hier: Vorlage eines städtebaulichen Konzeptes
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 27.11.2018 wurde auf
Antrag eines Vorhabenträgers ein städtebauliches Konzept zur Überplanung einer
Fläche im Bereich südlich der Flurstraße 23 eingebracht (Sitzungsvorlage
61/256/2018). Damals hat der Ausschuss einer grundsätzlichen Überplanung des
Baugrundstücks Flurstraße 23 mit Wohnbebauung zugestimmt und beschlossen, dass
der Vorhabenträger die städtebauliche Planung mit der Stadt Haan abzustimmen
hat. Der Antrag gem. § 12 Abs. 2 wurde zunächst zurückgestellt und sollte in
einer der nächsten Sitzungen beraten und gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss
gefasst werden.
Der Vorhabenträger hat zwischenzeitlich die Planung an diesem Standort
aufgegeben. Als neuer Projektträger hat nunmehr die Nöcker Grundbesitz GmbH die
Vorkaufsrechte erworben. Durch das Architekturbüro pagelhenn wurde im Auftrag
des Projektträgers ein städtebauliches Konzept nebst textlicher Erläuterung
erarbeitet, welches der Anlage 1 zu entnehmen ist.
Der Vorhabenträger beabsichtigt eine Bebauung wie dargestellt zu
realisieren, er möchte jedoch bevor er weiter in die Planung investiert im
Vorfeld gerne wissen, ob die Stadt Haan grundsätzlich bereit wäre, für das
Plangebiet auf Grundlage der eingereichten städtebaulichen Konzeption einen
Bebauungsplan aufzustellen.
Empfehlung der Verwaltung
und weiteres Verfahren:
Seitens der Verwaltung wird grundsätzlich
eine Bebauung der Fläche befürwortet. Das Flurstück wird bereits seit langem
als „Reserve Wohnen“ im Rahmen des Siedlungsflächenmonitoring NRW der
Bezirksregierung Düsseldorf angegeben. Das Plangebiet ist planungsrechtlich im
aktuellen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Ein
Bebauungsplan existiert nicht, die Fläche ist gem. § 34 Baugesetzbuch
(Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu
beurteilen. Die vorgeschlagene Bebauung ist allerdings auf Basis des § 34 BauGB
nicht genehmigungsfähig, so dass für die Realisierung des Konzepts ein
Bebauungsplan aufgestellt werden muss.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Bebauung
mit Geschosswohnungsbau an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll. Der
Projektträger wurde über die Einhaltung des Baulandbeschlusses in Kenntnis
gesetzt und ist bereit, den 30%-Anteil im sozialen Wohnungsbau zu errichten.
Um für den Projektträger eine gewisse Planungssicherheit zu erhalten,
soll in der Sitzung beraten und entschieden werden, ob die Aufstellung eines
Bebauungsplanes auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Konzeptes
mitgetragen wird. Bei positiver Beschlussfassung würde die Verwaltung zusammen
mit dem Vorhabenträger die Planung weiter abstimmen (z.B. bzgl. der Themen
Entwässerung, Verkehrserschließung einschließlich ruhender Verkehr, Nutzung der
nicht überbaubaren Freiflächen, Baumschutz). Im weiteren Verfahren wäre
ergänzend durch den Vorhabenträger nachzuweisen, dass er rechtlich in der Lage
ist, das beabsichtigte Bauvorhaben zu realisieren. Zudem wäre ein
Planungsvertrag mit dem Projektträger abzuschließen, indem er sich zur
Übernahme der Planungskosten und zur Weitergabe der Planunterlagen an die Stadt
Haan verpflichtet.
Zur Umsetzung der Planung soll ein Bebauungsplan mit der Ordnungsnummer
199 aufgestellt werden (s. Anlage 2). In dem Bereich Nördliche Dellerstraße /
Flurstraße/ Am Kauersbusch liegt ein alter Aufstellungsbeschluss vom 12.11.1991
für den BP Nr. 134 vor. Dieser ist in diesem Zusammenhang aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit
dem Projektträger auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Konzeptes
den Aufstellungsbeschluss zum BP Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ incl.
Vorentwurfsbegründung vorzubereiten.