Betreff
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a "Bismarckstraße/Moltkestraße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) BauGB,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Vorlage
61/024/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

1./  Bisheriges Verfahren

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 04.11.1999 den Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ gefasst und die Planungsziele beschlossen.

Am 27.01.2009 hat der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan beschlossen, den Aufstellungsbeschluss neu zu fassen um die Verfahrenserleichterungen des

§ 13 BauGB anwenden zu können; gleichzeitig wurde beschlossen, den Entwurf der Bauleitplanung öffentlich auszulegen.

 

 

2./  Ergebnisse der Beteiligungsverfahren

 

2.1./  Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB

 

Die öffentliche Auslegung der Planung wurde am 06.02.2009 im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt gemacht. Sie erfolgte im Zeitraum vom 16.02.2009 bis zum 20.03.2009

Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 

2.1./  Vorgebrachte Anregungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 (2) BauGB

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung erfolgte mit Schreiben vom 03.02.2009 mit Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 20.03.2009.

Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind ebenfalls der Anlage 3 zu entnehmen.

 

 

3./  Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zuzustimmen, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ gem.

§ 10 (1) BauGB zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 07.11.2008 zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan kann die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.       Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.       Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 07.11.2008 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortszentrums der Stadt Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Flächen zwischen der Bismarckstraße, der Königstraße und der Moltkestraße bis zur östlichen Grenze der Flurstücke 82 und 91, Flur 22, Gemarkung Haan. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.

 

Finanz. Auswirkung:

 keine