hier: - Aufstellungsbeschlüsse
- Entscheidung über die städtebauliche Entwurfsplanung
- Vermarktungskriterien, Vermarktungsvorschlag
Sachverhalt:
1./ STÄDTEBAULICHE
PLANUNG
Anlass
und Ziel der Planung; Planerfordernis
Im Februar 2012 musste das Bürgerhaus
Gruiten wegen schwerer baulicher Mängel geschlossen werden. Das städtische
Gelände soll nunmehr insgesamt einer Vermarktung zugeführt werden. Nach
Durchführung eines Workshops mit Studierenden des Lehrstuhls für Städtebau und
Landesplanung an der RWTH Aachen wurden Ideenskizzen zur städtebaulichen
Neuordnung des Areals entwickelt und mit der Bürgerschaft diskutiert. Die
Ergebnisse des Workshops und die Wünsche aus der Bürgerschaft hat die
Verwaltung in diesem städtebaulichen Exposé zusammengefasst. Das Exposé dient
als Grundlage zur weiteren Ausarbeitung und Qualifizierung des städtebaulichen
Entwicklungskonzepts.
Nach Beratung im Planungs- und
Verkehrsausschuss am 01.10.2013 wurde beschlossen, die Möglichkeiten zur
Durchführung eines Entwurfsworkshops mit Studierenden zum Planungsthema zu
prüfen. Als Planungsziele wurden vorgegeben:
· vorrangige
Etablierung von Wohnnutzung (z. B. "generationsübergreifendes,
barrierefreies" Wohnen),
· untergeordnet zur
Düsselberger / Dörpfeldstraße auch Büronutzungen, Arztpraxen o. ä.,
· entlang der
Verkehrsachsen stärker verdichtete Bebauung, auf den dahinter gelegenen Flächen
eher aufgelockerte, höherwertige Wohnbebauung,
· gestalterisch
überzeugender Anschluss an das Wohngebiet „Düsselberg I“,
· eine verträgliche
Höhenentwicklung zur Wohnbebauung „Am Marktweg“,
· der Grünzug
Düsselberg ist in das Bürgerhausareal fortzuentwickeln,
· das Grundstück der
IKK soll mit überplant und in die Gesamtkonzeption integriert werden.
Auf der Grundlage der genannten Planungsziele wurde im Mai 2014 ein
Workshop mit Studierenden des Lehrstuhls für Städtebau und Landesplanung an der
RWTH Aachen durchgeführt. Aus dem Workshop gingen insgesamt 6 Entwurfskonzepte hervor.
Über die Ergebnisse des Workshops hat die Verwaltung in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt und Verkehr (SUVA) am 30.10.2014 berichtet
und folgende Leitsätze für die weitere Planung formuliert:
· Das
Bürgerhausareal beinhaltet ein Potential für barrierefreien,
generations-übergreifenden Geschosswohnungsbau,
· die Verknüpfung
mit den vorhandenen Grünzügen und die Qualität der Freiräume sind zu
optimieren,
· multifunktionale
Räumlichkeiten mit quartiersbezogenen Serviceangeboten lassen sich in die
Baustruktur integrieren,
· ein Bürgerhaus im
„klassischen“ Sinn bedingt einen enormen Stellplatzbedarf und verhindert so
eine qualitätvolle städtebauliche Neustrukturierung.
Aus Sicht der Verwaltung enthielt insbesondere die Arbeit Nr. 1 viele
entwicklungswürdige und -fähige Ansätze. Die Verwaltung empfahl deshalb, auf
der Basis dieser Arbeit die städtebauliche Grundkonzeption weiter
auszuarbeiten. Nach Beratung im Ausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, vor
Einleitung der nächsten Planungsschritte eine Bürgerversammlung abzuhalten, um
die einzelnen Konzepte der interessierten Bürgerschaft im Detail zu erläutern
und die Stärken und Schwächen der jeweiligen Entwürfe darzulegen.
Nach Durchführung der
Bürgerversammlung berichtete die
Verwaltung in der Sitzung des
SUVA am 30.04.2015 über die Ergebnisse und empfahl, in Anlehnung an den Entwurf
Nr. 1 und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Diskussionsveranstaltung eine
städtebauliche Grundkonzeption auszuarbeiten. Der SUVA fasste hierzu folgenden
Beschluss:
„Das
Ergebnis der Diskussionsveranstaltung zum Studentenworkshop „Bürgerhausareal“
wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des
Entwurfs Nr. 1 und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Diskussionsveranstaltung die Vorentwurfsplanung auszuarbeiten.“
Die Verwaltung hat in
Anlehnung an die „Variante 1“ des Entwurfsworkshops
und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Diskussionsveranstaltung die Vorgaben
zur Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs formuliert und auf dieser
Grundlage ein Stadtplanungsbüro mit der Ausarbeitung beauftragt. Das
beauftragte Büro Wolters Partner Architekten & Stadtplaner hat in
Abstimmung mit der Verwaltung die städtebauliche Entwurfsplanung zum
Bürgerhausareal erstellt.
Ein Vertreter des Büros hat
den städtebaulichen Entwurf in der Sitzung des SUVA am 14.06.2016 bereits vorgestellt
und erläutert (SV 61/116/2016). Der Ausschuss hatte in der Sitzung zunächst
keinen Beschluss gefasst und um erneute Beratung in der Septembersitzung
gebeten.
Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept setzt die
formulierten Entwurfsvorgaben um, indem es
·
die
bestehenden Baustrukturen in ihrer Maßstäblichkeit aufnimmt, schlüssig ergänzt
(Höhenentwicklung) und dabei den geforderten Abstand zur Bestandsbebauung „Am
Marktweg“ einhält,
· die Option zur
weiteren Grünraumvernetzung gewährleistet, indem der Grünzug „Düsselberg“
zwanglos in das Baugebiet hinein geführt wird und
· eine klare Gliederung
des öffentlichen Raums (Wege, Straßen, Platz) beinhaltet.
Bauformen
Das Entwurfskonzept sieht eine Wohnbebauung
für gemischte Wohnformen (Mietwohnungsbau, Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimbau)
vor. Ergänzend eröffnet das Konzept ein Angebot für gemeinschaftliche
Räumlichkeiten, (z. B. Mehrgenerationenhaus mit Nachbarschafscafe, kleine
Veranstaltungen oder Demenzbetreuung)
Erschließung
Das Entwurfskonzept sieht eine
Haupterschließungsachse vor, welche das Areal von der Düsselberger Straße aus
nach Norden und fußläufig auch den zentralen Platzbereich als Teil des Grünzugs
erschließt. Die Anbindung an die Dörpfeldstraße nimmt hingegen einen deutlich
geringeren Flächenanteil ein.
Die Entwicklung des Areals
eröffnet die Möglichkeit, unterstützt durch die günstigen topografischen
Bedingungen, die überwiegende Anzahl der notwendigen Stellplätze in Tiefgaragen
unterzubringen, welche von den beiden Sammelstraßen aus erschlossen werden.
Angesichts der hohen Erschließungsqualität des Areals für den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) wird für die Wohneinheiten (WE) mit
Tiefgaragenstellplätzen in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift zur
Bauordnung NRW „Richtzahlen für den Stellplatzbedarf“ ein Stellplatzschlüssel von 1:1 (StPl/WE)
angesetzt.
Mit der Konzentration der
Erschließung auf die beiden
Sammelstraßen wird die Straße „Am Marktweg“ entlastet. Die Straße „Am
Marktweg“ ist aufgrund des gering bemessenen Straßenquerschnitts und des hohen
Parkdrucks durch die unmittelbaren Anlieger bereits heute vorbelastet. Die sehr
geringe Menge von lediglich sechs zusätzlichen, neu erschlossenen Wohneinheiten
kann im Vergleich mit den Zeiten, in denen das Schwimmbad, bzw. der
Veranstaltungssaal noch in Betrieb waren, über das vorhandene Straßennetz (Am
Marktweg und Gaudigweg) abgewickelt werden, ohne dass es hierbei jedoch zu
einer unzumutbaren Belästigung oder gar
Gefahr für die Anwohnerschaft kommt.
Öffentlich-rechtliche oder
privatrechtliche Bindungen zum Nachweis oder zur Sicherung von Stellplatzflächen
auf dem „Bürgerausareal“ zugunsten der Wohn-bebauung am Muschelkalkweg
existieren nicht.
Die Gestaltung des öffentlichen
Raumes berücksichtigt die barrierefreie bzw. barrierearme Erschließung. Auf
Ebene der architektonischen Durchplanung werden die Wohnungsbauträger zur
Einhaltung der gesetzlichen, sich aus der Landesbauordnung ergebenden
Anforderungen verpflichtet.
Ver- und Entsorgung
Das Plangebiet ist über die umgebenden
Straßen an die öffentlichen Versorgungs-netze angeschlossen (Wasser, Erdgas,
Telekommunikation).
Die Entwässerung des Baugebiets ist im
weiteren Verfahren zu klären.
Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen.
Beschreibung
der Baufelder
Im städtebaulichen Entwurf
stellt sich der südwestliche Teil als einheitlicher Baublock zur Realisierung
von Geschosswohnungen (Miet- und Eigentumswohnungsbau) dar, welcher über eine gemeinsame Tiefgarage
verfügt (s. Entwurfskonzept: Darstellung der Erschließung). Gestalterisch
bindet er an überwiegend kompakten Geschoss-wohnungsbau des Baugebiets
Düsselberg an. Eine Aufteilung dieses Bereichs in weitere Abschnitte ist aus
Sicht der Verwaltung nicht praktikabel so dass empfohlen wird, diesen Teil
insgesamt als „Baufeld I“ zu vermarkten.
Der nördliche Teil grenzt an
die II-geschossigen Hausgruppen entlang des Marktweges bzw. der Dörpfeldstraße
an und ist sowohl für Einfamilienhäuser (in Form von Hausgruppen), als auch für
Geschosswohnungsbau (mit integriertem Quartiers-Treff) vorgesehen. Die
Verwaltung schlägt vor, trotz der hier vorgesehenen unterschiedlichen Bauformen
und entgegen dem im Entwurfskonzept, als „Teilplan Baufelder“ beigefügten
Planung des Büros Wolters Partner, diesen Teil insgesamt als „Baufeld II“ zu
vermarkten, da hiermit in etwa gleich große Baufelder geschaffen werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist aber auch eine
Vermarktung des Gesamtareals an einen leistungsfähigen Projektentwickler
vorstellbar.
Geförderter Wohnungsbau
Das Bürgerhausareal biete
gute Voraussetzungen für die Errichtung von gefördertem Wohnraum. Im Rahmen der
Vermarktung empfiehlt die Verwaltung daher die Realisierung eines Anteils von ca.
25% geförderten Wohnraums (ca. 28 - 30 von 110 Wohneinheiten) im Baugebiet für
berechtigte Personen entsprechend der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes
NRW.
Der Anteil des geförderten
Wohnraums sollte zweckmäßigerweise auf den zur Düsselberger Straße
ausgerichteten Teil des Baufelds I einschl. des südöstlichen Eckbereichs (ca.
zwei Drittel) und die östliche Platzbegrenzung durch das Baufeld II (ca. ein
Drittel) verteilt werden (s. Anlage 1).
Deckung
des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung („Einheimischenmodell“)
Gemäß § 11 (1), Satz 2, Nr. 2
Baugesetzbuch können zur Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung
verfolgten Ziele städtebauliche Verträge geschlossen werden. Dabei ist es
grundsätzlich zulässig, in einem mit einem Investor (auch) die Deckung des
Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung festzulegen.
Nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vom 8.5.2013 – Aktenzeichen C-197/11 und C-203/11
widersprechen Einheimischenmodelle, die an Einkommensgrenzen orientiert sind
und damit sozioökonomische Aspekte sicherstellen, nicht dem EU-Recht. Die Ortsansässigkeit
als alleiniges Kriterium ist hingegen nicht ausreichend. Die Kriterien müssen
diesem Ziel entsprechen. Finanzielle und familiäre Verhältnisse sind bei der Gewichtung
der Kriterien maßgeblich.
Die Verwaltung empfiehlt,
einen Kriterienkatalog für Bewerberfamilien zu erstellen, welcher die oben
beschriebenen Anforderungen erfüllt. Dieser Kriterienkatalog ist als
Bestandteil des mit dem betreffenden Bauträger abzuschließenden städtebaulichen
Vertrags aufzunehmen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass dieser
Bewerberkreis bei der Wohnungsvergabe ausreichend berücksichtigt wird.
Planung und Bau des öffentlichen Raumes
Um ein einheitliches
Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes (Grünraum, Platz- und Wegeflächen,
Straße) zu gewährleisten schlägt die Verwaltung deshalb vor, die planerische
Ausarbeitung und die Realisierung des öffentlichen Raumes, bzw. der
Erschließungsflächen insgesamt, dem Baufeld I zuzuordnen mit der Maßgabe, den Bauträger
des zweiten Baufeldes anteilig an den Kosten zu beteiligen.
Sollte ein Bauträger das
Gesamtareal vermarkten, wäre die Erschließung von ihm zu planen und zu
erstellen. Die gesamten Erschließungsflächen (Straßen, Wege, Grünflächen usw.)
verbleiben aber öffentliche Flächen.
2./ VERMARKTUNG
Die Verwaltung beabsichtigt, nach Auslegung der städtebaulichen Planung
und Auswertung der zur Planung vorgetragenen Stellungnahmen die Unterlagen für
einen Investorenauswahlverfahren auszuarbeiten und diese dem Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus und dem
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vorzulegen.
Für eine nachhaltige
Quartiersentwicklung werden folgende Ziele vorgegeben:
·
Mischung
der Wohnformen (Mietwohnungsbau - Förderanteil ca. 25 %- , Eigentumswohnungen,
Eigenheimbau),
·
Angebot
von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Nachbarschaftstreff, Begeg-nung der
Generationen (z. B. Mehrgenerationenhaus mit Nachbarschafscafe /
Demenzbetreuung, der Betreiber ist vom Wohnbauträger zu einem späteren
Zeitpunkt auszuwählen)
· Barrierefreiheit /
-armut,
· Führung des Grünzugs
Düsselberg in das Baugebiet,
·
Deckung
des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung.
Bei
der Ausarbeitung der Unterlagen sind diese Ziele zu Grunde zu legen. Ob das
Areal im Ganzen, oder wie oben beschrieben in zwei Teilabschnitten vermarktet
wird, ist im weiteren Verfahren zu klären und zu
entscheiden.
Das
Gelände der IKK bleibt vorerst von der Entwicklung ausgenommen, kann aber
später - wie der städtebauliche Entwurf aufzeigt - in das städtebauliche
Gesamt-konzept integriert werden.
Prüfung des vorzeitigen
Abbruchs des Bürgerhauses
In ihrem Schreiben vom 12.7.2016
(s. Anlage) hatte die CDU-Ratsfraktion die Prüfung des vorzeitigen Abbruchs des
Bürgerhauses angeregt. Die Verwaltung greift diesen Vorschlag gerne auf, da
sich seit der Schließung des Bürgerhauses häufig Probleme mit Vermüllung und
Verwahrlosung der Außenanlagen und des Grundstückes, sowie Vandalismus und
gewaltsamem Eindringen in das Gebäude ergeben haben. Hier ist insbesondere die
Gewährleistung der Verkehrssicherheit zunehmend problematisch.
Allerdings können die
Abbruchkosten nicht schlicht über Kennzahlen ermittelt werden. Vielmehr ist
zunächst ein qualifiziertes Abbruch- und Entsorgungskonzept zu erstellen, das
die individuellen Randbedingungen aus nicht mehr uneingeschränkt standsicherer
Dachkonstruktion, Mehraufwand für Beseitigung und Entsorgung des Wasserbeckens,
evtl. vorhandene Gebäudeschadstoffe etc. berücksichtigt. Erst auf dieser
Grundlage können die Abbruchkosten verlässlich ermittelt werden. Die Verwaltung
beabsichtigt, noch im Laufe dieses Jahres aus den Mitteln der Bauunterhaltung
ein externes Fachingenieurbüro mit der Erstellung dieses Konzeptes zu
beauftragen.
Das Abbruch- und
Entsorgungskonzept ist fundierte Grundlage sowohl für die Durchführung eines
vorzeitigen Abbruchs durch die Stadt als auch für die Preisermittlung bei
Abbruch durch den späteren Grundstückserwerber so dass die Entscheidung über
Abbruch durch die Stadt oder den Grundstückserwerber erst nach Vorliegen des
Konzeptes im nächsten Frühjahr getroffen werden muss.
Abgrenzung der Plangebiete
39. FNP-Änderung:
Das Plangebiet der 39.
FNP-Änderung umfasst den gesamten Bereich des Bürgerhausareals einschließlich
des IKK-Geländes. Die geplante Ausweisung einer Wohnbaufläche auf dem Areal
steht hier nicht im Konflikt zu der bestehenden Nutzung der IKK, da der FNP noch
keine unmittelbare rechtliche Wirkung entfaltet, sondern die längerfristig
beabsichtigte städtebauliche Entwicklung darstellt. Diese wird durch die
Entscheidung zur Überplanung des Gesamtbereichs in Richtung eines
qualitätvollen, einheitlichen Stadtquartiers vorgegeben.
Eine Konfliktsituation auf der Ebene des FNP
ist auch deshalb nicht gegeben, da nach § 4 (3) BauNVO Anlagen für Verwaltungen
z. B. in allgemeinen Wohngebieten als Ausnahme zulässig sind.
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93:
Das Plangebiet der 4. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 93 umfasst die städtischen Flächen des Bürgerhausareals;
das IKK-Gelände ist vom Geltungsbereich ausgeschlossen. Die abschnittsweise
Überplanung des Gesamtareals ist dem Umstand geschuldet, dass die Ausarbeitung
der verbindlichen Bauleitplanung jeweils nach entsprechender Vergabe an einen
Bieter (s. u.) erfolgt. Das Ziel eines einheitlichen Erscheinungsbildes wird
dabei nicht gefährdet, da der zu Grunde liegende städtebauliche Entwurf bei der
Vergabe maßgebliche Bedingung sein wird.
3./ WEITERE VORGEHENSWEISE
Nach positiver
Beschlussfassung ist vorgesehen, die Öffentlichkeit im Rahmen einer
Informationsveranstaltung Anfang des IV. Quartals 2016 über die Planungsziele
zu informieren und die Planung für die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgelegt.
Nach Auslegung der Planung und Auswertung der zur Planung vorgetragenen
Stellungnahmen werden die Unterlagen für einen Investorenauswahlverfahren
ausgearbeitet und diese dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften,
Stadtmarketing und Tourismus sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr vorgelegt.
Auf Basis dieser Unterlagen
ist anschließend ein Investorenvergabeverfahren zur Vermarktung des
Bürgerhausareals durchzuführen, wobei die dann abgestimmte städtebauliche
Planung als zwingende Maßgabe bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen
ist.
Nach Ratsbeschluss über die
Vergabe an den oder die obsiegenden Bieter können diese auf Grundlage der
abgestimmten städtebaulichen Entwurfsplanung die Bauleit-planverfahren
unmittelbar weiterführen und die notwendigen Planungsschritte zur Vorbereitung
der Offenlagebeschlüsse einleiten.
Beschlussvorschlag:
1. Die 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bürgerhausareal“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten und ist mit dem des Bebauungsplans Nr. 93 identisch. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, der Wohnbebauung nördlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.
2. Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.
93 „Bürgerhausareal“ ist gemäß § 2 (1)
BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das
Plangebiet wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung nördlich
der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97
„Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Ausgenommen ist das Gelände der
IKK. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der
Planzeichnung.
3. Der städtebaulichen
Entwurfsplanung zum Bürgerhausareal wird zugestimmt. Die Unterrichtung der
Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung
durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich
auszulegen.
4. Dem
Vorschlag der Verwaltung zur Vermarktung des Gesamtareals nach den Kriterien in
dieser Vorlage wird zugestimmt.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Entwurfsplanung und der
Vermarktungskriterien gemäß der Sitzungsvorlage ein Investorenvergabeverfahren
vorzubereiten.“
Finanz. Auswirkung:
keine