hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr des Rates der Stadt Haan (SUVA) hat am 25.11.2014 den Beschluss
gefasst, die 34. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Kampheider
Straße" und den Bebauungsplan (BP) Nr. 180 "Kampheider Straße"
aufzustellen sowie den Beschluss der Planungsziele und über die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.
Der auf Grundlage der Planungsziele erarbeitete
Vorentwurf der 34. Änderung des FNPs in der Fassung vom 29.04.2015 und
Vorentwurf des BP Nr. 180 „Kampheider Straße" in der Fassung vom
09.06.2015 (jeweils Planzeichnung) sind den Anlagen 1 und 2) zu
entnehmen.[1]
Zur 34. Änderung des FNP wurde mit Schreiben
vom 30.04.2015 die landesplanerische Anfrage zur Anpassung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) auf
dem Dienstweg an die Bezirksregierung Düsseldorf versendet.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wurde in Form einer
Diskussionsveranstaltung am 10.06.2015 im Forum der Katholischen Pfarrgemeinde
St. Chrysanthus und Daria in Haan durchgeführt. Ergänzend lagen die Planunterlagen
in der Zeit vom 10.06.2015 bis zum 26.06.2015 im Flur des Amtes für Stadtplanung
und Bauaufsicht öffentlich aus.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 22.06.2015 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung
beteiligt. Den Trägern öffentlicher Belange, den Nachbarkommunen und sonstigen
Beteiligten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 24.07.2015 gegeben.
2. Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
a) Anregungen der
Öffentlichkeit im Verfahren nach § 3 (1) BauGB
Auf o. g. Diskussionsveranstaltung wurde im
Amtsblatt der Stadt Haan, seitens der örtlichen Presse, als Veranstaltungshinweis
auf der Internetseite der Stadt Haan, sowie mit Plakaten, die im Umfeld des
Plangebiets aufgestellt wurden, hingewiesen. Der Einladung sind rd. 40 Bürgerinnen
und Bürger gefolgt. Das Protokoll zu o. g.
Veranstaltung ist Anlage 3 zu entnehmen. Im Nachgang zur
Diskussionsveranstaltung sind zudem noch schriftliche Anregungen vorgebracht
worden. Diese sind mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in Anlage
4 zu entnehmen. Aus Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten
der Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische
Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Die Träger öffentlicher Belange wurden in o.
g. Schreiben über die Planungsabsichten informiert und dazu aufgefordert, sich
zur Planung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung
zu äußern. Die beteiligten Behörden und Stellen, ihre vorgebrachten Anregungen
und die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Anlage 5 zu entnehmen.
Aufgrund der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der zwischenzeitlich beauftragten
Fachgutachten hat die Verwaltung ein geändertes Städtebauliches Konzept mit
Stand von Oktober 2015 erarbeitet siehe Anlage 6.
Die Änderungen stellen sich im Wesentlichen
wie folgt dar:
·
Um die
Weidengruppe im Nordosten des Plangebiets besser schützen zu können, erfolgt
der Ausbau der von der Kampheider Straße abgehenden Verkehrsfläche auf eine
Zielbreite von 5 m nun nicht mehr unter Einbeziehung von südlich, sondern von nördlich
an die Verkehrsfläche angrenzenden Flächen. Hierzu wird das Flurstück 253 auf
einer Tiefe von rd. 1,5 m in das Plangebiet mit einbezogen. Eine
Straßenbeleuchtung kann innerhalb der Straßenverkehrsfläche oder der
Gemeinbedarfsfläche errichtet werden.
·
In
Bezug auf die Beseitigung der Niederschlagswässer sind nicht nur die im
Plangebiet anfallenden Niederschlagswässer, sondern auch die Niederschlagswässer
der Kampheider Straße zu berücksichtigen, die derzeit in die Versicherungsmulde
im Norden des Plangebiets eingeleitet werden. Bei den topografischen
Gegebenheiten ist aus wirtschaftlichen Gründen nur eine Anordnung der
Entwässerungsanlagen im Norden des Plangebiets sinnvoll, weswegen die zusätzliche
Entwässerungsanlage nun dort vorgesehen ist.
·
Im
Zusammenhang mit den z. T. hohen Schallimmissionen im Plangebiet wurden die
Gemeinschaftsunterkünfte nunmehr so angeordnet, dass ggf. nicht-massive
Bauteile, in denen Schlaf- und Aufenthaltsräume untergebracht werden sollen,
außerhalb des Lärmpegelbereichs IV liegen. In diesem Zusammenhang wurde auch
die Anpflanzfläche, die einen Sichtschutz zwischen der geplanten Nutzung und
der südlich gelegenen Wohnbebauung sicherstellen soll, nach Süden verschoben.
·
Um ein
besseres Einfügen in die Landschaft zu ermöglichen und dem Begriff der
Gartenstadt besser gerecht zu werden, wurden - neben der unter Punkt 1
genannten Änderung zum besseren Schutz der landschaftsbildprägenden
Weidengruppe - weitere Maßnahmen zur Eingrünung des Plangebiets vorgesehen.
·
Um die
durch die Planung verursachten Eingriff in Natur und Landschaft vor Ort
ausgleichen zu können, wurde südlich der Sichtschutzanpflanzung eine Sukzessionsfläche
vorgesehen. Um keine Restflächen entstehen zu lassen, wurde Flurstück 647
hierzu bis zur südlichen Grundstücksgrenze einbezogen, wodurch sich auch in
diesem Bereich das Plangebiet vergrößert hat. Es ergibt sich ein
Kompensationsüberschuss. Die über den Eingriffe hinausgehenden Ökopunkte können
zu einem späteren Zeitpunkt für Eingriffe durch andere Bebauungspläne
herangezogen werden.
·
Die
innere Erschließung wurde so geändert, dass Fußgänger unabhängig von der
Kampheider Straße, die nur über einen einseitigen Fußweg verfügt, an das
Wegenetz angebunden sind. Die Zuwegung zur Kampheider Straße ist für die
Feuerwehr vorgesehen.
3.
Erarbeitung
der Bauleitplanentwürfe
Auf der Grundlage des geänderten
Städtebaulichen Konzepts wurden Bauleitpläne wie folgt erarbeitet:
a) Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
Es wurde ein Entwurf der 34. Änderung des
FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 06.11.2015 erarbeitet.
Die Ziele und Zwecke der Planung sind im Detail dem Planentwurf, der Begründung
und dem als separater Teil der Begründung erarbeiteten Umweltbericht zu
entnehmen (s. Anlagen 7 und 8).
b) Bebauungsplanentwurf
Es wurde ein Entwurf des Bebauungsplans
„Kampheider Straße“ in der Fassung vom 06.11.2015 erarbeitet.
Die Änderungen gegenüber dem Vorentwurf betreffen
u. a. folgende Punkte:
·
Die
Grundflächenzahl wurde von 0,3 auf 0,4 erhöht. Mit der geringeren GRZ des
Vorentwurfs sollte sicher gestellt werden, dass die ehemals großzügig gefassten
überbaubaren Grundstücksflächen nur begrenzt in Anspruch genommen werden
können. Dies wurde im Entwurf durch enger gefasste Baugrenzen sicher gestellt.
·
Die
Erhaltungsfläche im Bereich der Weiden wurde durch die Festsetzung von den hier
zu erhaltenen Einzelbäumen geändert. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass die
Mulde im Bedarfsfall weiterhin zu Entwässerungszecken genutzt werden kann.
Die Ziele und Zwecke der Planung sind im
Detail dem Bebauungsplanentwurf, der Begründung und dem als separater Teil der
Begründung erarbeiteten Umweltbericht, zu entnehmen (s. Anlagen 9 und 10).
Im Rahmen des Umweltberichtes wurde zudem die Eingriffs-/Ausgleichthematik
gemäß § 1a (3) BauGB integriert bearbeitet. Des Weiteren wurde eine
Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsanalyse, eine Schalltechnische
Untersuchung und ein Hydrogeologisches Gutachten erstellt, deren Ergebnisse in
die Begründung eingeflossen sind.
Aufgrund des Umfanges und der häufig
farbigen Darstellungen wurden die Anlagen I-III dieser Sitzungsvorlage nicht als
Kopie beigefügt. Den Sprechern der Fraktionen im SUVA wird jeweils ein
gedruckter Entwurf der Bauleitpläne und ein farbiger Ausdruck der nicht
vervielfältigten Anlagen zur Begründung für die Beratungen in den Fraktionen
zur Verfügung gestellt. Sämtliche Unterlagen sind zudem im Ratsinformationssystem
einsehbar.
4.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten
Entwurf der 34. Änderung des FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ in der Fassung
vom 06.11.2015 mit seiner Begründung in der Fassung vom 06.11.2015 und dem
Entwurf des BP Nr. 180 „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 06.11.2015 und
seiner Begründung in der Fassung vom 06.11.2015 zuzustimmen und deren
öffentliche Auslegung mit den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3
(2) BauGB zu beschließen. Nach erfolgtem Beschluss werden die beiden vorgenannten
Bauleitpläne für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Als bereits
vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Haan wesentliche, umweltbezogene
Stellungnahmen sollen die Schreiben des Kreises Mettmann vom 21.07.2015, der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 13.07.2015 und 17.07.2015, des Geologischen
Diensts NRW vom 25.06.2015, des Bergisch Rheinischen Wasserverbandes vom
26.06.2015, der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf vom 15.07.2015, der Handwerkskammer
Düsseldorf vom 24.07.2015, von Westnetz vom 20.07.2015, der Bezirksregierung
Arnsberg, Abt. 6, Bergbau und Energie vom 13.07.2015 und der AGNU Haan vom
13.07.2015 mit ausgelegt werden (siehe Anlage 11).
Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden
gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe
einer Stellungnahme gebeten.
Des Weiteren wird gemäß § 34 (5) LPlG der
Bezirksregierung Düsseldorf vor der öffentlichen Auslegung ein Exemplar des
Offenlageentwurfes zur abschließenden landesplanerischen Stellungnahme
übersandt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen sowie
sämtliche bisher vorgebrachten Anregungen werden nach Abschluss der
vorgenannten Verfahren geprüft und anschließend von der Verwaltung dem Stadtrat
zur Beratung und Entscheidung über den Satzungsbeschluss vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Kampheider Straße“ in der Fassung vom
06.11.2015 mit seiner Begründung in der Fassung vom 06.11.2015 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der
Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder
teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647, 285 und 253. Die genaue Festlegung
des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 180 „Kampheider Straße“ in der
Fassung vom 06.11.2015 mit seiner Begründung in der Fassung vom 06.11.2015 wird
zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Haan Ost
südlich der Landstraße und westlich der Kampheider Straße. Es umfasst in der
Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder teilweise die städtischen Flurstücke 646,
647, 285 und 253. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt
durch die Planzeichnung.
3. Die beschlossenen Entwürfe mit ihren jeweiligen Begründungen und
den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“
Finanz. Auswirkung:
keine