hier: Vorlage eines geänderten städtebaulichen Konzeptes
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
am 04.06.2019 wurde durch die Nöcker Grundbesitz GmbH ein städtebauliches
Konzept für eine Bebauung der Gartenlandflächen südlich der Bebauung Flurstraße
23 eingebracht und durch das beauftragte Architekturbüro pagelhenn vorgestellt.
Der Ausschuss sprach sich insgesamt gegen die aus seiner Sicht zu massive
Bebauung des Geländes aus. Seitens der CDU-Ratsfraktion wurde Beratungsbedarf
angemeldet und das Erfordernis für eine Ortsbesichtigung vor dem nächsten SUVA
bekundet.
Die Ortsbesichtigung erfolgte vor der Sitzung des SUVA am 26.09.2019.
Durch den Bauherrn wurde die geplante Bebauung mit Flatterband abgesteckt sowie
ein Modell der geplanten Bebauung im Ratssaal ausgestellt. Seitens des
Ausschusses wurde nach Diskussion zu den Themen verkehrliche Erschließung
(Schülerverkehr) sowie zur baulichen Konzeption insbesondere in Bezug auf eine
mögliche Störung des rückwärtigen Grundstücksbereichs als ökologischen
Rückzugsraum Beratungsbedarf angemeldet. Die weitere Beratung wurde daher
einvernehmlich in die Sitzung des SUVA am 26.11.2019 geschoben. Eine Beratung
am 26.11.2019 erfolgte jedoch nicht, da die durch den Bauherrn angedachte
Überarbeitung des Bebauungskonzeptes noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Seitens des beauftragten Architekturbüros ist nunmehr der geänderte
Bebauungsvorschlag vorgelegt worden, welche den Anlagen zu entnehmen ist.
Empfehlung des Verwaltung
und weiteres Verfahren
Seitens der Verwaltung wird grundsätzlich
eine Bebauung der Fläche befürwortet. Das Flurstück wird bereits seit langem
als „Reserve Wohnen“ im Rahmen des Siedlungsflächenmonitoring NRW der
Bezirksregierung Düsseldorf angegeben. Durch das nunmehr vorgelegte Konzept
kann der überwiegende Teil der schützenwerten Bäume im südlichen Teil des
Grundstückes erhalten werden und trotzdem eine Nachverdichtung und Schaffung
eines Anteils von Wohnraum im sozialen Wohnungsbau umgesetzt werden.
Um für den Projektträger eine gewisse Planungssicherheit zu erhalten,
soll in der Sitzung beraten und entschieden werden, ob die Aufstellung eines
Bebauungsplanes auf der Grundlage des nunmehr vorgelegten städtebaulichen
Konzeptes mitgetragen wird. Bei positiver Beschlussfassung würde die Verwaltung
zusammen mit dem Vorhabenträger die Planung weiter abstimmen (z.B. bzgl. der
Themen Entwässerung, Verkehrserschließung einschließlich ruhender Verkehr,
Nutzung der nicht überbaubaren Freiflächen, Baumschutz, Artenschutz). Im
weiteren Verfahren wäre ergänzend durch den Vorhabenträger nachzuweisen, dass
er rechtlich in der Lage ist, das beabsichtigte Bauvorhaben zu realisieren.
Zudem wäre ein Planungsvertrag mit dem Projektträger abzuschließen, indem er
sich zur Übernahme der Planungskosten und zur Weitergabe der Planunterlagen an
die Stadt Haan verpflichtet.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Projektträger auf der
Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Konzeptes den Aufstellungsbeschluss
zum BP Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ incl. Vorentwurfsbegründung vorzubereiten.
alternativ:
Der Ausschuss lehnt die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Flurstraße-Ost“ ab.