Sachverhalt:

1./     Stand des Verfahrens

In die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 06.02.2018 hat die Verwaltung erneut das Handlungskonzept Radverkehr und Fußgängerverkehr erweitert um ein Maßnahmenkonzept mit Priorisierung eingebracht. Seitens des Ausschusses wurde beschlossen, das Handlungskonzept im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung der Öffentlichkeit vorzustellen und zudem dem ADFC, dem Seniorenbeirat und dem Jugendparlament Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Mit Email vom 22.02.2018 wurden der ADFC, der Seniorenbeirat und das Jugendparlament entsprechend beteiligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 22.03.2018 um 18.00 Uhr in der Aula des Schulzentrums Walder Straße. Das Protokoll zur Diskussionsveranstaltung ist der Anlage 1 zu entnehmen Im Nachgang zur Bürgeranhörung sind noch 4 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahme des Seniorenbeirates und des ADFC sind der Anlage 2 mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung zu entnehmen.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 06.02.2018 wurde seitens der Fraktionen noch Beratungsbedarf zu dem vorgelegten Maßnahmenkonzept signalisiert. Aufgrund dessen wurde das Maßnahmenkonzept im Einzelnen nochmals im Arbeitskreis Verkehrsentwicklungsplanung, an welchem neben Vertretern der Fraktionen auch die Polizei und der ADFC anwesend waren, diskutiert. Als Ergebnis dieses Arbeitskreises wurden folgende Anpassungen gegenüber dem im Februar vorgelegten Konzept eingearbeitet, welche dem als Anlage 3 beigefügten Handlungskonzept unter Punkt 5.4.15 „Maßnahmenkonzept“ zu entnehmen sind:

·      Die Maßnahme Nr. 5, Einbau einer Querungshilfe am Panoramaradweg an der Elberfelder Straße, erhält die Priorität 1, da die erforderlichen Haushaltsmittel bereits in den Haushalt 2018 eingestellt wurden und mit der Ausbauplanung in der 2. Jahreshälfte begonnen werden soll.

·      Die Maßnahme Nr. 6 wird dahingehend konkretisiert, dass diese in zwei Teilbereiche aufgeteilt wird. Das Teilstück Flurstraße ab Kellertor (Grünpflege und Erhaltung des straßenbegleitenden Zweirichtungsradweges) behält die Priorität 3, das Teilstück der Flurstraße ab der Erkrather Straße (Beschilderung Gehweg „Radfahrer frei“) erhält die Priorität 1.

·      Die Maßnahme 10c (Millratherstraße, Teilstück Bahnbrücke bis Erkrath) erhält die Prioritätsstufe 2 anstatt 3.

·      Die Radwegepflicht an der Düsselberger Straße (Nordseite), zwischen Thunbuschstraße und Sinterstraße bis zum Buswendeplatz, wird aufgehoben. Diese Maßnahme wird als neue Nr. 47 in das Maßnahmenkonzept aufgenommen.

·      Die Radwegepflicht im Bereich der oberen Ohligser Straße (zwischen B 228 und Kreisverkehr „Am Schlagbaum“ auf der Nordseite sowie zwischen Steinfelder Straße und B 228 auf der Süd- bzw. Ostseite) wird aufgehoben. Diese Maßnahme wird als neue Nr. 48 in das Maßnahmenkonzept aufgenommen.

(die im Anschluss folgenden Maßnahmen erhalten entsprechend eine neue Nummerierung)

·      Die Maßnahmen Nr. 50 und 51 „Einrichtung von Elternhaltestellen“ erhalten die Priorität 2 anstatt 2-3.

 

2./     Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, das nunmehr vorliegende Handlungskonzept Radverkehr und Fußgängerverkehr mit Stand vom Mai 2018 zu beschließen, um auf dieser Grundlage zeitnah mit der Maßnahmenumsetzung beginnen zu können. Die Verwaltung wird jährlich über den Stand der Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes berichten. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass alle im Handlungskonzept aufgeführten Maßnahmen wichtig sind und umgesetzt werden sollen. Die vorgenommene Priorisierung bildet nur das Ergebnis eines Abwägungsprozesses ab, welcher Vorgaben wie Grundstücksverfügbarkeit, Planungsvorlauf, Höhe des Aufwandes berücksichtigt (s. hierzu auch die Erläuterungen in Kapitel 5.4.15 des Handlungskonzeptes).

Beschlussvorschlag:

„1.   Das Handlungskonzept Radverkehr und Fußgängerverkehr mit Stand vom Mai 2018 wird beschlossen. Das hierin enthaltene Maßnahmenkonzept wird entsprechend der Prioritätensetzung der Stadtverwaltung umgesetzt.

2.    Die Verwaltung wird jährlich über den Stand der Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes berichten.“