hier: Beschluss öffentliche Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt
Haan hat am 10.04.2018 auf dieser Grundlage den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 194 „Steinkulle“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 bzw. §
13aBauGB gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 23
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) am 11.05.2018 ortsüblich bekannt
gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am Dienstag, den 04.09.2018 in Form
einer Diskussionsveranstaltung im Sitzungssaal statt. In der Zeit vom
03.09.2018 bis zum 17.09.2018 konnten die Unterlagen im Amt für Stadtplanung
und Bauaufsicht der Stadt Haan zudem eingesehen werden.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wurde von der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen.
2. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft im
Verfahren nach § 3 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit wurde auf Grundlage der im Aufstellungsbeschluss formulierten
Planungsziele (Sitzungsvorlage SUVA 61/226/2018) durchgeführt. Dabei wurden
zwei Bebauungsvarianten durch den Grundstückseigentümer vorgestellt. Die
Varianten unterschieden durch den Erhalt bzw. den Abriss des Bestandsobjektes
„Steinkulle 10“. Die während der Veranstaltung seitens der Bürgerschaft
abgegebenen Stellungnahmen sind mit dem Prüfergebnis der Verwaltung der
Abwägungstabelle Anlage 1 zu entnehmen.
Vor und im nach der Diskussionsveranstaltung
sind schriftliche Stellungnahmen von Anwohnern bei der Verwaltung eingegangen.
Diese Stellungnahmen sind ebenfalls Bestandteil der Abwägungstabelle.
3. Bebauungsplanentwurf
Aufbauend auf dem oben aufgeführten
Aufstellungsbeschluss und den Ergebnissen aus der frühzeitigen Beteilung der
Öffentlichkeit hat die Verwaltung den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 194
„Steinkulle“ erarbeitet. Die Ziele, Zwecke und Inhalte der Planung sind dem
Bebauungsplanentwurf und der Begründung jeweils mit Stand vom 05.02.2018 zu
entnehmen (siehe Anlage 2 und 3).
4. Weiteres
Verfahren
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 194 mit seiner Begründung zuzustimmen und deren
öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB zu beschließen. Nach erfolgtem
Beschluss wird die vorgenannte Bauleitplanung für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.
Hinweis: Es liegen keine nach Einschätzung der Stadt Haan wesentliche, bereits
vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen vor, so dass diese auch nicht
Bestandteil der Offenlage sind. In der Bekanntmachung der Offenlage wird
hierauf hingewiesen.
Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden
gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe
einer Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen sowie sämtliche bisher vorgebrachten Anregungen werden nach Abschluss der vorgenannten Verfahren geprüft und anschließend von der Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den Satzungsbeschluss vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
1.
Dem
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 194 „Steinkulle“ in der Fassung vom 05.02.2019
mit seiner Begründung in der Fassung vom 05.02.2019 wird zugestimmt. Das
Plangebiet befindet sich in Haan-Unterhaan (Gemarkung Haan, Flur 35). Es
umfasst das Flurstück 780.
2.
Der
beschlossene Entwurf mit seiner Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB in
Verbindung mit § 13a bzw. § 13 BauGB öffentlich auszulegen.