hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, §§ 3 (1), 3 (2) , 4(2), 4a (3) Satz 4 BauGB;
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt
Haan hat am 10.04.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 194
„Steinkulle“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 (1)
BauGB am 11.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB fand am 04.09.2018 in Form einer
Diskussionsveranstaltung statt. In der Zeit vom 03.09.2018 bis zum 17.09.2018
konnten die Unterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt Haan
zusätzlich eingesehen werden. Gemäß § 13a (2) BauGB wurde von der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgesehen.
Nach dem Abschluss der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf des Be-bauungsplans Nr. 194 mit
seiner Begründung erarbeitet und dem Planungs- und Umweltaus-schuss der Stadt
Haan zur Beschlussfassung über die Offenlage vorgelegt.
Am 05.02.2019 beschloss der Planungs- und
Umweltausschuss der Stadt Haan, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 194 mit
seiner Begründung, jeweils in der Fassung vom 05.02.2019, gemäß § 3 (2) BauGB
in Verbindung mit § 13 bzw. 13a BauGB öffentlich auszulegen. Die Offenlage
wurde im Amtsblatt der Stadt Haan am 15.02.2019 bekannt gemacht und fand statt
im Zeitraum vom 25.02.2019 bis zum 29.03.2019.
2. Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von
Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über die
im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen entscheiden.
Entsprechend sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
2.1 Vorgebrachte
Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3
(1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit wurde auf Grundlage der im Aufstellungsbe-schluss formulierten
Planungsziele (Sitzungsvorlage SUVA 61/226/2018) im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung
am 04.09.2018 durchgeführt. Dabei wurden zwei Bebauungsvarianten durch den
Grundstückseigentümer vorgestellt. Die Varianten unterschieden sich durch den
Erhalt bzw. den Abriss des Bestandsobjektes „Steinkulle 10“. Alle während der Veranstaltung
seitens der Bürgerschaft abgegebenen Stellungnahmen sind mit dem Prüfergebnis
der Verwaltung der Abwägungstabelle Anlage 1 zu entnehmen.
2.2 Vorgebrachte
Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2)
BauGB und im Verfahren nach § 4a (3) Satz 4 BauGB
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes wurde am 15.02.2019 im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt gemacht
und erfolgte in der Zeit vom 25.02.2019 bis zum 29.03.2019 im Flur des Amtes
für Stadtplanung und Bauaufsicht. Die im Rahmen dieses Zeitraums vorgebrachte
Stellungnahme ist Anlage 2 zu entnehmen.
Aufgrund vorgetragener Anregungen wurde die
südliche Baugrenze des Bestandsgebäudes Steinkulle 10 geringfügig erweitert, um
den Balkon mit in die überbaubare Fläche einzubeziehen und so seinen Bestand zu
sichern. Des Weiteren wurde die Tiefe der Carport-Fläche, die sich an die
Süd-Ost-Fassade des Bestandsgebäudes anschließt, um einen Meter vergrößert, da
aufgrund einer Treppe am Gebäude es nicht möglich ist, bis direkt an das
Gebäude zu bauen.
Zusätzlich wurde die Fläche für die Garage
des südwestlich gelegenen geplanten Einfamilienhauses bis an die hintere
Baugrenze verschoben und auf 4,40 Meter Breite erweitert, so dass sich das Ein-
und Ausfahren in die Garage leichter bewerkstelligen lässt.
Da durch die vorgenommenen Änderungen und
Ergänzungen die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wurde der geänderte
Planentwurf und die zu diesen Aspekten geänderte Begründung der betroffenen
Öffentlichkeit erneut vorgelegt. In diesem Fall handelte es sich bei der
betroffenen Öffentlichkeit lediglich um den Grundstückseigentümer. Sonstige
Dritte oder Behörden wurden durch die Änderungen nicht betroffen bzw. berührt.
Mit Schreiben vom 12.07.2019 wurde der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit
gegeben, bis zum 26.07.2019 zu den vorgenommenen Änderungen Stellung zu nehmen.
Im Rahmen dieses weiteren Beteiligungsverfahrens gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB
wurden keine Anregungen vorgebracht.
2.3 Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Naturschutzverbände gemäß
§ 4 (2) BauGB
Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 19.02.2019 über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
194 unterrichtet und ihnen wurde im Rahmen des Offenlagezeitraumes Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben. Die im Rahmen der Beteiligung seitens der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände vorgebrachten
Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung der Anlage
3 zu entnehmen. Durch die Anregungen der Träger im Rahmen der öffentlichen
Auslegung ergaben sich keine Änderungen in der Planung.
2.4 Anfrage zur landesplanerischen Anpassung
gemäß § 34 (1) und (5) Landesplanungsgesetz
Aufgrund der
erforderlichen Berichtigung des Flächennutzungsplanes durch seine 43. Änderung
wurde mit Schreiben vom 19.02.2019 zudem die Anfrage zur Anpassung an die Ziele
der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 (1) und (5) Landesplanungsgesetz
an die Bezirksregierung Düsseldorf versendet. Bedingt durch die Anwendung des
vereinfachten Verfahrens nach § 13a BauGB konnte die landesplanerische Anfrage
in einem Schritt erfolgen. Im Rahmen
des landesplanerischen Abstimmungsverfahrens wurden seitens der
Bezirksregierung Düsseldorf keine landesplanerischen Bedenken vorgebracht (s.
Anlage 3 Nr. 1).
3. Bebauungsplan
Der zum Satzungsbeschluss anstehende
Bebauungsplan in der Fassung vom 12.07.2019 ist der Anlage 4 zu
entnehmen. Änderungen, die auf Grundlage der Beteiligung der Öffentlichkeit
erfolgten wurden, wie bereits unter Punkt 2.2 erläutert, in den Planentwurf
eingearbeitet. Die zum Satzungsbeschluss vorgelegte Begründung mit Stand vom
12.07.2019 ist der Anlage 5 zu entnehmen.
4. Anpassung des Flächennutzungsplanes im
Wege der Berichtigung
Entsprechend des in § 8 (2) Satz 1 BauGB
festgelegten Entwicklungsgebots wird durch das Bebauungsplanverfahren auch die
Änderung der Darstellungen des wirksamen Flächen-nutzungsplans für den Bereich
„Steinkulle“ erforderlich. Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung kann gemäß §
13a (2) Nr. 2 BauGB auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan
geändert ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Dies soll durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich
„Steinkulle“ erfolgen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Rahmen des
landesplanerischen Abstimmungsverfahren gemäß § 34 (1) und (5) LPlG mit
Schreiben vom 08.05.2019 keine landesplanerischen Bedenken gegen die
beabsichtigte Anpassung des Flächennutzungsplanes vorgebracht. Auch seitens der
Träger und der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine
Anregungen zur erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen.
Der Flächennutzungsplan kann somit durch die 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Stand vom 05.02.2019 im Wege der Berichtigung
angepasst werden. Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Anlage
6 zu entnehmen.
5. Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen
entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und den
Bebauungsplan Nr. 194 „Steinkulle“ mit Stand vom 12.07.2019 gem. § 10 (1) BauGB
als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 12.07.2019
zuzustimmen sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes durch seine 43.
Änderung im Wege der Berichtigung zu beschließen.
Nach erfolgter Beschlussfassung kann der
Bebauungsplan Nr. 194 „Steinkulle“ durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen. Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Wege der Berichtigung wird ebenfalls durch Bekanntmachung im Amtsblatt
rechtswirksam. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 194 treten für seinen
Geltungsbereich die widersprechenden Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 14a außer Kraft
6. Nachhaltigkeitskriterien und
Generationengerechtigkeit
Sowohl Nachhaltigkeit als auch
Generationengerechtigkeit sind im Baugesetzbuch fest ver-ankert. Gemäß § 1 (5)
BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwick-lung, die
die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Ver-antwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt,
und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“.
Nähere Ausführungen zu den einzelnen
Wirkungsbereichen, die gem. § 1 (6) BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen
zu berücksichtigen sind, insbesondere zu Belangen und Belangen des
Artenschutzes, lassen sich der Begründung (Anlage 5) entnehmen.
Beschlussvorschlag:
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 194 „Steinkulle“ mit Stand vom 12.07.2019 wird gemäß § 10 (1)
BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 12.07.2019
wird zugestimmt. Das Plangebiet befindet sich in Haan-Unterhaan, Gemarkung
Haan, Flur 35. Es umfasst das Flurstück 780.
3.
Der
Flächennutzungsplan wird im Bereich „Steinkulle“ gemäß dem Entwurf vom
05.02.2019 (43. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung
angepasst.
Finanz. Auswirkung:
keine