfahren. Zur Vereinfachung sind sie in dieser Beschlussvorlage
zusammen aufgelistet, im weiteren Verfahren werden sie jedoch getrennt zur
Beratung vorgelegt.
Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 (1) BauGB werden in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung
für beide Verfahren gemeinsam durch-geführt. Die Planunterlagen werden wie
üblich auf die Dauer von 14 Tagen im Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht
öffentlich ausgelegt.
Beschlussvorschlag:
1. Die
35. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bachstraße" ist gemäß §
2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet
liegt im Stadtbezirk Unterhaan und umfasst das Areals des ehemaligen
Schulstandortes „Grundschule Bachstraße“. Die Bachstraße bildet die südlich
Plangebietsgrenze. Westlich und östlich wird das Plangebiet von der vorhandenen
Wohnbebauung entlang der Bachstraße umgrenzt. Die nördliche Grenze wird durch
die bewaldete Tallage des Sandbaches, bzw. den Geltungsgereich des
Landschaftsschutzgebiets gebildet. Die Gesamtfläche des Plangebiets (Gemarkung Haan,
Flur 31, Flurstücke 384, 385 (tlws.), 471 und Flur 42, Flurstücke 496, 497,
754, 923 tlws.) beträgt ca. 13.900 m².
2. Der
Bebauungsplan Nr. 183 "Bachstraße" ist gemäß § 2 (1) BauGB im
Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet
liegt im Stadtbezirk Unterhaan und umfasst das Areals des ehemaligen
Schulstandortes „Grundschule Bachstraße“. Die Bachstraße bildet die südlich
Plangebietsgrenze. Westlich und östlich wird das Plangebiet von der vorhandenen
Wohnbebauung entlang der Bachstraße umgrenzt. Die nördliche Grenze wird durch
die bewaldete Tallage des Sandbaches, bzw. den Geltungsgereich des
Landschaftsschutzgebiets gebildet. Die Gesamtfläche des Plangebiets (Gemarkung Haan,
Flur 31, Flurstücke 384, 385 (tlws.), 471 und Flur 42, Flurstücke 496, 497,
754, 923 tlws.) beträgt ca. 13.900 m².
3. Den
Planungszielen der 35. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich
„Bachstraße" und des Bebauungsplans Nr. 183 "Bachstraße“ entsprechend
den als Anlage beiliegenden Begründungen wird zugestimmt.
4. Die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB für beide
Bauleitplanverfahren wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung
durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich
auszulegen.
Finanz. Auswirkung:
keine