Betreff
Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden)
Vorlage
51/101/2015/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat in der Ratssitzung am 26.01.2015 den Tagesordnungspunkt               – Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler – abgesetzt und eine Fortschreibung der vorgelegten öffentlichen Beschlussvorlage                              Nr. 51/101/2015 vom 27.12.2015 bzw. Einbringung in die Sitzung des SIA am 17.02.2016 angekündigt.

 

 

Veränderungen Sicherheitsdienst:

 

Einen wesentlichen Bestandteil der Entgeltsbedarfsberechnung der Gebührensatzung für die städtischen Wohnungsunterkünfte stellen die Aufwendungen für den Sicherheitsdienst dar. Die Beschlussvorlage wurde unter dem 27.12.2015 erarbeitet und berücksichtigt von daher noch nicht die seit dem Jahreswechsel bestehende veränderte Sicherheitslage sowie die nach Aufgabe der NUK Adlerstraße zum 03.02.2016 zu erwartende reguläre Zuweisung an Flüchtlingen in einer Größenordnung von 150 Personen. Darüber hinaus sind weitere Zuweisungen zu erwarten. Es ist von daher von einer „unmittelbaren“ Belegung des neuen Standortes Düsselberger Straße / Gruiten nach der Fertigstellung des ersten Teilbauabschnittes im März auszugehen.

 

Die zu erwartende Zuweisung bzw. Belegung des Standortes Düsselberger Str. wird das Gesamtspektrum der Nationalitäten und Personengruppen abbilden – also auch Flüchtlinge aus dem nordafrikanischen Raum und Alleinreisende.

 

Es ist deshalb aus Sicht der Verwaltung unverzichtbar, ab Belegung des Standortes Rockwell den externen Sicherheitsdienst vor Ort einzusetzen. Die kontinuierlich ansteigende Belegung des Standortes Landesfinanzschule  erfordert auf Grund dieser stattfindenden Verdichtung ebenfalls unmittelbar den Einsatz des externen Sicherheitsdienstes vor Ort. Es besteht ebenfalls Handlungsbedarf am Standort Bachstr. Diese städtische Wohnunterkunft zeichnet sich durch insgesamt 4 getrennte Gebäudeeinheiten mit angegrenzten Waldflächen aus. Die Gebäude sind aktuell vollständig mit zugewiesenen Flüchtlingen belegt. Die Sicherheitslage wird insbesondere auch durch die in diesem Gebäudekomplex eingebundene 4-gruppige Kita geprägt. Die bislang nicht stattfindende Gesamtbestreifung des Geländes insbesondere in den Nachtstunden ist aus Sicht der Verwaltungsleitung ein Defizit. Entsprechende Hinweise auf Handlungsbedarf liegen der Verwaltung, insbesondere vom Kita-Träger und auch dem bereits an der Turnhalle eingesetzten Sicherheitsdienst vor. Seitens der Polizei wird eine Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen begrüßt.

 

Die in der Beschlussvorlage 51/101/2015 vom 27.12.2015 vorgelegte Bedarfsgrundlage zum Einsatz eines externen Sicherheitsdienstes ist damit überholt und hinsichtlich des Einsatzbeginns zu überarbeiten. Ebenfalls ist auf Grund der Empfehlung des von der Stadt beauftragten Brandschutzgutachtens am Standort Düsselberger Str. eine Aufstockung von 2 auf 3 Kräfte vorzunehmen. Dies entspricht auch den Hinweisen des bei der Stadt Haan eingesetzten externen Sicherheitsdienstes. Es ergibt sich von daher folgende Neubesetzung / zeitliche Umsetzung, die jetzt in der neuen Entgeltsbedarfsberechnung aufgenommen worden sind.

 

Die Verwaltung wird die Mittelfreigabe bzw. Aufstockung und Auftragsvergabe im Wege von Dringlichkeitsentscheidungen für die Standorte Bachstraße und Düsselberger Str. vorlegen. Die Verfahren sind vergaberechtlich mit dem RPA des Kreises abgestimmt.

      

 

Sicherheitsdienst

 

-Turnhalle Bachstraße

 

 

353.470 €

 

 

 

2 Personen; 24 Std./Tag; 1.1.-31.12.2016

-Bachstraße 64 / 

 Streife / Nachstunden

 

99.800 €

2 Personen;  8 Std./Tag; 26.02.-31.12.2016

-Düsselberger Str. 15 /

  Gruiten / Rockwell

 

443.285 €

3 Personen; 24 Std./Tag; 01.03.-31.12.2016

-Kaiserstr. 10/  

 Landesfinanzschule

295.525 €

2 Personen; 24 Std./Tag; 01.03.-31.12.2016

 

Zwischensumme:         1.192.080 € (Kalkulation auf Grund des aktuellen Aufwands/

Stundensatzes)

 

 

Veränderungen Gebäudeunterhaltung

 

Bei der Zusammenstellung der zu berücksichtigenden Aufwendungen wurden fälschlicherweise die Gebäudebewirtschaftungskosten doppelt, die Gebäudeunterhaltung hingegen gar nicht berücksichtigt. Insofern erfolgt hiermit gleichzeitig eine Korrektur dieser Aufwendungen. Die Differenz beträgt 701.000 €.

 

Gesamtzusammenstellung:

 

Bewirtschaftung:

 

-       Gebühren, Abgaben u.a.

197.070 €

-       Strom

218.200 €

-       Gas

403.720 €

-       Wasser

84.090 €

-       Versicherung

61.895 €

-       Gebäudeunterhaltung

183.700 €

-       Mieten

126.760 €

-       Abschreibungen (Gebäude, Einrichtung)

178.922 €

Zwischensumme:

1.454.357 €

abzgl. Strom

-       218.200 €

Zwischensumme:

1.236.157 €

Personalkosten

358.199 €

Sicherheitsdienst

1.192.080 €

Gesamt:

2.786.436 €

 

Entgelt/Person/Jahr                        5.307,50 €                 (2.786.436 €/525 Personen)

Entgelt/Person/Monat            442,29 €                  (5.307,50 €/12 Monate)

 

Stromkosten/Person/Jahr      415,62 €                  (218.200 €/525 Personen)

Entgelt/Person/Monat              34,63 €                  (415,62 €/ 12 Monate)

 

 

Die Veränderungen betreffend die Entgeltbedarfsberechnung sind in Anlage 1 und das sich hieraus ergebende Entgelt/Person/Monat in Anlage 2  (§ 5 Abs. 2 der o. a. Satzung) eingearbeitet. In § 6, Satz 1 der Satzung geändert wurde das Inkrafttreten.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.    Die in Anlage 1 zu dieser Vorlage vorgelegte Entgeltbedarfsberechnung zur Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) wird beschlossen.

 

2.    Die Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benut­zung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) in der Fassung der Anlage 2 wird beschlossen.