Sachverhalt:

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist gem. § 5 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen – ÖPNVG NRW – für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs verantwortlich. Zudem kommt ihm eine Hinwirkungs- und Koordinierungsfunktion für verbundweit relevante Themenfelder zu.

 

Aufgrund der sich fortlaufend ändernden Rahmenbedingungen im Mobilitätssektor hat der VRR beschlossen, seinen Nahverkehrsplan neu aufzustellen. Im Rahmen des formalen Beteiligungsverfahrens wurde dem Kreis Mettmann der Entwurf des VRR-Nahverkehrsplans mit Stand vom 20. April 2016 zugeleitet. Die Stadt Haan wurde seitens des Kreises Mettmann um Rückäußerung gebeten.

 

Im Entwurf des VRR-Nahverkehrsplans werden u. a. Aussagen zu mobilitätsrelevanten Rahmenbedingungen, dem Leistungsangebot und der Infrastruktur (Stationen, Netz, Vertriebseinrichtungen) und Tarifen getroffen.

 

Aufgrund der Beteiligungsfrist bis zum 15.07.2016 hat die Stadtverwaltung eine vorläufige Stellungnahme (siehe Anlage 1) zum Entwurf des VRR-Nahverkehrsplans (Anlagen 2-4) beim VRR eingereicht.

 

Die weitere Zeitplanung des VRRs beinhaltet Beratungen zum Nahverkehrsplan im September / Oktober. Aufgrund des Sitzungskalenders der Stadt Haan soll nach Vorberatung im Unterausschuss die Einbringung zwecks Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Haan im Rat am 20.09.2016 erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

„Der Stellungnahme der Verwaltung vom 21. Juni 2016 zum Entwurf des VRR-Nahverkehrsplans wird zugestimmt.“

 

Finanz. Auswirkung:

keine