Sachverhalt:
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist
gem. § 5 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen – ÖPNVG NRW – für die Planung, Organisation und
Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs verantwortlich. Zudem kommt ihm
eine Hinwirkungs- und Koordinierungsfunktion für verbundweit relevante
Themenfelder zu.
Aufgrund der sich fortlaufend ändernden Rahmenbedingungen im
Mobilitätssektor hat der VRR beschlossen, seinen Nahverkehrsplan neu
aufzustellen. Im Rahmen des formalen Beteiligungsverfahrens wurde dem Kreis
Mettmann der Entwurf des VRR-Nahverkehrsplans mit Stand vom 20. April 2016 zugeleitet.
Die Stadt Haan wurde seitens des Kreises Mettmann um Rückäußerung gebeten.
Im Entwurf des VRR-Nahverkehrsplans werden u. a. Aussagen zu mobilitätsrelevanten
Rahmenbedingungen, dem Leistungsangebot und der Infrastruktur (Stationen, Netz,
Vertriebseinrichtungen) und Tarifen getroffen.
Aufgrund der Beteiligungsfrist bis zum 15.07.2016 hat die
Stadtverwaltung eine vorläufige Stellungnahme (siehe Anlage 1) zum Entwurf
des VRR-Nahverkehrsplans (Anlagen 2-4) beim VRR eingereicht.
Die weitere Zeitplanung des VRRs beinhaltet Beratungen zum Nahverkehrsplan
im September / Oktober. Aufgrund des Sitzungskalenders der Stadt Haan soll nach
Vorberatung im Unterausschuss die Einbringung zwecks Beschluss über die Stellungnahme
der Stadt Haan im Rat am 20.09.2016 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
„Der Stellungnahme der Verwaltung vom 21. Juni 2016 zum Entwurf des
VRR-Nahverkehrsplans wird zugestimmt.“
Finanz. Auswirkung:
keine