hier:- Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3(2) , § 4(2), § 4a(3) S.4 BauGB
- Satzungsbeschluss, § 10(1) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Der
Rat der Stadt Haan hat am 24.06.2008 die öffentliche Auslegung der 4. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 59b/II „Stadtmitte-West“ beschlossen. Die berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
08.01.2009 beteiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die
Auslegung wurde am 16.01.2009 ortsüblich bekannt gemacht und erfolgte vom
26.01.2009 bis zum 27.02.2009.
2./ Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Verfahren nach § 4 (2) BauGB wurden
seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände und
Bürger nur durch den Kreis Mettmann, Untere Bodenbehörde und durch die
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Anregungen vorgetragen. Eine Übersicht
über die beteiligten Behörden sowie die Abwägung über die vorgebrachten
Anregungen incl. einer Kopie der Anschreiben sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die
Anregungen des Kreises Mettmann, Untere Bodenbehörde führen zu einer Ergänzung
des Planentwurfs und der Begründung. Da durch die Ergänzung jedoch nicht die
Grundzüge der Planung betroffen sind, wurde der geänderte Entwurf gemäß § 4a
(3) Satz 4 BauGB nur der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden
erneut vorgelegt. Ihnen wurde in der Zeit vom 09.03.2009 bis zum 20.03.2009
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahren
wurden keine Anregungen vorgetragen. Eine Übersicht über die Beteiligten ist
ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen.
3./ Planentwurf
Aufgrund der Anregungen des Kreises Mettmann erfolgten Ergänzungen in der Planzeichnung und in der Begründung. Der nunmehr zum Satzungsbeschluss anstehende Bebauungsplan und seine Begründung in der Fassung vom 02.03.2009 sind der Anlage 2 zu entnehmen.
4./ Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die
Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in der Anlage 1 zu folgen. Des
weiteren empfiehlt die Verwaltung die 4.Änderung des Bebauungsplans Nr. 59b/II
„Stadtmitte-West“ als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der
Fassung vom 02.03.2009 zu zustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung wird die
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59b/II durch Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen. Die
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 59b/II erhalten auch im Bereich seiner 4. Änderung ihre Rechtskraft. Sie
werden im Änderungsbereich nur durch die zusätzlichen textlichen und
zeichnerischen Festsetzungen der 4. Änderung ergänzt bzw. es erfolgte die
Streichung einer Nutzungsart.
Beschlussvorschlag:
1. Über die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in den Beteiligungen nach § 4 (2) und § 4a (3)
Satz 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der
Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59b/II „Stadtmitte-West“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 02.03.2009 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im Ortszentrum der Stadt Haan.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Dieker Straße im Norden,
den oberen Neuen Markt sowie die Friedrichstraße im Osten, die Kaiserstraße im
Süden und durch die Straße Neuer Markt im Westen. Die genaue Festsetzung des
räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage.
Finanz. Auswirkung:
keine