hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) BauGB,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des
Rates der Stadt Haan hat am 04.11.1999 den Aufstellungsbeschluss der 3.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ gefasst und
die Planungsziele beschlossen.
Am 27.01.2009 hat der Planungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan beschlossen, den
Aufstellungsbeschluss neu zu fassen um die Verfahrenserleichterungen des
§ 13 BauGB anwenden zu können; gleichzeitig wurde
beschlossen, den Entwurf der Bauleitplanung öffentlich auszulegen.
2./ Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
2.1./ Vorgebrachte Anregungen im
Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB
Die
öffentliche Auslegung der Planung wurde am 06.02.2009 im Amtsblatt der Stadt
Haan bekannt gemacht. Sie erfolgte im Zeitraum vom 16.02.2009 bis zum
20.03.2009
Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen
Ergebnis der Prüfung sind der Anlage 3 zu entnehmen.
2.1./ Vorgebrachte Anregungen im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 (2) BauGB
Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
öffentlichen Auslegung erfolgte mit Schreiben vom 03.02.2009 mit Frist zur
Abgabe der Stellungnahmen bis zum 20.03.2009.
Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen
Ergebnis der Prüfung sind ebenfalls der Anlage 3 zu entnehmen.
3./ Beschlussempfehlung und
weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in
dieser Sitzungsvorlage zuzustimmen, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans
Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ gem.
§ 10 (1) BauGB zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 07.11.2008 zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan kann die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.
Beschlussvorschlag:
1. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 07.11.2008 wird zugestimmt.
Das Plangebiet
befindet sich südlich des Ortszentrums der Stadt Haan. Der räumliche
Geltungsbereich wird begrenzt durch die Flächen zwischen der Bismarckstraße,
der Königstraße und der Moltkestraße bis zur östlichen Grenze der Flurstücke 82
und 91, Flur 22, Gemarkung Haan. Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.
Finanz. Auswirkung:
keine