Sachverhalt:

 1./  Bisheriges Verfahren

Der Rat der Stadt Haan hat am 24.06.2008 die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59b/II „Stadtmitte-West“ beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.01.2009 beteiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die Auslegung wurde am 16.01.2009 ortsüblich bekannt gemacht und erfolgte vom 26.01.2009 bis zum 27.02.2009.

 

 

2./ Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Verfahren nach § 4 (2) BauGB wurden seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände und Bürger nur durch den Kreis Mettmann, Untere Bodenbehörde und durch die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Anregungen vorgetragen. Eine Übersicht über die beteiligten Behörden sowie die Abwägung über die vorgebrachten Anregungen incl. einer Kopie der Anschreiben sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Anregungen des Kreises Mettmann, Untere Bodenbehörde führen zu einer Ergänzung des Planentwurfs und der Begründung. Da durch die Ergänzung jedoch nicht die Grundzüge der Planung betroffen sind, wurde der geänderte Entwurf gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB nur der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden erneut vorgelegt. Ihnen wurde in der Zeit vom 09.03.2009 bis zum 20.03.2009 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahren wurden keine Anregungen vorgetragen. Eine Übersicht über die Beteiligten ist ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

3./ Planentwurf

Aufgrund der Anregungen des Kreises Mettmann erfolgten Ergänzungen in der Planzeichnung und in der Begründung. Der nunmehr zum Satzungsbeschluss anstehende Bebauungsplan und seine Begründung in der Fassung vom 02.03.2009 sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

4./ Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in der Anlage 1 zu folgen. Des weiteren empfiehlt die Verwaltung die 4.Änderung des Bebauungsplans Nr. 59b/II „Stadtmitte-West“ als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 02.03.2009 zu zustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59b/II durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 59b/II erhalten auch im Bereich seiner 4. Änderung ihre Rechtskraft. Sie werden im Änderungsbereich nur durch die zusätzlichen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen der 4. Änderung ergänzt bzw. es erfolgte die Streichung einer Nutzungsart.

 

Beschlussvorschlag:

1.      Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in den Beteiligungen nach § 4 (2) und § 4a (3) Satz 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.       Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59b/II „Stadtmitte-West“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 02.03.2009 wird zugestimmt.

 

          Das Plangebiet befindet sich im Ortszentrum der Stadt Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Dieker Straße im Norden, den oberen Neuen Markt sowie die Friedrichstraße im Osten, die Kaiserstraße im Süden und durch die Straße Neuer Markt im Westen. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage.

 

Finanz. Auswirkung:

 keine