Betreff
Verkehrsentwicklungsplan Haan Stufe II, LKW-Führungskonzept
hier: - Vorstellung der Untersuchungsergebnisse
- Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zum Straßentausch Martin-Luther-Str. / Turnstraße
Vorlage
61/172/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

1.    Ausgangssituation

Die Verwaltung hat im Oktober 2014 das Büro Runge IVP mit der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes Haan, Stufe II beauftragt. Zum Stand des bisherigen Verfahrens hat die Verwaltung zuletzt im SUVA am 28.03.2017 berichtet (61/164/2017). Inhalt der Auftragsvergabe war gemäß Beschluss des Bau-, Vergabe, Verkehrs und Feuerschutzausschusses vom 30.01.2014 explizit die Untersuchung und Erarbeitung eines Verkehrsführungskonzeptes für die Südstadt. Grund für die beschlossene Auftragserweiterung war die Diskussion um die am 11.12.2012 durch den Rat beschlossene Umstufung der Turnstraße und der Martin-Luther-Str. sowie die hierzu geführte öffentliche Diskussion und Kritik an den vorgelegten Untersuchungsergebnissen und der Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten für eine Geschwindigkeitsreduzierung / LKW-Durchfahrtsverbot (s. hierzu auch 66/026/2012/1). Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes Stufe II sollten daher gutachterlich die Möglichkeiten zur Reduzierung und/oder zur Umleitung der Verkehrsmengen insbesondere des LKW-Durchgangverkehrs nochmals zusammenfassend untersucht, dargestellt und bewertet werden.

 

 

2.    Verfahren zur Erstellung des LKW-Führungskonzeptes

Das Büro Runge IVP hat nach der Erarbeitung des Radwegekonzeptes im Frühjahr 2016 mit der Ausarbeitung der Ergebnisse zum LKW-Führungskonzept begonnen. Schwerpunktmäßig wurden dabei die Alternativen für die LKW-Route über die Martin-Luther Str. / Ittertalstraße betrachtet. So wurden der Stadtverwaltung Anfang Mai 2016 die Ergebnisse der Untersuchungen für eine Verkehrsführung im Bereich der Südstadt vorgelegt. Diese wurden dann im Juni 2016 dem Kreis vorgestellt und Anfang 2017 mit der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Genehmigungsbehörde für das Umstufungsverfahren diskutiert. Durch die Bezirksregierung wurde die bisher favorisierte Umstufung der Martin-Luther-Str. nicht eindeutig als, insbesonders für die Anwohner der Martin-Luther-Straße, verträglichste Verkehrsführungsvariante gesehen und eine vertiefende Untersuchung gefordert,. Die überarbeitete Untersuchung wurde durch das Büro Runge IVP Ende Februar vorgelegt und am 20.03.2017 mit dem Kreis abgestimmt. Die Untersuchungsergebnisse wurden dann am 03.04.2017 dem Arbeitskreis Verkehrsentwicklungsplanung vorgestellt.

 

 

3.    Ergebnisse der Untersuchungen zum LKW-Führungskonzept

Die Untersuchungsergebnisse zum LKW-Führungskonzept sind der Anlage 1 zu entnehmen. Diese beinhaltet die im Arbeitskreis am 03.04.2017 dargestellten Unterlagen ergänzt um eine Tabelle (S. 39), welche für die betrachteten Varianten die Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung in den betroffenen Straßenabschnitten im Einzelnen aufzeigt. In der Sitzung wird Herr Runge die Ergebnisse nochmals mündlich vorstellen und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Zur Information ist zudem das Protokoll der Arbeitskreissitzung vom 03.04.2017 als Anlage 2 beigefügt.

 

 

4.    Weitere Vorgehensweise

Als Ergebnis der vorliegenden Untersuchung ist festzuhalten, dass die Möglichkeiten der Stadt Haan zur Reduzierung des LKW-Durchgangsverkehrs im Bereich der Südstadt aufgrund fehlender großräumiger Alternativrouten und der gesetzlichen Vorgaben nur sehr begrenzt sind. Auch die aufgezeigten kleinräumigen Varianten zur Verkehrsverlagerung stellen alle keine optimalen Lösungsalternativen dar.

Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Turnstraße muss jedoch zeitnah eine Entscheidung getroffen werden. Seitens der Verwaltung wird unter Abwägung der in der Anlage 1 dargestellten Varianten empfohlen, die Verkehrsführung entsprechend der Variante 3  zu ändern, da durch diese eine gleichmäßige Belastung der Straßenräume erreicht werden kann, dass Parken weiterhin möglich bliebe und durch vorgezogene Seitenräume im Bereich der Straßeneinmündungen zudem das Queren erleichtert werden kann.

Als Ergebnis des im März 2017 erfolgten Abstimmungsgesprächs mit der Kreisverwaltung ist hierzu festzuhalten, dass sich diese die Umsetzung der Einbahnregelung (Variante 3) grundsätzlich vorstellen kann. Bei einem positiven Beschluss durch den SUVA würde die Kreisverwaltung diese Variante dem Kreisausschuss am 29.06.2017 vorstellen. Sofern durch die Stadt Haan absehbar keine Entscheidung gefällt wird, wird der Kreis die Turnstraße entsprechend der Variante 2 als Kreisstraße ausbauen, da diese dringend sanierungsbedürftig ist. Für die Variante 2 ist keine Genehmigung durch die Bezirksregierung erforderlich, da es sich nur um eine Sanierung einer bestehenden Kreisstraße handelt.

Sofern seitens des Kreises und der Stadt Haan eine einvernehmliche Lösung gefunden und beschlossen wird, ist diese mit der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde abzustimmen. Im Anschluss hieran sind die weitere Ausbauplanung und die sonstigen, evtl. erforderlichen Verkehrsuntersuchungen mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

gemäß Diskussion

Finanz. Auswirkung:

Bei einer Umsetzung der Variante 3 würde zusätzlich zu der bestehenden Turnstraße auch die Martin-Luther-Straße zur Kreisstraße umgestuft. Hierdurch würde der Vermögenswert der Straße incl. Grundstück aus dem Eigenkapital der Stadt in Höhe von rund 93.400€ herausfallen. Zudem entstehen der Stadt Haan Planungskosten für die neue Signalsteuerung im Bereich der Turnstraße und für die erforderliche Neuberechnung der grünen Welle in Höhe von rund 20.000 €. Ausbaukosten entstehen der Stadt Haan nur, wenn der Beschluss gefasst wird, Maßnahmen im Bereich der Gehwege durchzuführen und für die Anlage von vorgezogenen Seitenräumen, wenn diese zur besseren Querung errichtet werden sollen. Die hieraus resultierenden finanziellen Aufwendungen können erst nach Erarbeitung einer entsprechenden Ausbauplanung ermittelt werden.