hier: Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 Abs. 1 LPlG und § 33 LPlG DVO
Sachverhalt:
Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 die
Erarbeitung der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) - Mehr
Wohnbauland am Rhein beschlossen. Der Entwurf der 1. Regionalplanänderung sieht
vor, in der Planungsregion Düsseldorf rund 100 neue Flächen (ca. 1500 ha)
zusätzlich als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) darzustellen. Darüber hinaus
wurden die textlichen Darstellungen des RPD zu den Siedlungsbereichen teilweise
neu gefasst. Es wurde eine Prüfung der Umweltauswirkungen durchgeführt und ein
Umweltbericht erstellt. Die gesamten Beteiligungsunterlagen zur 1. Änderung des
RPD sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (BRD)
veröffentlicht.[1] Die Stadt Haan wurde mit Schreiben vom
05.07.2019 gebeten, ihre Anregungen und Bedenken zum Planentwurf, zur
Begründung und dem Umweltbericht bis spätestens zum 30.09.2019 mitzuteilen.
Dabei wurde darauf hingewiesen, dass im Verfahren nur regionalplanerisch
relevante Anregungen und Bedenken von Belang sein können. Am 11.07.2019 fand
eine Informationsveranstaltung zum RPD-Änderungsverfahren im Kreishaus statt,
die sich auch an die Vertreter des Rates der Stadt Haan richtete. Die
Verwaltung gibt im Folgenden zunächst einen Überblick über die Inhalte der
Beteiligungsunterlagen und weitergehende Erläuterungen der BRD, wobei
insbesondere die Begründung (siehe Anlage 1) zusammengefasst wurde.
1.
Planungserfordernis und Ziel der Planung
Hintergrund für die 1. Änderung des RPD ist, dass der Wohnraumbedarf in
der Planungsregion insbesondere in der Rheinschiene und in den Oberzentren
deutlich angestiegen ist. Der zukünftige Bedarf wurde u. a. auf der Grundlage
einer neuen, nach oben korrigierten Bevölkerungsvorausberechnung ermittelt. Die
positive Bevölkerungsentwicklung, die z. T. auch Folge von Arbeitsmigration
ist, ist dabei aus Sicht der Regionalplanungsbehörde nicht nur wahrscheinlich,
sondern perspektivisch - z. B. in Bezug auf die Vorhaltung von Infrastrukturen
- auch wünschenswert.
Mit der 1. Regionalplanänderung „Mehr Wohnbauland am Rhein“ soll eine
bedarfsgerechte Darstellung von Siedlungsbereichen in den RPD aufgenommen
werden, damit den Kommunen genügend Alternativen für eine zügige
Flächenentwicklung zur Verfügung stehen. Damit sollen Problemfelder, die mit
vorhandenen und absehbaren Wohnungsengpässen verbunden sind - wie stark
ansteigende Miet- und Immobilienpreise oder die Steigerung der Berufspendlerzahlen
mit den damit einhergehenden Belastungen - nicht weiter verschärft werden. Die
1. Änderung des RPD hat das Ziel, dass die Kommunen im Großraum Düsseldorf mehr
Wohnbauland für einen differenzierten Wohnungsbedarf entwickeln. Gleichzeitig
soll der Freiraum mit seinen umwelt- und naturschutzfachlichen Erfordernissen
und seinen landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten weitestgehend geschützt
werden. Insofern hat anlassbezogen auch ein Paradigmenwechsel bei der BRD
stattgefunden: die Neuausweisung von ASB wird nicht mehr in erster Linie
begrenzt.
2.
Bedarf für zusätzliche Allgemeine Siedlungsbereiche
Für die Feststellung des quantitativen Bedarfes für neuen Wohnraum wurde eine Bedarfsberechnung 2018 von der Regionalplanungsbehörde erstellt. Diese basiert auf zwei neuen Vorausberechnungen des Landesbetriebs Information und Technik (IT.NRW). Die erste ist die Bevölkerungsvorausberechnung für die kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen mit dem Basisjahr 2017. Die zweite darauf aufbauende Vorausberechnung ist die Modellrechnung für Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen.
Das Bedarfsermittlungsmodell besteht aus den drei Komponenten Neubedarf
mit einem Wert von 0,2 % des Wohnungsbestandes, Ersatzbedarf mit 1% des
Wohnungsbestandes für den gesamten Zeitraum und dem Bedarf für die dauerhafte
Fluktuationsreserve[2]. Während die Bedarfsberechnung 2012 noch
von 110.000 Wohneinheiten ausgeht, wurde im Rahmen der Bedarfsberechnung 2018
nunmehr konservativ ein Gesamtbedarf von 160.000 WE für die gesamte
Planungsregion bis 2040 ermittelt.
Es wurde ein Verteilungsschlüssel mit raumstrukturellen Kriterien
(zentralörtliche Bedeutung, Bevölkerungsanteil, Baufertigstellung,
Arbeitsplatzdichte) entwickelt, der die Bedarfswerte, die auf Ebene der Kreise
und kreisfreien Städte ermittelt wurden, auf die Kommunen der Kreise herunterbricht.
Für Haan wird der Bedarf von 2018 bis 2040 mit rd. 1.400 WE angegeben.
Um herauszufinden, wie viele neue
Siedlungsbereiche im RPD neu dargestellt werden, wurden dem Bedarf die
Entwicklungspotentiale in den Städten und Gemeinden auf der Grundlage des
Siedlungsmonitorings der BRD gegenübergestellt. Im Siedlungsmonitoring werden
die RPD-Reserve / Siedlungspotential, Potentiale nach § 34 Landesplanungsgesetz
- also Flächen, für die derzeit ein FNP-Verfahren durchgeführt wird -,
FNP-Reserven und Baulücken erfasst. In
einigen Städten, u. a. in Haan sind bei den Entwicklungspotenzialen auch kleine
Wiedernutzungspotentiale einbezogen worden.
Es wird zwischen lokalem Bedarf
(Basisbedarf für die Kommune) und regionalem Bedarf unterschieden. Da es Kommunen
gibt, die ihren Bedarf auf ihrem Gemeindegebiet nicht decken können, werden
diese verbleibenden Bedarfe (sogenannter regionaler Bedarf) auf die „besten
Alternativen“ verteilt, die nicht für einen lokalen Bedarf in anderen Kommunen
benötigt werden.
3.
Planungskonzept zur zeichnerischen Festlegung von mehr ASB
Das Plankonzept basiert u. a. auf der Definition von sogenannten
„Tabubereichen“ mit hoher umweltfachlicher Wertigkeit, die auf keinen Fall für
Siedlungsbereiche in Anspruch genommen werden sollen. Zentraler Baustein des
Konzepts ist ein integriertes Flächenranking, um festzustellen, welche Flächen
dazu geeignet sind, die Planungsziele am besten zu erreichen.
Das Flächenranking wurde zwischen Mai 2018 bis Mai 2019 gemeinsam mit
den Städten und Gemeinden entwickelt und durchgeführt. Insgesamt wurden rund
250 Flächenalternativen geprüft und bewertet. In der Region hatte es im Vorfeld
mit Planenden der Kreise und kreisfreien Städte eine Zieldiskussion gegeben,
welche Ziele bei der zukünftigen Wohnbaulandentwicklung berücksichtigt werden
sollen. Aus diesen gemeinsamen Zielen / Kategorien wurden Kriterien mit den
folgenden Punktegewichtungen abgeleitet, um Flächen im Hinblick auf diese
gewichteten Ziele bewerten und miteinander vergleichen zu können:
A)
Verkehrsaufwand und Belastung minimieren |
Schiene / zentrale Nähe / Mobilität etc. |
B)
Ökologische Konfliktvermeidung |
LSG, Kulturlandschaft, Boden, ökologische Tabus etc. = 15 Punkte |
C)
infrastrukturelle Einrichtungen finden Berücksichtigung |
Infrastruktureinrichtungen / regional vergleichbare Erreichbarkeiten =
15 Punkte |
D)
eine qualitative und zügige städtebauliche Umsetzung wird ermöglicht |
Verfügbarkeit, städtebauliche Typologien und Qualitäten = max. 30
Punkte |
E)
neue Infrastruktur und neue Haltepunkte sollen Eingang erhalten |
Ausbau von Infrastrukturen und Vekehrseinrichtungen = max 30 Punkte |
F)
Brachflächen nutzen |
Überplanung von Brachen = 10
Punkte |
Es wurden zu den jeweiligen Flächen Steckbriefe erstellt, die die Abwägung
verdeutlichen. Um auch die nicht gewählten Alternativen im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens zu thematisieren, hat die BRD alle bekannten plausiblen
Flächenalternativen in den Planunterlagen dargestellt.
4.
Steckbriefe als Zusammenfassung des Rankings und des
Planergebnisses
Auf den Steckbriefen wurde versucht, alle relevanten Informationen für
die regionalplanerische Bewertung der Einzelflächen zu versammeln.
Auf der ersten Seite ist u. a. das Plangebiet und der derzeitige
Umweltzustand beschrieben. Darunter ist die Gesamtpunktzahl im Ranking
abgebildet. Damit kann man direkt sehen, wie die jeweilige Fläche im Vergleich
zu anderen Flächen in der Kommune bzw. Region bewertet wird.
Die zweite Seite zeigt die Rankingergebnisse in den benannten
Kategorien. Hiermit soll vermittelt werden, warum Flächen welche
Gesamtpunktzahl erhalten haben. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden.
Eine dritte Seite erscheint nur dann, wenn auf der Fläche erhebliche
Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Dort sind dann die einzelnen
Umweltauswirkungen zu den Schutzgütern dargestellt.
Die vorgeschlagenen Siedlungsbereiche, die auf der ersten Seite mit
einem schwarzen X durchgestrichen sind, werden nach aktuellem Stand nicht in die
1. RPD-Änderung aufgenommen.
Die gesamten Steckbriefe für die Planungsregion wurden zum einen in Anlage 3
der Beteiligungsunterlagen nach Gebietskörperschaften aufgeführt. Sie sind
darüber hinaus in einer interaktiven Online-Karte (ebd.) abrufbar, so dass der
Ortsbezug auch im Hinblick auf eine Betroffenheit leicht erkennbar ist.
Für das Stadtgebiet von Haan wurden die Flächen „ME_Haa_01_Bürgerhaus
Areal“ (Anlage 3a) und „ME_Haa_02_Kampstraße südlich Haan“ (Anlage
3b) dargestellt.
5.
Eingaben der Stadt Haan zum Flächenranking
Die § 34 Landesplanungsreserven werden mit der ersten Anfrage zur Anpassung an
die Ziele der Raumordnung nach §34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) erfasst. Die
Landesplanerische Anfrage zur FNP-Änderung Bürgerhaus wurde kurz nach dem
Stichtag zum Siedlungsmonitoring 01.01.2017 gestellt. Das Areal wurde daher in
der früheren Bedarfsberechnung noch nicht als entsprechendes Potenzial
berücksichtigt. Darüber hinaus hatte die Verwaltung im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) am 05.02.2019 bereits über die
Bestrebungen der BRD berichtet, aufgrund der nicht vollständig zu deckenden
Nachfrage im Umfeld von Düsseldorf zusätzliche ASB auch im Stadtgebiet von Haan
auszuweisen. Dabei wurde die seinerzeit von der BRD vorgesehene Fläche im
Bereich der Kampstraße südlich Haan thematisiert. Im Ausschuss bestand
Einvernehmen, den von der Bezirksregierung angedachten Bereich auch zukünftig
von neuen Baugebieten freizuhalten. Vor diesem Hintergrund wurden im
Rankingprozess bereits folgende Eingaben gemacht:
Fläche ME_Haa_01_Bürgerhaus Areal
Die Fläche Bürgerhausareal ist im Vergleich lagemäßig optimal bis max.
400 m zum Regionalhaltepunkt Bahnhof Gruiten (S 8 und RB 48) gelegen. Soziale
und sonstige infrastrukturelle Versorgungseinrichtungen sind zu Fuß gut
erreichbar. Diese kommunale Fläche in der Größenordnung von ca. 1,3 ha, mit
insgesamt ca. 100 WE (davon 30% Anteil geförderter Wohnungsbau) kann zeitnah
entwickelt werden. Die Bauleitplanverfahren sind bereits eingeleitet. Ein
ausgearbeitetes städtebauliches Konzept liegt vor.
Fläche ME_Haa_02_Kampstraße südlich Haan
Aus Sicht der Stadt Haan besteht weder das Erfordernis noch die Absicht,
an dieser Ortslage Wohnungsbau realisieren zu wollen. Die Lage der Fläche ist
in Bezug auf vorhandene SPNV / ÖPNV Anbindungspunkte sehr ungünstig. Soziale
und sonstige infrastrukturelle Versorgungseinrichtungen sind fußläufig nicht
erreichbar. Die historisch vorhandene Siedlungsstruktur mit den Ortslagen Kamp
(Haan) und Kneteisen (Solingen) würde durch ein neues Wohnbaugebiet verstellt.
Insbesondere die Nähe zum Naherholungsbereich Ittertal scheint wenig geeignet,
zusätzliche Wohnbauflächen für den Planungsraum zu generieren.
Wohnungsbaupotentialflächen sind im Gebiet der Stadt Haan an anderer Stelle
bauleitplanerisch auf Ebene der Flächennutzungsplanung geklärt, allerdings in
erheblichem Umfang aus unterschiedlichen Gründen noch nicht in Bebauungsplänen
planungsrechtlich gesichert worden. Bevor nicht diese Flächen aktiviert worden
sind, sollten bisher im FNP nicht als Wohnbauflächen vorgesehene
landwirtschaftliche Flächen, regionalplanerisch nicht durch ASB Ausweisung
„umgewidmet“ werden. Die Stadt Haan geht davon aus, dass durch den
verabschiedeten „Baulandbeschluss“ - durch den Rat der Stadt Haan - das
Baulandmanagement aktiver betrieben werden kann.
Die Stadt Haan hat zudem in einer weiteren Eingabe ergänzende Angaben zu den
Wohnbauflächenpotentialen (Wiedernutzungspotenziale) eingereicht. Aufgrund
dieser Angaben wurden die möglichen Entwicklungspotentiale für die Stadt Haan
erhöht. Der von der Bezirksregierung ermittelte Bedarf bis zum Jahr 2040 für
die Stadt Haan kann dadurch gedeckt werden. Es ist daher zurzeit nicht
erforderlich, weitere Flächen im Stadtgebiet der Stadt Haan für den lokalen
Bedarf darzustellen.
6.
Umweltprüfung und Alternativenprüfung
Die Steckbriefe ersetzen nicht die vollumfängliche strategische Umweltprüfung
gem. § 8 ROG (SUP). Darin wurden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen
auf die Schutzgüter Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere,
Pflanzen, die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen
den vorgenannten Schutzgütern ermittelt, beschrieben und bewertet. Als
zentraler Bestandteil der Umweltprüfung wurde ein Umweltbericht erarbeitet.
Im Gesamtergebnis der strategischen Umweltprüfung werden bei 53 Flächen
die Auswirkungen der ASB-Darstellung schutzgutübergreifend als nicht erheblich
eingeschätzt. Bei 46 Flächen sind erhebliche Auswirkungen im Sinne der
regionalplanerischen Methodik der Umweltprüfung zu erwarten (z. B. Flächen W_06
(Nächstebreck), W_17 (Adolf-Vorwerk Straße), W_21 (nördlich Westfalenweg).
Diese Auswirkungen sind in der Abwägung mit eingestellt.
In der Annahme, dass die rund 100 neu dargestellten ASB in Zukunft auch
bauleitplanerisch entwickelt werden, ist davon auszugehen, dass mit der 1.
Änderung des RPD erhebliche Umweltauswirkungen in Gänze verbunden sein können. Diese
hängen insbesondere mit der weiteren Versiegelung von Grund und Boden zusammen.
Diese Auswirkungen werden mit der Zielsetzung, mehr Wohnraum zu schaffen in
Kauf genommen. Auf der raumordnerischen Ebene besteht nach Angabe der BRD nicht
die Möglichkeit, hier einen Ausgleich zu schaffen.
Die BRD führt selbst aus, dass sich die geplanten Festlegungen im vom
Umweltbericht definierten Kumulationsgebiet im Bereich der Stadt Wuppertal
auffällig darstellten. In Wuppertal ist zum einen ein sehr hoher Flächenbedarf
ermittelt worden und auf der anderen Seite sind im bergischen Raum kaum Flächen
zu finden, die nicht in der Nähe (Pufferbereichen) von Naturschutzgebieten
liegen. Das Typische des Bergischen stelle naturgemäß für solche
Siedlungsbereichsneudarstellungen hohe, allerdings unvermeidbare
Konfliktpotentiale dar.
Auf der Betrachtungsebene des Regionalplanes habe das Planungskonzept
die Flächen herausgefiltert, die in der Gesamtabwägung möglichst wenig negative
Auswirkungen haben. Die Nullvariante, die möglicherweise zu anderen
strukturellen Schwierigkeiten in der Wohnraumversorgung führt, wäre zwar unter
Umweltgesichtspunkten vorzugsweise zu wählen, passe aber nicht zur oben
genannten Zielsetzung der 1. Änderung des Regionalplanes.
Der Umweltbericht ist Anlage 2[3] beigefügt. Die Darstellung der unmittelbar
flächenbezogenen Ergebnisse der Umweltprüfung erfolgt in den Flächensteckbriefen
zu den einzelnen Flächen.
7.
Flächenentscheidung und bedingte Flächendarstellungen
Unter Berücksichtigung von Ranking, SUP-Ergebnissen inklusive
alternativer Betrachtungen und ggf. weiterer raumordnerischer Erwägungen im
Einzelfall erfolgte dann für jede Fläche die letztliche Flächenentscheidung,
dargelegt in den Flächensteckbriefen der Planunterlagen als
Entscheidungsgrundlage für den regionalen Planungsträger.
Laut Begründung soll bei einer integrierten Siedlungsentwicklung die
bauliche Entwicklung von Wohnraum mit entsprechender gleichzeitiger
Bereitstellung von Mobilitätsinfrastrukturen einhergehen. Einer der
Planungsziele ist die Vermeidung von mehr motorisiertem Individualverkehr.
Deshalb ist es Ziel, Wohnbauflächen an Haltepunkten des leistungsfähigen SPNV
zu bringen. Um auf der Ebene der Regionalplanung die Potentiale zu
identifizieren und darzustellen, bei denen durch einen Ausbau der
Schieneninfrastruktur neues „integriertes“ Bauland entstehen würde, wurde eine
neue Kategorie der bedingten ASB-Darstellung entwickelt. Dies bedeutet, dass
dieser ASB, zwar wie jeder andere durch die Kommunen entwickelt werden soll,
aber dass zunächst eine Bedingung eintreten muss. Diese Bedingung ist in der
Regel die Etablierung eines neuen Haltepunktes. Die Stadtverwaltung sieht
hierin ein geeignetes Instrument bzw. wichtigen Beitrag, bei
Siedlungsflächendarstellung den tatsächlichen Ausbau der Schieneninfrastruktur
im Sinne der notwendigen Verkehrswende herbeizuführen.
Als Fazit für die 1. RPD-Änderung wird die Fläche ME_Haa_01_Bürgerhaus
Areal aufgrund der Flächengröße und dem Punktewert dem Basisbedarf zugeordnet
und die Fläche ME_Haa_02_Kampstraße südlich Haan nicht dargestellt.
Für das Stadtgebiet Haan selbst ergeben sich somit keine Änderungen der
zeichnerischen Darstellungen des RPD und der Beikarte 3A (siehe Auszug zu den
Änderungen der zeichnerischen Darstellungen in Anlage 3c) bzw. Anlage
5 der Beteiligungsunterlagen.
8.
Anpassung der textlichen Darstellungen zur
Siedlungsentwicklung
Zusätzlich zu neuen ASB-Ausweisungen werden auch die textlichen
Darstellungen des RPD zu den Siedlungsbereichen teilweise geändert. So wird das
Ziel 2 im Kapitel 3 / 1 / 2 „Verantwortungsvolle Flächeninanspruchnahme“ im
Abschnitt „Innen- vor Außenentwicklung“ um den Satz „Für den Fall, dass die
Kommune die Außenpotentiale im Planungszeitraum nicht umsetzen möchte, kann sie
eine stärkere Innenentwicklung forcieren.“ ergänzt, während der bisherige
Abschnitt „Flächenrücknahme“ entfällt. Diese Änderung unterstreicht auch aus
Sicht der Stadt Haan die Möglichkeit seitens der Kommune die Innenentwicklung
zu forcieren.
Die detaillierten Änderungen sind Anlage 4 zu entnehmen.
9.
Stellungnahme der Stadt Haan und weiteres Verfahren
Die Stadtverwaltung hat vor diesem Hintergrund eine Stellungnahme erarbeitet (siehe
Anlage 6).
Die Bevölkerungsvorausberechnung 2018, die als Grundlage für die
ASB-Darstellung dient,
musste in kurzer Zeit zweimal deutlich nach oben korrigiert werden. Die
auf der Grundlage des unsteten Verlaufs der Bevölkerungsentwicklung der letzten
Jahre ermittelte Bedarf wird für einen langen Planungshorizont der
Regionalplanänderung zugrunde gelegt. Prognosen können sich aber weiterhin
schnell maßgeblich, möglicherweise auch wieder in die andere Richtung,
entwickeln. Die Stadt Haan regt deshalb in der Stellungnahme an, in Bezug auf
Flächendarstellungen, die mit einem großen Konfliktpotenzial verbunden sind -
in den Steckbriefen „gelb-rote“ Wertung-, ebenfalls die Aufnahme einer
Bedingung zu prüfen, insbesondere dann, wenn diese nach der
regionalplanerischen Methodik der Umweltprüfung mit erheblichen
Umweltauswirkungen verbunden sind. Eine Möglichkeit zur Operationalisierung
könnte z. B. die Aufnahme eines „ASB -Priorität II“ Vermerkes sein, so dass die
bauleitplanerische Entwicklung zunächst nur ausnahmsweise möglich ist, wenn
begründet werden kann, dass nach dem Flächenranking besser geeignete Flächen
langfristigen Mobilisierungshindernissen unterliegen.
Darüber hinaus ist zu vermeiden, das entsprechende derzeit nicht für die
ASB-Darstellung vorgesehene Flächen im Rahmen der Flächendiskussion aufgenommen
werden.
Aufgrund der Beratungsfolge kann der Rat der Stadt Haan die
Stellungnahme erst am 29.10.2019 beraten. Deswegen wird die Stellungnahme als
vorläufige Stellungnahme der Stadt Haan eingereicht und um Fristverlängerung
bis zum 31.10.2019 gebeten.
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind bei der Abwägung im Rahmen der Erarbeitung und bei der Aufstellung der 1. Änderung des Regionalplanes zu berücksichtigen. Sofern erforderlich erfolgt im Anschluss die Erörterung eingegangener Stellungnahmen gemäß § 19 Abs. 3 LPlG bzw. eine zweite Offenlage. Änderungen des RPD werden nach Abschluss des Verfahrens öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen wird der RPD wirksam.
Klima-Auswirkungen
Im Rahmen der 1. Regionalplanänderung „Mehr
Wohnbauland am Rhein“ wird für das Stadtgebiet Haan ein Standort zur
Wiedernutzbarmachung von Flächen (Bürgerhaus Gruiten) als lokales Potenzial
angerechnet. Nachteilige Auswirkungen auf das Klima sind hiermit auf
regionalplanerischer Ebene nicht verbunden.
[1] Der Link zu den Beteiligungsunterlagen kann dem Kapitel „Anlagen“ dieser Sitzungsvorlage entnommen werden.
[2] Die Fluktuationsreserve beschreibt einen Leerstand, der auf dem Wohnungsmarkt unabdingbar ist, um den
Wünschen von Haushalten nach Umzügen Rechnung zu tragen.
[3] Die Anlage 2 der Beteiligungsunterlagen wurde aufgrund der Dateigröße in die Anlagen 2.1. (Teil 1) und 2.2. (Teil 2) geteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme
zum Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf wird zugestimmt.
Finanz. Auswirkung:
Keine